Prozess am Amtsgericht Mühldorf
Geld an Freund verliehen und 2.790 Prozent Zinsen kassiert: Wucher oder Freundschaftsdienst?
Freund in Not – und doch ausgenutzt: So urteilt das Mühldorfer Amtsgericht über einen 30-Jährigen. Der hat einem in Not geratenen Freund mit Geld geholfen. Und dafür Wucherzinsen in zwölf Fällen kassiert.
Mühldorf – Mit einer seltenen Anklage hatte sich das Schöffengericht am Amtsgericht Mühldorf zu befassen: Es ging um einen „besonders schweren Fall von Wucher“. Ein 30-jähriger Gastronom hatte seinem langjährigen Freund Geld zu horrenden Zinssätzen geliehen – bis zu 2790 Prozent innerhalb kurzer Zeiträume.
220.000 Euro verliehen
Der Angeklagte erklärte, der Freund – ein Versicherungskaufmann und Finanzberater – habe ihn im Jahr 2021 angesprochen, um mit dessen Geld „mehr daraus zu machen“. Dafür brachte der Gastronom sein Auto ins Pfandhaus und übergab dem Freund mit zusätzlichem Ersparten zunächst 10.000 Euro.
Zwei Wochen später erhielt er 14.500 Euro zurück – scheinbar wie vereinbart. Im weiteren Verlauf räumte der Angeklagte ein, gewusst zu haben, dass sein Freund unter Spielsucht litt und in einer finanziellen Notlage war. Dennoch stellte er ihm – teils mit Geldern von drei Bekannten – insgesamt zwölf Mal Geld zur Verfügung. In Summe flossen 220.000 Euro, der höchste Einzelbetrag lag bei 85.000 Euro. Der Geschädigte hatte die Rückzahlungen mit hohen Zinsen selbst angeboten.
Dieser erklärte später, er habe versucht, wie bei einem Schneeballsystem ein Loch mit dem nächsten zu stopfen. Als er 13.000 Euro nicht mehr zurückzahlen konnte, sei es zu Bedrohungen durch die Geldgeber gekommen. Daraufhin wandte er sich an einen Anwalt und erstattete Anzeige – auch gegen den Angeklagten, der mehrheitlich als Vermittler auftrat.
Von den gezahlten 100.000 Euro Zinsen erhielten die drei Bekannten 50.000 Euro zurück; für den Rest unterschrieb der Geschädigte Verzichtserklärungen. Trotzdem verlor er nach eigenen Angaben 77.000 Euro. Später erfuhr er, dass noch weitere Personen Geld verliehen hatten – angestiftet vom Angeklagten. Zu diesen Vorwürfen schwieg dieser im Prozess.
Ein bereits im Januar 2025 erfolgtes Urteil des Landgerichts München wurde in das Verfahren einbezogen: Damals war der Angeklagte wegen falscher Abrechnungen in einer Corona-Teststation zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Staatsanwalt Florian Krug sah in den zwölf Geldübergaben eine gewerbsmäßige Ausnutzung der Notlage des Geschädigten. Aufgrund des umfassenden Geständnisses reduzierte er seinen ursprünglichen Antrag von mehr als drei Jahren Haft auf zwei Jahre – ebenfalls mit Bewährung.
Freund geholfen oder ausgenutzt?
Verteidiger Axel Reiter betonte, dass sein Mandant nicht aus Gewinnsucht gehandelt habe, sondern aus dem Wunsch, einem Freund in Not zu helfen. Die Strafzumessung stellte er ins Ermessen des Gerichts und hob die günstige Sozial- und Legalprognose seines Mandanten hervor.
Richter Florian Greifenstein verurteilte den Angeklagten schließlich wegen gewerbsmäßigen Wuchers in zwölf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Das Gericht erkannte eine Mitverantwortung des Opfers, betonte jedoch, dass der Angeklagte seinen Freund „ein Jahr lang gemolken“ habe.
Alle Beteiligten akzeptierten das Urteil. Es ist rechtskräftig.

