Diebstahl und unerlaubter Aufenthalt
Nur die Zeugen waren gesprächig: Angeklagter schweigt vor dem Amtsgericht Mühldorf
Wegen Diebstahl und unerlaubtem Aufenthalt landete ein Mann vor dem Mühldorfer Amtsgericht: Während der Verhandlung hielt er sich beide Ohren zu und schwieg. Wie das Gericht trotzdem zu einem Urteil kam.
Mühldorf/Neumarkt-St. Veit – Während einer zweieinhalbstündigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mühldorf saß der Angeklagte regungslos auf seinem Stuhl, legte sein Kinn auf die Tischplatte, hielt sich beide Ohren zu und schwieg. Die Staatsanwaltschaft warf ihm unter anderem vor, dass er Anfang Oktober aus einem Geschäft in Neumarkt-St. Veit Brot, Kekse, Schokolade und Reis im Wert von 54,98 Euro stehlen wollte und er sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhält.
Waren eingesteckt, Ausreisepflicht missachtet
Kunden hätten ihn beobachtet, wie er die Waren in seine Jackentasche steckte, berichtete der Marktleiter als Zeuge. Das Verkaufspersonal habe den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Somit war für das Gericht dieser Tatvorwurf geklärt.
Deutlich länger beschäftigte es sich mit dem Verhalten des Angeklagten gegenüber Polizeibeamten. Im vergangenen Februar wurde der 40-Jährige aus Sierra Leone im Bahnhofsbereich von Neumarkt-St. Veit aufgegriffen und sollte dem Haftrichter vorgeführt werden. Drei Asylanträge hatte das Landratsamt Starnberg abgelehnt. Er war ausreisepflichtig, seine Abschiebung wurde nicht ausgesetzt, die letzte Duldung lief im Mai 2023 ab.
Die Polizistinnen und der Polizist erklärten bei ihrer Zeugenvernehmung übereinstimmend, dass ihnen der Angeklagte von der Bundespolizei übergeben worden und die Fahrt zum Amtsgericht unspektakulär verlaufen sei. Als er sich aus dem Wartebereich in den Raum des Ermittlungsrichters begeben sollte, war aus einem anderen Zimmer heftiges Gepolter vernehmbar.
Polizisten mussten ihn ziehen und schleifen
Dieser Krach verschreckte und verschüchterte den bis dahin friedlichen Mann: Er habe plötzlich begonnen, passiv Widerstand zu leisten, und sich zusammensacken lassen. Er musste zum Vernehmungsraum geschleift werden. Gefesselt an Händen und Beinen sei er dort mit Kopf und Schulter so stark an eine Wand gestoßen, dass ein Bild auf den Boden fiel.
Er habe sich wortlos massivst geweigert, sich zu setzen, bis der Ermittlungsrichter befand, lieber in einen Sitzungssaal auszuweichen. Wieder habe sich der Mann ziehen und schleifen lassen. Aber auch dort habe sich der Mann nicht beruhigt und sich geweigert, Platz zu nehmen. Er habe immer wieder mit dem Kopf auf die Tischplatte geschlagen und sich in seine Hände gebissen. Da der Mann nicht zu zähmen gewesen sei, habe der Richter beschlossen, die Vernehmung in einen anderen Raum im ersten Stock zu verlegen.
Nur mit Unterstützung der Justizbeamten aus der Wachtmeisterei habe der Angeklagte über die Treppe getragen werden können, um ihn dann im avisierten Raum auf dem Boden zu fixieren. Dabei habe er versucht, einer Beamtin in den Handrücken zu beißen, was sie aber verhindern konnte. Die anschließende Fahrt zur Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München sei ohne nennenswerte Vorkommnisse verlaufen.
Getränke und Essen verweigert
Eine Beamtin dieses Gefängnisses berichtete, dass der Untersuchungshäftling nie gewalttätig wurde, er habe lediglich alle Getränke, die ihm gereicht wurden, den Beamten ins Gesicht geschüttet. Auch Essen verweigerte er größtenteils. Er sei mehrmals in die psychiatrische Klinik Haar eingewiesen worden und kam jeweils medikamentös unterstützt in einem besseren Zustand zurück. Zwangsernährung sei nie angeordnet worden.
Ein Psychiater erläuterte als Sachverständiger sein Gutachten, das er nach Aktenlage erstellt hatte. Eine schizophrene Erkrankung könnte eine Traumafolgestörung sein. Isolierung, Verwahrlosung und Obdachlosigkeit seien Folgen. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei erheblich vermindert. Das Risiko, dass er auch in der Zukunft straffällig wird, sei hoch, befand der Arzt. Der Proband habe jedoch noch nie Aggressionen gezeigt, der psychotische Ausbruch im Amtsgericht könne auf die plötzlichen lauten Stimmen dort erfolgt sein. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verneinte der Mediziner. Die Frage, ob der Angeklagte überhaupt imstande ist zu sprechen, blieb offen.
Kein Wort mit Anwältin gesprochen
Im Vorstrafenregister hatte der Angeklagte drei Einträge gesammelt: Das Amtsgericht Altötting verurteilte ihn 2020 wegen unerlaubten Aufenthalts, das Amtsgericht Ingolstadt 2022 wegen Körperverletzung und das Amtsgericht Nürnberg 2023 wegen Erschleichens von Leistungen. Staatsanwalt Florian Krug beantragte eine Strafrahmenverschiebung und eine Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten.
Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Anita Süßenguth, mit der der Angeklagte auch niemals ein Wort gewechselt hatte, hob hervor, dass es sich bei dem Diebstahl um Lebensmittel zur Aufrechterhaltung seines Lebens handelte. Für den Vorwurf des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte beantragte sie Freispruch, für den Rest eine Geldstrafe, hilfsweise eine Bewährungsstrafe.
Das Urteil von Richterin Dr. Angela Miechielsen lautete wegen Diebstahls und unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Bei dem Diebstahl habe es sich zwar nicht um Luxusgüter gehandelt, andererseits habe der Mann keinerlei soziale Bindung, sagte sie in der Urteilsbegründung.