Wiedersehen vor dem Amtsgericht Mühldorf
Folgenschwere Watschn am Stammtisch: Opfer braucht mehrere Operationen – 30-Jähriger verurteilt
Eine Watschn im Affekt hat das Schöffengericht Mühldorf als „schwere Körperverletzung“ geahndet. Denn der verhängnisvolle Hieb hatte schwere Folgen.
Mühldorf – Bei einem erweiterten Dämmerschoppen traf sich im März 2024 im westlichen Landkreis Mühldorf eine Tischrunde, die sich gut kannte. Darunter saß auch ein 30-jähriger Verfahrensmechaniker, trank Bier und klagte wie fast jeden Tag über seine Sehnsucht nach seinem dreijährigen Sohn, den er nicht mehr oft sehen kann. Die in Franken lebende Mutter hatte die Beziehung beendet.
Für Kritik gab es eine „Schelln“
An diesem Tag trank in der Runde ein Mann mit, den das Gejammer zu einer kritischen Bemerkung veranlasste. Er „habe das verdient, das mit der Freundin“, zitierte der Angeklagte vor dem Schöffengericht seinen Widersacher. „Im Affekt stand ich auf und habe ihm mit der flachen Hand eine Schelln gegeben.“ Selbstkritisch räumte der Schläger vor dem Richter ein: „Ich wollte vor meinen Problemen weglaufen und sie in Alkohol ertränken.“
Diese eine Ohrfeige war für das Opfer folgenschwer. Der Angeklagte traf mit einem Finger ein Auge, das in der Folge nicht mehr aufhörte zu schmerzen. Tags darauf suchte der Geschädigte einen Augenarzt auf und landete mit Karacho in einer Münchener Spezialklinik, um die beginnende Netzhautablösung aufzuhalten. Seitdem sei das Auge viermal operiert worden.
Keine Hoffnung auf Besserung
Die Sehkraft habe er auf diesem Auge komplett verloren, die Schmerzen halten an, beschrieb das Opfer seinen Zustand. Es fühle sich an, als ob Glassplitter im Auge wären, die ständig kratzen. Zwei Operationen stünden noch aus, die Ärzte vermittelten jedoch nicht viel Hoffnung auf Besserung.
Er wisse nicht, wie es wirtschaftlich für ihn weitergehe, als Handwerksmeister mit einem kleinen Betrieb falle er wegen der vielen Krankenhausaufenthalte und der 14-tägigen Kontrolltermine in München andauernd aus. Das könne sich sein Unternehmen nicht leisten, er könne auch nicht Auto fahren und müsse sich ständig chauffieren lassen.
Vernichtendes Gutachten der Klinik
Der Vorsitzende Richter Florian Greifenstein verlas ein schriftliches Gutachten des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München, das die Folgen der Verletzung als „irreversibel“ beschreibt. Staatsanwalt Florian Krug ordnete diesen tragischen Fall für alle Beteiligten ein und beantragte eine Verurteilung des 30-Jährigen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Eine symbolische Geldzahlung an den Geschädigten stellte er in das Ermessen des Gerichts.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Guido Stadtmüller, beantragte für seinen bisher unbescholtenen Mandanten wegen der vorausgegangenen Provokation eine Strafrahmenverschiebung mit einer Verurteilung von weniger als sechs Monaten. Eine Geldstrafe mit einer Tagessatzhöhe von 50 bis 55 Euro hielt er für angemessen. Die Anzahl der Tagessätze stellte er in das Ermessen des Gerichts.
Bewährungsstrafe für den „Watscher“
Das Schöffengericht verurteilte den „Watscher“ wegen schwerer Körperverletzung zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe und setzte sie auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Zivilrechtliche Folgen werden an anderer Stelle zu klären sein