Stadtbus Mühldorf
49-Euro-Ticket im Stadtbus Mühldorf: Der Fahrgast freut sich – der Busunternehmer „blutet“
Zur Freude der Fahrgäste akzeptiert Busunternehmer Christian Vorderobermeier das Deutschlandticket auf den vier innerstädtischen Linien Mühldorfs. Aber seit Anfang Mai zwickt ihn dabei ein entscheidendes Detail.
Mühldorf – Das 49-Euro-Ticket soll die Deutschen dazu bewegen, ihr Auto stehenzulassen und auf den Öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen. Grundsätzlich gültig für Bus und Bahn soll es den Fahrgästen den Weg durch den deutschlandweiten Tarifdschungel erleichtern, denn überall gilt ein anderes System und es werden andere Fahrpreise aufgerufen. Wird das „Deutschlandticket“ - so heißt es offiziell - von einem Busunternehmen akzeptiert, freut sich der Fahrgast, aber nicht immer der Busunternehmer.
Denn, damit Busunternehmen an ihren finanziellen Ausgleich für das Ticket kommen, müssen von den Aufgabenträgern vor Ort – das sind die Landkreise, Städte und Gemeinden, in deren Auftrag die Busse eingesetzt werden – verbindliche Regelungen getroffen werden. Ansonsten bleiben die Unternehmen auf diesen Verlusten sitzen.
Stadt zahlt keinen Ausgleich
Im Mühldorfer Stadtbus wird das Deutschlandticket akzeptiert. „Wir machen das sozusagen auf dem kleinen Dienstweg“, sagt Busunternehmer Christian Vorderobermeier, denn: „Die Stadt Mühldorf hat dazu seit Einführung des Tickets im Mai noch keine allgemeine Vorschrift erlassen.“ Das heißt im Klartext: „Ich erhalte für das Deutschlandticket keinen finanziellen Ausgleich durch die Stadt.“
Obwohl das für sein Unternehmen finanzielle Einbußen bedeutet, mache er das aus Kulanz gegenüber den Fahrgästen, erklärt Vorderobermeier und würde sich freuen, wenn diese das wertschätzen. Für die Monate Mai und Juni werde er das Ticket im Stadtbus noch anerkennen. „Wie es ab Juli weitergehen wird, ist noch offen“, räumt er ein. Er hofft auf eine zeitnahe Regelung durch die Stadt.
Mühldorf arbeitet an Regelung
„Wir arbeiten an einer vertraglichen Regelung“, äußert Mühldorfs Bürgermeister Michael Hetzl in dieser Sache gegenüber dem OVB, diese „vertragliche Einigung könnte auch rückwirkend getroffen werden“. Grundsätzlich werde der Stadtbus überschneidend mit dem Landkreis durchgeführt, daher könnte eine Abrechnung mit dem Busunternehmen Vorderobermeier auch über den Landkreis erfolgen. „Somit können wir nicht beurteilen, ob die Firma Vorderobermeier das Ticket aktuell ohne dafür einen finanziellen Ausgleich zu erhalten anbietet.“ Eventuell erfolge hier die Abrechnung über die Landkreislinien und damit über den Landkreis.
Eines betont Hetzl ausdrücklich: „Wir als Kreisstadt begrüßen das sehr kundenfreundliche und unbürokratische Handeln der Firma Vorderobermeier, denn leider ist auch das 49 Euro-Ticket wieder einmal stark bürokratisch in der Abwicklung.“
Mühldorfs Stadtbus ist nicht Landkreissache
Für die vom Landkreis beauftragen Buslinien wurde dagegen pünktlich vor dem 1. Mai eine Allgemeine Vorschrift erlassen. Um zu klären, ob jetzt Stadt oder Landkreis beim Stadtbus Mühldorf in der Pflicht stehen, hat das OVB auch im Landratsamt nachgefragt. „Aufgabenträger für das Stadtgebiet der Stadt Mühldorf ist die Stadt Mühldorf selbst“, antwortet Landratsamtssprecher Wolfgang Haserer. Er verweist auf die entsprechende Verordnung vom 18. April 1997 und stellt weiter fest: „Daher gilt die Allgemeine Vorschrift des Landkreises nicht für den Stadtbus Mühldorf.“
Mitarbeiter wurden informiert
Für mehr Durchblick in Sachen Deutschlandticket habe der Fachbereich ÖPNV am Landratsamt bereits im März 2023 gesorgt, zwei Monate vor Einführung des Tickets. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte mit Stadtbus-Angebot, das sind im Landkreis Mühldorf nur Mühldorf und Waldkraiburg, wurden im Rahmen einer Videokonferenz darüber informiert: „Dass für den Erhalt von Ausgleichsleistungen von den Städten entweder eine Allgemeine Vorschrift zu erlassen ist oder bestehende öffentliche Dienstleitungsaufträge angepasst werden müssen.“ „Daraufhin hat die Stadt Waldkraiburg bis Ende April eine Allgemeine Vorschrift erlassen und das Landratsamt darüber informiert. Ob die Stadt Mühldorf diesbezüglich Maßnahmen ergriffen hat, ist nicht bekannt“, erklärt Haserer.
Bürgermeister Hetzls Vermutung, dass die Abrechnung mit dem Busunternehmen Vorderobermeier auch über den Landkreis erfolgen könnte, widerlegt das Landratsamt: „Die landkreisübergreifenden Linien der Firma Vorderobermeier werden über den Landkreis Altötting abgewickelt. Dies wurde mittels einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung geregelt.“