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Beratung im Finanzausschuss

Tausende Euro an Zuschüssen für Vereine – Tiefer Griff in Mühldorfs Stadtsäckel

FC TSV Mühldorf
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Der Finanzausschuss der Stadt Mühldorf hat den Zuschussanträgen von sechs Mühldorfer Vereinen zugestimmt. Geld gibt‘s unter anderem für den FC Mühldorf (links) und den TSV 1860 Mühldorf (rechts).

Wenn es um die finanzielle Unterstützung der Vereine geht, herrscht regelmäßig Einstimmigkeit in Mühldorfs Finanzausschuss. Wer jetzt alles mit wie viel Geld rechnen darf.

Mühldorf – Alle Jahre gehört es zur Aufgabe des Finanzausschusses der Stadt Mühldorf, über finanzielle Zuschüsse für Mühldorfer Vereine zu entscheiden. Sechs Vereine hatten entsprechende Anträge für verschiedenste Zwecke gestellt. Allen sechs Vereinen hat das Gremium diese Finanzspritzen für das Jahr 2025 gewährt.

Anträge von sechs Mühldorfer Vereinen

In seiner jüngsten Sitzung am Montag (6. Oktober) haben die Mitglieder des Finanzausschusses der Auszahlung von insgesamt 295.526,94 Euro an Anna Hospizverein, AWO Mühldorf, FC Mühldorf, TSV 1860 Mühldorf, Mühldorfer Sommerakademie und VHS Mühldorf verteilt. Sämtliche Anträge wurden von dem Gremium einstimmig beschieden. Jeder Abstimmung stellte Bürgermeister Michael Hetzl den Zweck des beantragten Zuschusses und die Höhe des Betrages voraus.

„Der Anna Hospizverein hat als Mühldorfer Verein seinen Sitz zwar nicht in der Stadt, aber seine Arbeit kommt der Stadt zugute“, so Hetzl. Im gesamten Landkreis Mühldorf stellt der Verein palliative Leistungen für die Bürger bereit, um schwerkranken und sterbenden Menschen eine würdevolle letzte Lebenszeit zu ermöglichen und ihre Angehörigen zu unterstützen.

Hospizverein kommt Stadt zugute

Seit 1. Januar 2023 gewährt die Kreisstadt dem Anna Hospizverein einen jährlichen Zuschuss von 30 Cent pro Einwohner. Bei der vom Bayerischen Landesamt für Statistik zum 31. Dezember 2024 festgestellten Einwohnerzahl von 22.503, errechnet sich daraus ein Zuschussbeitrag von 6.750,90 Euro.

Mit knapp 300.000 Euro für das Jahr 2025 unterstützt die Stadt Mühldorf sechs Vereine – oder „beglückt“ sie, wie es Bürgermeister Michael Hetzl in der Sitzung formulierte.

Der AWO Ortsverein Mühldorf wird von der Stadt seit Januar 2009 mit jährlich 34.000 Euro bezuschusst. Dieses Geld verwendet die AWO für das Haus der Begegnung sowie für das Familien- und Selbsthilfezentrum. Die AWO sei mit diesen Einrichtungen, so der Bürgermeister, „eine wichtige Anlaufstelle für Familien in Mühldorf“. Dieser Betrag fließt nun auch für das Jahr 2025.

Ebenfalls beteiligt sich die Stadt an den Personalkosten für die Küchenhilfe des AWO-Kinderhorts. Seit 2004 wird diese mit 292 Euro pro Kind berechnet, das zu Beginn des Kindergartenjahres gemeldet ist. Bei derzeit 81 Kindern im AWO Kinderhort errechnet sich ein Betrag von 23.652 Euro. Für das Jahr wird dieser Zuschuss allerdings anteilig bis 21. August 2025 berechnet. Denn zum 1. September traten neue Betriebsträgervereinbarungen in Kraft. Damit sinkt der Beitrag der Stadt auf 15.768 Euro.

Die Mühldorfer Sommerakademie bringt seit dem Jahr 2003 lernwillige klassische Musiker aus aller Welt – heuer aus 13 Ländern von Japan und China bis nach Südamerika – in die Kreisstadt. Die aufstrebenden Instrumentalisten haben in den angebotenen Kursen mit individueller Einzelbetreuung die Möglichkeit, ihre Technik und Ausdrucksfähigkeit in klassischer Musik zu verfeinern. Bei Durchführung der Sommerakademie entstehen jährlich Kosten von bis zu 35.000 Euro, finanziert durch Kursgebühren, Sponsorengelder, Konzerteinnahmen und den Bezirk Oberbayern. Seit 2005 schießt auch die Stadt Mühldorf Geld zu und tut das auch in 2025 mit 12.000 Euro.

Großer Batzen für die VHS

Mit 130.000 Euro geht der größte Batzen an Zuschüssen als kommunale Mitfinanzierung an die VHS Mühldorf. Damit soll das qualitativ hochwertige Bildungsangebot sichergestellt werden. Hetzl: „Volkshochschulen sind gemeinnützige Bildungseinrichtungen, Weiterbildung ist eine kommunale Aufgabe.“ Da mit dem Antrag der VHS nur ein vorläufiger Haushaltsplan eingereicht wurde, muss vor Auszahlung des Zuschussbetrages noch ein endgültiger Haushaltsplan 2025 vorgelegt werden.

Pro Sportverein-Mitglied gibt es Geld

Der Sportverein FC Mühldorf beantragte bei der Stadt einen Zuschuss auf Übungsleiterpauschale sowie je anerkannter Übungsleiterstunde. Die Übungsleiterpauschale wird analog der Pauschalen des Landratsamtes Mühldorf und des Freistaats Bayerns gewährt. Vom Staatsministerium wurde für das Jahr 2025 der Wert einer Fördereinheit auf 36 Cent festgelegt. Daraus errechnet sich für den FC und seine 17.930 Mitglieder ein Zuschussbetrag von 6.454,80 Euro. Zusätzlich fließen für die 4.860 anerkannten Übungsleiterstunden gemäß Vereinsförderrichtlinien 50 Cent pro Stunde, was sich auf 2.430 Euro summiert.

Auch der TSV 1860 Mühldorf hat diese Übungsleiterzuschüsse beantragt und erhält dafür entsprechend 17.656 Mitgliedern einen Betrag von 26.156,16 Euro sowie 3.088,50 Euro für die geleisteten Übungsleiterstunden. Für seine Jugendarbeit wird der Sportverein mit 23.066 Euro unterstützt. Das entspricht 19 Euro pro Kopf der 1.214 jugendlichen Mitglieder. Vor der Auszahlung will die Stadt noch einen Nachweis über die finanziellen Verhältnisse des TSV.

Stadt beteiligt sich an Betriebskosten der TSV-Turnhalle

Auf der Tagesordnung des Finanzausschusses standen auch noch zwei Anträge des TSV 1860 Mühldorf auf Betriebskostenzuschüsse für das Jahr 2023, zum einen für die TSV-Turnhalle, zum anderen für das darin untergebrachte Kunstturn-Leistungszentrum Südbayern Mühldorf. Die Zuschussquote beträgt 20 Prozent der jährlich abgerechneten Betriebskosten. Diese betrugen nach Überprüfung durch die Kämmerei der Stadt 119.375,26 Euro für Gas, Strom, Wasser/Abwasser, Wartung der Anlagen, Versicherungen, Grundsteuer, Müll, Reinigung, Hausmeister, Kaminkehrer und Laborkosten für die Legionellenuntersuchung.

An den Betriebskosten für zwei Drittel der TSV-Turnhalle beteiligt sich die Stadt mit 15.916,70 Euro. Für das KTLZ, das ein Drittel der Halle belegt, wird eine Förderquote von 50 Prozent angesetzt. Deshalb übernimmt die Stadt dafür einen Betrag von 19.895,88 Euro.

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