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Heizungsgesetz der Ampel

Verbietet Habeck Kachelöfen? Mühldorfer Ofenbauer Manfred Merx klärt auf, was erlaubt ist

Ofenbauer Manfred Merx Mühldorf
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Manfred Merx ist von der Nachhaltigkeit des Brennstoffs Holz überzeugt.

Seit das geplante Heizungsgesetz öffentlich wurde, machen sich Hausbesitzer Sorgen um ihre Kachelöfen und Holzherde. Denn Holz als Energiequelle ist mit dem Gebäudeenergiegesetz in Verruf geraten. Der Mühldorfer Ofenbauer Manfred Merx klärt auf, was erlaubt ist.

Mühldorf – Die aufgeheizte Diskussion rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat viele verunsichert, die ihre Heizung ihr Eigen nennen. „Darf ich jetzt noch mit Holz heizen oder nicht?“, ist eine der großen Fragen. Dabei sind auch Kachelöfen und Holzherde ins Visier geraten, sogenannte Einzelraumfeuerstätten. Eins vorweg, dafür enthält das GEG „keine Verbote oder speziellen Auflagen“, betont der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik. Denn: „Klassische Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.“ Allerdings müssen solche Feuerstätten „den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen.“ Ansonsten müssen bis Ende 2024 alte Einzelraumfeuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Das Problem: wer weiß schon so genau, ob seine Feuerstelle im Haus alle Vorschriften erfüllt. Diese Verunsicherung bekommt auch Ofenbauer Manfred Merx aus Mößling zu spüren. „Seit dem Frühjahr 2023 erreichen uns deutlich weniger Anfragen, wegen des Einbaus von Kachelöfen“, hat Merx festgestellt. Das liege erstens daran, dass die Leute wegen der Heizungsdebatte der Überzeugung sind, sie dürften in Zukunft nicht mehr mit Holz heizen. „Viele verstehen nicht, dass es sich bei Kachelofen und Co. um Einzelraumfeuerstätten handelt, die gar nichts mit der Heizungsanlage des Hauses zu tun haben.“ Zweite Auftragsbremse ist der ins Stocken geratene Bau neuer Häuser.

„Darf ich noch mit Holz heizen?“

„Überall, wo ich hinkomme, werde ich gefragt, ob man denn überhaupt noch mit Holz heizen darf“, erzählt der Fachmann. Wegen Robert Habecks Gesetz hat der Mühldorfer viel Aufklärungsarbeit zu leisten, kann seine Kunden dahingehend beruhigen, dass sie nicht vom GEG betroffen sind. Gerade moderne Kamin- oder Kachelöfen, Heizkamine und Holzherde seien sehr gute Feuerstätten, technisch ausgereift und was den Feinstaubausstoß angeht auch sauber. „Wenn‘s schwarz aus einem Kamin kommt, ist meistens nicht der Ofen schuld, sondern sein Betreiber“, weiß er. Wenn er in manchen Häusern sieht, was alles im Holzkorb liegt, wundert ihn das auch nicht. „Immer wieder wird Müll verbrannt sogar Joghurtbecher werden ins Feuer geworfen“, berichtet Merx kopfschüttelnd.

Feuerstättenschau bringt es ans Licht

Wer Zweifel daran hat, ob sein Holzofen noch den Anforderungen der Immissionsschutzgesetze entspricht, kann bei Manfred Merx nachfragen. „Bei Holzöfen, die vor 20, 30 Jahren eingebaut wurden, wurde vom Hersteller noch kein Feinstaub gemessen“, sagt Merx. Was aber nicht heißt, dass man das gute Stück jetzt rausschmeißen muss. „In den meisten Fällen reicht es, wenn wir einen Feinstaubabscheider auf den Schornstein setzen, der reduziert den Feinstaub bis zu 90 Prozent.“

Dass kein Grund zu Hektik besteht, bestätigt auch Kaminkehrermeister Andreas Weinzierl, der für Teile der Stadt Mühldorf zuständig ist: „Kachelöfen sind vom GEG gar nicht betroffen, es laufen allerdings bis 2024 Fristen für ihren Betrieb aus.“ Trotzdem muss kein Ofenbesitzer von sich aus aktiv werden. „Es reicht, die nächste Feuerstättenschau und den schriftlichen Bescheid des Kaminkehrers abzuwarten.“ Beanstandet der einen Ofen, dann besteht Handlungsbedarf. Innerhalb von sechs Monaten muss dann nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Und selbst stillgelegte Öfen können etwa bei Stromausfall noch als Notfeuerstätten zulässig sein.

Als Zusatzheizung im Haus sind mit Holz betriebene Speicheröfen besonders beliebt. Sie können die Wärme stundenlang halten.

Ofenbauer Manfred Merx ist von Holz als Brennstoff weiterhin überzeugt: „Holz ist nachhaltig, wächst in der Region und hat kurze Wege.“ Rund 37 Prozent der in Deutschland erzeugten Wärmeenergie werden mit Holz erzeugt. Deshalb kann er auch nicht nachvollziehen, dass die KfW-Förderung seit 1. März 2023 das Heizen mit Holz ausschließt. Wer einen günstigen KfW40-Kredit haben will, muss gewisse Kriterien erfüllen darf unter anderem keine Wärme aus „fester Biomasse“ also aus Holz erzeugen. Für Merz ein Kachelofen-Verbot durch die Hintertür. Darauf hat ihn ein Kunde gestoßen, der in seinem neuen Haus einen Kachelofen als Zusatzwärmequelle haben wollte: „Er hat angerufen und diesen Auftrag abgesagt, weil er laut seinem Energieberater keinen Holzkachelofen in dem neuen Haus haben darf.“

Holzöfen weiter sehr beliebt

Trotz allem erfreut sich das zusätzliche Heizen mit Holz weiter großer Beliebtheit. Gerade Holzherde, mit denen man kochen kann, seien aktuell gefragt, die Auftragsbücher gut gefüllt. Wie die Nachfrage allerdings im nächsten Jahr aussehen wird, da wagt Manfred Merx noch keine Prognose abzugeben.

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