Trotz großer Mängel bei HU durchgewunken
Durchgerostet, aber Plakette bekommen: Kfz-Prüfingenieur (39) aus Mühldorf vor Gericht
Rostige Wohnmobile, getunte Fahrzeuge ohne Abnahme, manipulierte Abgastests – die Liste der Vorwürfe gegen einen KfZ-Sachverständigen aus Mühldorf ist lang. Die Staatsanwaltschaft sieht eine ernste Gefahr für Verkehrsteilnehmer. Schlamperei oder System?
Mühldorf – Eine Kawasaki mit kaum lesbarem Kennzeichen soll er bei der Hauptuntersuchung schlicht durchgewunken haben. Einem Opel Corsa, bei dem der Schweller, also ein tragendes Teil der Karosserie, sowie die Hinterachse durchgerostet waren, verpasste er ebenfalls die Prüfplakette. Ebenso einem Wohnmobil aus dem Landkreis Altötting, bei dem die Bodenplatte teilweise völlig durchgerostet war. Dafür stand ein 39-jähriger Prüfingenieur aus Mühldorf vor Amtsrichterin Dr. Angela Miechielsen.
Zwölf Beispiele für mangelhafteste oder gar nicht stattgefundene Überprüfungen von Fahrzeugen führte die Anklageschrift auf; zwölf Beispiele, bei denen der Mann illegal Prüfplaketten und Einzelbetriebserlaubnisse ausgab.
Studiert, aber ohne die nötigen Kenntnisse
Der Angeklagte, ein studierter Maschinenbauingenieur, räumte ein, zu Beginn dieser Tätigkeit 2022 sei er unstrukturiert an die Aufgaben herangegangen. Dabei seien ihm Fehler unterlaufen, weil ihm in seiner Ausbildung damals manch wichtige Kenntnisse nicht vermittelt worden seien. Er habe sich mit Zetteln beholfen, auf denen er Prüfergebnisse notierte und diese zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung dann nicht mehr fand. Deshalb habe er häufig relevante Angaben bei den Fahrzeughaltern telefonisch abgefragt. Schon lange sei er inzwischen gänzlich anders organisiert, beteuerte er. Er mache von allen Prüfteilen Fotos und trage alle Daten sofort in seinen Rechner ein.
„Alle Vorwürfe beruhen auf Schlamperei“, betonte der Angeklagte und versicherte, alle Fahrzeuge, für die er Prüfplaketten ausgab, gesehen zu haben. Das war für Staatsanwältin Stephanie Windhorst schwer zu glauben, bei einem Audi seien Sichtschutzfolien an Fenstern angebracht gewesen, wo sie nicht erlaubt waren. „Das hätte man bemerkt, wenn man das Auto überhaupt gesehen hätte“, sagte sie.
Kontrolle der Autobahnpolizei brachte den Stein ins Rollen
Den Stein hatte eine Fahrzeugkontrolle der Autobahnpolizei ins Rollen gebracht, als das auffällige Kontrollmaß im Fahrwerk eines Audi nicht stimmte. Der Polizist erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss für den Betrieb, der die Plakette ausgegeben hatte, und stieß auf den Angeklagten. Ein Notizbuch beinhaltete im Kalendarium ein Vielfaches an Fahrzeugen, deren korrekte Überprüfung auch bei routiniertester Kontrolle nicht möglich gewesen wäre.
Die Auswertung des aufgefundenen Mobiltelefons führte zu Kraftfahrzeugen, die der Angeklagte wohl niemals gesehen oder nicht ordnungsgemäß geprüft hatte. Im Zeugenstand führte der Beamte aus, dass in mehreren Fällen bei getunten Autos der Abstand zwischen Reifen und Radkasten oder Kotflügel zu gering war. Hätte man bei einem BMW stark eingeschlagen, wäre der Kotflügel nach außen gedrückt worden. Schleifspuren seien bei mehreren Autos sichtbar gewesen.
Kontrollen wären so einfach gewesen
Ein Sachverständiger des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) verwies auf die Einfachheit einer Rostkontrolle mit der „Klangprobe“, indem man mit einem Hammer leicht gegen das Blech klopft. Bei einem VW waren ein Sportlenkrad und die Felgen zu beanstanden, der Mittelschalldämpfer entfernt und das Fahrwerk desolat. Einem Opel Corsa hätte das Weiterfahren versagt werden müssen, weil er nicht mehr verkehrssicher war und Gefahr für Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern bestand. „Hier wurden Prüfberichte vertauscht“, räumte der Angeklagte ein. Auch ein Abgastest wies nach Kontrolle des Sachverständigen markante Mängel auf: Statt eines Dieselfilters war an dem Mercedes ein durchgängiges Rohr eingebaut.
Der Angeklagte nahm zu allen Vorwürfen Stellung. Er schob sie auf seine chaotische Arbeitsweise und seine partielle Unkenntnis in dieser Zeit.
Staatsanwältin treibt Angeklagten in Erklärungsnot
Staatsanwältin Windhorst bekannte sich zu Beginn der Verhandlung dazu, von Verkehrstechnik und Sicherheitskomponenten wenig berührt zu sein. Mit all ihren Nachfragen zwang sie den Angeklagten in Erklärungsnot. Schließlich hielt sie einige Einlassungen des bis dahin nicht vorbestraften Angeklagten für Schutzbehauptungen. Im Hinblick auf die große Gefahr, die durch die mangelhafte oder gar nicht stattgefundene Begutachtung für Verkehrsteilnehmer ausging, beantragte sie eine Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr mit dreijähriger Bewährungszeit und zu einer Geldauflage von 10.000 Euro als Denkzettel.
Der Verteidiger Rüdiger Weidhaas aus Baden-Württemberg sagte über seinen Mandanten: „Er hat schlecht gearbeitet.“ Dennoch forderte er Freispruch. Der Angeklagte sei damals der Überzeugung gewesen, alles richtig gemacht zu haben. Aus diesem Grund habe er seine Prüfungen „nicht falsch beurkundet“.
Geldstrafe und Verlust der Prüferlaubnis
Das Urteil von Richterin Miechielsen lautete auf eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 120 Euro. Das macht 28.800 Euro aus. Der Angeklagte habe sich einer erheblichen Gefährdung schuldig gemacht und selbst eingeräumt, schlecht gearbeitet zu haben. Da der Ingenieur nicht vorbestraft war und die Taten schon längere Zeit zurückliegen, eine Verurteilung auch schwerwiegende berufliche Auswirkung habe, war für sie eine Geldstrafe ausreichend.
Nach Rechtskraft des Urteils wird der Familienvater von der „Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger“ (KÜS) ausgeschlossen. Das war von einem Vertreter dieser Organisation zu erfahren, der der Verhandlung folgte. Danach dürfte ihm die Regierung von Oberbayern die Prüferlaubnis entziehen. Allerdings haben sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.