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Landrat Heimerl: „Das sind Kollateralschäden“

Fehlbetrag von über sechs Millionen Euro: „Prekäre finanzielle Lage“ des Kreises Mühldorf

Schon der Haushaltsplan des Jahres 2023 mit einem geplanten Jahresergebnis von lediglich 4900 Euro hatte die prekäre finanzielle Lage des Landkreises Mühldorf a. Inn deutlich gemacht, nun lag dem Kreistag der Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 zur Vorberatung vor.

Die Meldung im Wortlaut:
Landkreis Mühldorf - Trotz aller getroffenen Vorsorgemaßnahmen und Sparbemühungen zeichnet sich für das laufende Jahr ein erheblicher Fehlbetrag ab. Zwei Faktoren geben dabei den Ausschlag: einerseits das dramatische Defizit aus dem Betrieb des InnKlinikum Altötting-Mühldorf, das auf Basis aktueller Hochrechnungen um rund 5,7 Millionen Euro höher ausfällt als im Haushalt 2023 geplant (Ansatz 11,25 Millionen Euro), andererseits die negative Entwicklung bei den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer mit Mindereinnahmen von ca. 1,5 Millionen Euro.

Der Landkreis hat gemäß der Landkreisordnung (Art. 62 Abs. 2 Nr. 1) unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird. Eine zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs notwendige rückwirkende Anhebung des Kreisumlagehebesatzes wäre nach den gesetzlichen Vorgaben nur bis zum 31.05.2023 möglich gewesen. Bei derart hohen Mehrbelastungen (wie höheres Klinikdefizit etc.) in Summe von rd. 8,0 Millionen Euro war trotz aller Einsparbemühungen das Hauptziel des Nachtragshaushalts eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts nicht erreichbar.

Es wurden in den vergangenen Wochen und Monaten sämtliche geplante Ausgaben – insbesondere bei den freiwilligen Leistungen, Personalkosten und dem Sachaufwand (z.B. größere Unterhaltsmaßnahmen) auf den Prüfstand gestellt, sodass in Summe noch rd. 1,4 Mio. Euro an Einsparungen erzielt werden konnten, um den unausweichlichen Jahresfehlbetrag zu begrenzen. Unter anderem auf der Streichliste: die Einführung des Modellprojekts Bedarfsverkehr im Bereich ÖPNV oder der Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Dienstwagen.

„Nachdem vom Bund keine relevanten finanziellen Hilfen für das InnKlinikum kommen, schlägt das Defizit voll auf unseren Haushalt durch“, sagt Landrat Max Heimerl. „Das sind die Kollateralschäden, die der Bundesgesundheitsminister in Kauf nimmt. So werden die Kommunen, die eigentlich die Problemlöser sein sollten, selbst zum Problem.“ Der Nachtragshaushalt weist daher im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 6.612.100 Euro auf. Die höheren Investitionsausgaben für die Errichtung des Pflegeneubaus Nord am Klinikstandort Mühldorf a. Inn und das höhere Klinikdefizit lösen einen zusätzlichen Kreditbedarf in Höhe von 9 Millionen Euro aus, der die Verschuldung nach oben treibt.

Die geplante Kreditermächtigung in Höhe von ursprünglich 4,5 Millionen Euro erhöht sich mit dem Nachtragshaushalt auf dann 13,5 Millionen Euro. Die Mitglieder des Kreistags beschlossen den Nachtragshaushalt mit 44:2 Stimmen.

Gründung einer interkommunalen Gesellschaft (“Landkreiswerk“) zur Betätigung im Bereich der Energieerzeugung und -vermarktung

Der Kreistag des Landkreises Mühldorf a. Inn befürwortet mit großer Mehrheit (36:2 Stimmen) die gemeinsame Betätigung der Kommunen und des Landkreises im Bereich der Energieversorgung – insbesondere der Energieerzeugung und -vermarktung sowie der Wärmeversorgung. Die hierfür erforderliche Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft in der Rechtsform des gemeinsamen Kommunalunternehmens (sog. „Landkreiswerk“) soll nun zeitnah in Angriff genommen werden.

Die Energiewende in Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung kommt den Kommunen sowie seit Kurzem über den neuen Art. 3 Abs. 6 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes auch den Landkreisen zur Umsetzung der Energiewende auf regionaler und lokaler Ebene eine Schlüsselrolle zu. Sie sollen die Vorgaben der Bundesregierung und der Staatsregierung konkret umsetzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, bietet es sich an, mithilfe einer gemeinsamen, rein kommunalen Gesellschaft der Kommunen und des Landkreises die Energieerzeugung vor Ort selbst in die Hand zu nehmen. Das Konzept sieht deshalb den Aufbau eines sogenannten „Landkreiswerks“ vor. Das Ziel: Durch die gemeinsame Projektierung und Planung von Erneuerbare-Energie-Projekten im Landkreis können finanzielle und organisatorische Synergien geschaffen werden. Die Wertschöpfung bleibt in den Kommunen, wodurch auch die Akzeptanz vor Ort erhöht wird. Zudem können die Kommunen ihre Pläne und Konzepte untereinander und mit den Netzbetreibern abstimmen.

Langfristig sollen die Kommunen und ihre Bürger mit günstigem erneuerbarem Strom versorgt werden. Das gemeinsame Landkreiswerk hat zunächst die Aufgabe, mögliche Projekte in den Gebieten der beteiligten Kommunen zu finden und zu entwickeln. Dazu gehört unter anderem die Ermittlung geeigneter Flächen, die Flächensicherung durch Pachtverträge mit den Eigentümern, die Einholung der nötigen Genehmigungen (vorhabenbezogener Bebauungsplan, Baugenehmigung, BImSchG Genehmigung bei Windkraft) und sonstiger Gutachten.

Die Finanzierung und die Errichtung der Anlagen eines Projekts erfolgt dann aus Gründen der Haftungsbegrenzung und der besseren Finanzierbarkeit (Bankendarlehen) in separaten (Tochter-)Gesellschaften. Nach der Entwicklung eines Projekts im Landkreiswerk, werden die Rechte an die Gesellschaft verkauft, wodurch im Landkreiswerk die angefallenen Kosten gedeckt werden und gegebenenfalls darüber hinaus ein Gewinn erzielt wird, der allen beteiligten Gebietskörperschaften zugutekommt.

An diesen Projektgesellschaften können sich die einzelnen Kommunen und ggfs. auch der Landkreis direkt oder indirekt beteiligen und entscheiden, ob sie das jeweilige Vorhaben (Errichtung und Betrieb der Anlage) weiter finanzieren wollen. An den Gesellschaften können auch Dritte wie Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaften (BEG) oder die regionale Wirtschaft beteiligt werden. Auch weitere Formen der Bürgerbeteiligung sind auf Ebene der Projektgesellschaften möglich.

Kommunale Abfallwirtschaft: Neuer Vertragspartner der Dualen Systeme (Gelber Sack) ab 1. Januar 2024

Der Landkreis Mühldorf a. Inn erhält ab 1.1.2024 einen neuen Entsorgungslogistiker für den Gelben Sack. Darüber wurden die Mitglieder des Kreistags in der Sitzung am 27.10.2023 informiert. Der Vertrag des Dualen Systems mit dem bisherigen Auftragnehmer, der Fa. Wurzer Umweltdienst GmbH, endet nach dreijähriger Vertragslaufzeit. Als neuer Vertragspartner der Dualen Systeme wurde dem Landkreis Mühldorf a. Inn nach entsprechender Ausschreibung die Fa. Dolgaimer GmbH aus Scheinfeld zugewiesen.

Das Unternehmen ist neu am Markt. Allerdings konnten sich die Geschäftsführer in der Branche bereits umfassende Kenntnisse und Erfahrungen aneignen. Zudem hat die Firma eine offene Kommunikation zugesichert. Meldungen, die im Landratsamt eingehen, werden direkt an die Fa. Dolgaimer GmbH zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Firma richtet zudem eine kostenfreie Hotline ein, an die sich die Bürgerinnen und Bürger direkt wenden können. Wichtig: Die vorrätigen Gelben Säcke können weiterhin genutzt werden.

Kommunale Abfallwirtschaft: Neufassung der Gebührensatzung ab 1. Januar 2024

Die Abfallgebühren im Landkreis Mühldorf a. Inn wurden in den vergangenen Jahren immer weiter gesenkt, zuletzt im Jahr 2020. Gleichzeitig profitieren die Bürgerinnen und Bürger von einem Leistungsangebot, das sukzessive ausgebaut wurde und im Vergleich zu den Nachbarlandkreisen das größte Spektrum anbietet. Unter anderem können Wertstoffe an den Wertstoffhöfen in haushaltüblichen Mengen kostenlos abgeben werden, während in Nachbarlandkreisen Fraktionen wie z. B. Altholz oder Grüngut nur gegen Gebühr angenommen werden.

Der aktuelle Kalkulationszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 läuft Ende des Jahres aus. Daher stand die Neufassung der Gebührensatzung nun auf der Tagesordnung des Kreistags. Um kostendeckend wirtschaften zu können, müssen die Abfallgebühren zum 01.01.2024 erstmals seit 2009 wieder erhöht werden. Ursachen sind zum einen der allgemeine Kostendruck, zum anderen sinkende Einnahmen. Trotz der Erhöhung liegen die Gebühren weiter auf einem sehr niedrigen Niveau und entsprechen z.B. für eine 80-Liter-Tonne in etwa dem Level von vor zehn Jahren.

Zugleich präsentiert sich das Abfallgebührensystem des Landkreises, das eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr darstellt, extrem flexibel. Der in jedem Behälter verbaute Chip sorgt dafür, dass sich Abfallvermeidung und insbesondere Mülltrennung doppelt lohnt: Durch das Recycling von Wertstoffen werden wertvolle Rohstoffe wiedergewonnen und damit die Umwelt geschont. Neben der Umwelt profitieren auch die Gebührenzahler: Wer weniger Restmüll produziert und mit weniger Leerungen im Jahr auskommt, spart Kosten.

Dass das System greift, zeigt die Entleerungshäufigkeit im Landkreis, die bei der 80-Liter-Tonne im Durchschnitt bei 15 Entleerungen pro Jahr liegt. 35 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bezahlen sogar nur die Mindestentleerungen (10 pro Jahr).

Mit der geplanten Gebührenanpassung zum 1.1.2024 reagiert der Landkreis auf veränderte Rahmenbedingungen. So wurden die Verträge für Grüngut, Altholz, Hartkunststoff, Altmetall, Bioabfall und Elektroschrott in den vergangenen 4 Jahren immer durch den Auftragnehmer gekündigt und mussten dann neu ausgeschrieben werden. Durch die neuen Ausschreibungsergebnisse fallen alleine für die Hauptfraktionen Mehrkosten von über 1,5 Millionen Euro pro Jahr an. Im Bereich Altpapier ist die kommunale Abfallwirtschaft mit sinkenden Einnahmen durch niedrige Marktpreise konfrontiert.

Die Mitglieder des Kreistags sprachen sich einstimmig neben der Anhebung der Grund- und Leistungsgebühr zum 01.01.2024 für eine Kostenausgliederung von Bauschutt aus, die aufgrund bestehender Verträge erst zum 01.01.2025 in Kraft tritt.

Landkreis fördert Heimatfilm-Festival 2025

Der Landkreis Mühldorf hält trotz der schwierigen Haushaltslage an der Förderung des Festivals des Neuen Heimatfilms „Biennale Bavaria International 2025“ fest. Diesen Beschluss fällten die Mitglieder des Kreistags in ihrer Sitzung am 27.10.2023 (34:13 Stimmen). „Wir sollten auch in schweren Zeiten darauf achten, dass wir nicht bewährte Strukturen zerstören, die über Jahre mühsam aufgebaut wurden. Deshalb ist es sicher das richtige Signal, das Festival – wenn auch mit einer reduzierten Förderung – weiterhin zu unterstützen“, sagt Landrat Max Heimerl.

Insgesamt wird ein Zuschuss in einer Gesamthöhe von 40.000 Euro an den Verein „Internationales Festival des Neuen Heimatfilms“ ausbezahlt. Von diesem Betrag werden 20.000 € im Haushaltsjahr 2024 und 20.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 ausbezahlt. Der Zuschuss erfolgt vorbehaltlich der Zusagen der weiteren finanziellen Unterstützung der einzelnen Festivalkommunen, des Freistaats und der Landkreise.

Mit Kreistagsbeschluss vom 12.07.2019 und 29.10.2021 hatte der Landkreis Mühldorf a. Inn das Festival des Neuen Heimatfilms „Biennale Bavaria International“ finanziell noch mit einem Zuschuss in Höhe von je 50.000 Euro unterstützt. Vom 24. Bis 30. April 2023 fand die Biennale Bavaria International nach 2021 zum zweiten Mal statt und konnte sich als überregionales und Internationales Festival des Heimatfilms etablieren. Rund um das Thema „Heimat“ wurden etwa 40 Filme aus den Kategorien (Spielfilm, Dokumentation, Kurzfilm, Kinder- und Jugendfilm sowie Independent) gezeigt.

Ergänzt wurde das Festival mit einem Rahmenprogramm aus Diskussionen, Ausstellungen, Führungen, Lesungen und Konzerten. Die Kooperation umfasst bisher die vier Festivalkommunen Mühldorf a. Inn, Altötting, Burghausen und Wasserburg a. Inn sowie die drei Landkreise Mühldorf a. Inn, Altötting und Rosenheim. Der ausrichtende Verein „Internationales Festival des Neuen Heimatfilms e.V. plant die Fortsetzung des Festivals im Jahr 2025.

Pressemeldung Landratsamt Mühldorf

Rubriklistenbild: © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

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