Verhandlung am Amtsgericht Mühldorf
„Ich hab doch nichts getan“: Alkoholiker (47) aus Waldkraiburg tritt Polizisten und bedroht Arzt
Täglicher Wodka, Drogenvergangenheit und ein eskalierter Streit: Ein suchtkranker Mann stand vor dem Amtsgericht Mühldorf. Doch das Urteil zeigt auch Hoffnung.
Waldkraiburg/Mühldorf – „Ich lag auf der Couch, plötzlich waren die Polizisten da. Ich habe gesagt, ich habe doch gar nichts getan“, gab der Angeklagte bei der Verhandlung im Amtsgericht Mühldorf an. Ihm wurde vorgeworfen, Polizisten verletzt und beleidigt zu haben, einen Arzt soll er bedroht haben: „Ich bring Dich um.“
Sein Verteidiger Martin Lämmlein aus Mühldorf räumte zu Verhandlungsbeginn dagegen den Sachverhalt vollumfänglich ein. Der 47-jährige Maschinenführer aus dem südlichen Landkreis sei alkoholabhängig. Deswegen rastete er aus, als die Polizei vor ihm stand.
Alkohol und viele andere Drogen
Auch an jenem Tag im August hatte er eine Flasche Wodka getrunken, wie jeden Tag. Weil ihm seine Ehefrau Vorhaltungen machte, sei es zum Streit und einer lauten Auseinandersetzung gekommen.
1994 sei sein Mandant aus Kasachstan gekommen, sagte Lämmlein. Er sei in zweiter Ehe verheiratet und habe drei Kinder, mit denen er in Kontakt stehe und für sie sorgen wolle. Seit seiner Arbeitslosigkeit sei er wieder der Sucht verfallen.
Vor einigen Jahren habe er sich einer stationären Therapie unterzogen und sei ein Jahr trocken gewesen. Seit dem Rückfall konsumiere er Alkohol. Mit 20 Jahren habe er mit Ecstasy begonnen, dann sei er auf Amphetamine und Kokain umgestiegen.
Seit Februar in Therapie – zuerst stationär, jetzt ambulant
Im vergangenen Februar habe er erneut eine stationäre Therapie angetreten und führe sie seit seiner Entlassung im Mai ambulant weiter. Er leide an einem Nierenleiden und an Diabetes, bemühe sich um Arbeit und habe sich bei seiner früheren Firma beworben.
Wegen lauter Schreie in der Wohnung des Angeklagten riefen Nachbarn seinerzeit die Polizei. Ein Beamter sagte nun als Zeuge aus, man habe die Ehefrau verängstigt und weinend vorgefunden. Er habe sich um sie gekümmert, während sein Kollege auf den Angeklagten zugegangen sei.
Als die zweite Streife kam, sah der Angeklagte rot
Der Einsatz an dieser Adresse war nicht der erste, deswegen sei eine zweite Streife hinzugekommen. Sie seien durch die offene Wohnungstüre gekommen, bezeugten diese Beamten. Nun habe der Angeklagte „rot“ gesehen und sei zunehmend aggressiver geworden. Da er mit geballten Fäusten auf sie zugegangen sei, wollten sie ihn fesseln. Das gelang nach vielen Widerstandshandlungen schließlich zu dritt. Der Angeklagte sei bäuchlings auf das Sofa gelegt worden, um ihm Arme und Beine zu fixieren. Mit einem Bein schlug der Mann so kräftig gegen den Unterschenkel eines Polizisten, dass er leicht blutete.
Da sich der Angeklagte weiterhin sperrte oder sich wie ein Sack zusammenfallen ließ, mussten die Polizisten ihn über die Treppe zum Dienstwagen tragen. Üble Beleidigungen bildeten die Begleitmusik.
Drohung gegen den Arzt bei der Blutabnahme
Noch aggressiver sei der Angeklagte im Krankenhaus geworden, als er mit den Beamten etwa eine Stunde auf den Arzt warten musste, der ihm Blut abnehmen sollte. „Ich bring dich um“, habe er dem Arzt sinngemäß entgegengeschrien. Die Untersuchung ergab einen Blutalkoholwert von 2,64 Promille.
Das Bundeszentralregister zählt sechs Einträge. Meistens ging es um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Staatsanwältin Diana Bruch beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, ohne Bewährung.
Angeklagter ist seit Februar abstinent
Verteidiger Lämmlein bezweifelte die Notwendigkeit einer zweiten Streife. Erst bei deren Eintreffen sei die „Sicherung durchgebrannt“. Die Suchterkrankung habe die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Der Rechtsanwalt beantragte eine Bewährungsstrafe mit der Auflage, die ambulante Therapie fortzuführen. Seit Februar sei der Mann abstinent, die Ehefrau unterstütze ihn.
Richterin Dr. Angela Miechielsen verhängte wegen Widerstandes und tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Die Strafe setzte sie auf drei Jahre zur Bewährung aus. Die Bewährungszeit könne gewährt werden, denn der Angeklagte habe die Wurzel allen Übels angepackt und sei am Caritas-Beratungszentrum Waldkraiburg angebunden. Sie stellte dem Mann einen Bewährungshelfer zur Seite. Als Bewährungsauflage hat er die ambulante Therapie so lange fortzusetzen, bis der Bewährungshelfer die Beendigung genehmigt.