Nur noch Dreibettzimmer
Obdachlose rebellieren gegen Zwangsumzug: Klage gegen die Stadt Mühldorf eingereicht
Sie wollen nicht aus ihren kleinen Wohnungen in Gemeinschaftszimmer umziehen: Eine Mühldorfer Obdachlose hat jetzt gegen die Stadt Mühldorf geklagt. Auch andere Bewohner des städtischen Heims an der Altöttinger Straße rebellieren gegen den Zwangsumzug.
Mühldorf – Sie stehen im Hof der Altöttinger Straße 27, Claudia Fers, Klaus Schott, Manfred Schall. Wenn ihr Blick auf die neuen Container fällt, die die Stadt für die Obdachlosen aufgestellt hat, schütteln sie den Kopf. Schall sagt: „Das lassen wir uns nicht gefallen. Die wollen drei Leute auf 27 Quadratmeter sperren.“ Die drei sind sich einig: Anders, als andere Bewohner der Altöttinger Straße 27, bleiben sie im alten Haus.
Im Erdgeschoss des derzeitigen Gebäudes liegt die Wohnung von Claudia Fers. Es ist sehr warm, im Holzofen flackert ein Feuer. Der Fernseher läuft, eine Couch, eine Küchenzeile, kein Luxus. Im angrenzenden Schlafzimmer steht das große Bett, im Flur eine Waschmaschine, dahinter die Tür zur Toilette. Eine Heizung gibt es nicht.
„Ich darf nix mitnehmen“, sagt Fers, während sie in einer Blechschachtel nach einem Brief sucht. Den Schrank nicht und nicht das Sofa, nicht das Bett, keine Bilder, keine Vorhänge auch nicht die Katzen. „Das kann doch nicht sein“, sagt sie. Und dann mit drei Leuten in einem Raum.
Endlich hat die 39-Jährige gefunden, was sie sucht: ein ärztliches Attest. „Aufgrund ihres immungeschwächten Gesundheitszustands ist es medizinisch nicht vertretbar, dass Frau Fers in einer Notunterkunft zu dritt in einem Zimmer wohnt.“ Unterschrieben hat das Attest ihre Hausärztin Karin Sobotka.
Ein solches Attest haben Klaus Schott und Manfred Schall nicht. Aber eine klare Meinung zu den Umzugsplänen der Stadt: „Wer weiß, mit wem man da zusammenleben muss, was das für Leute sind?“, fragt Schott. Er wohnt seit elf Jahren in der Altöttinger Straße, Schall sogar seit 12.
Vom Haus, in dem sie derzeit wohnen, bis zu den Containern sind es nur wenige Schritte. Im Dezember 2022 brannte eine der beiden Notunterkünfte in der Altöttinger Straße, es ist seitdem unbewohnbar. Die Stadt entschied sich, eine neue Notunterkunft gleich nebendran zu errichten.
Acht Einzimmerwohnungen mit knapp 27 Quadratmetern gibt es laut Stadt in den zweistöckigen Containern, dazu zentral Duschen und WCs, eine Behindertentoilette. Duschen gibt es im Altbau nicht. Die neuen Zimmer sind weiß, hell, drei Betten stehen darin, ein Tisch mit drei Stühlen, Kühlschrank, Herd, Backofen. Alles zur gemeinsamen Nutzung. Ein Schrank mit verschließbaren Großfächern, an der Decke Infrarotstrahler für die Wärmeversorgung.
Alles sehr funktional, alles sehr robust. 24 Menschen sollen dort unterkommen, immer drei in einem Zimmer. Außerdem teilen sich die Bewohner zwei Waschmaschinen und einen Wäschetrockner. Die Caritas erhält in dem Neubau ein Beratungszimmer, um die Bewohner auf ein selbständiges Leben in einer eigenen Wohnung vorzubereiten.
50 Euro sollen die Bewohner im Monat dafür an die Stadt zahlen, alle Nebenkosten und die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen ist darin enthalten. Einige Container sind schon bezogen. Fers schließt die Tür zu dem Containerzimmer auf, das sie beziehen soll. Ein Bett ist bezogen, die beiden anderen nicht.
Sie sind seit Juni fertig. Ziel der Stadt ist es laut Sprecher Werner Kurzlechner, dass sie bis Ende Oktober bezogen sind. „Die bisherige Obdachlosen-Notunterkunft soll bis dahin geräumt sein“, sagt er. Geplant sei der Komplettabriss des bisherigen Gebäudes. „Vor diesem Hintergrund gibt es keine Wahlmöglichkeit für die Bewohner“, betont Kurzlechner. „Die neue Unterkunft war immer als Ersatzbau für die alte vorgesehen und wurde vom Stadtrat als solche beschlossen.“
Voraussichtlich 1,8 Millionen Euro gibt die Stadt für die neue Notunterkunft aus
In der Obdachlosensatzung der Stadt ist geregelt, dass es sich um eine Notunterkunft handelt, also um ein „kurzzeitiges Dach über dem Kopf“, wie es Kurzlechner ausdrückt. „Es geht nicht um eine dauerhafte Bleibe oder einen Anspruch darauf.“ Die seit September in ihrer aktualisierten Fassung geltende Obdachlosensatzung, die der Stadtrat beschlossen habe, sei diesbezüglich sehr klar.
Als die Aufforderung der Stadt zum Umzug am 29. August per Post kam, hat sich Claudia Fers ans Verwaltungsgericht München gewandt und Klage gegen den Umzugsbescheid erhoben. Entschieden ist diese Klage noch nicht, der Umzug aber aufgeschoben, aus formalen Gründen, wie es im Schreiben des Verwaltungsgerichts heißt. „Das bedeutet, dass sie vorerst noch in ihrer Unterkunft bleiben können.“
Zumindest bis zu einer Entscheidung kann Fers weiter hoffen. Denn eine Wohnung außerhalb der Altöttinger Straße könne sie sich nicht leisten, sagt sie. Die anderen stimmen zu: „Alles viel zu teuer“, glaubt Schott. Da müsste die Stadt erstmal für bezahlbaren Wohnraum sorgen.


