Seit 1. Juli
Tod eines 16-Jährigen: Urteil im Mühldorfer „Autoraser-Prozess“ ist rechtskräftig
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit seinem Auto innerorts mit mindestens 85 Stundenkilometern unterwegs war, als es zur Kollision mit dem 16-jährigen Fußgänger kam.
Mühldorf – Das Urteil im sogenannten „Autoraser-Prozess“ ist seit 1. Juni rechtskräftig.
Das teilte Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen mit.
„Der Angeklagte beziehungsweise sein Verteidiger hat die Berufung gegen das Urteil zurückgenommen“, so Vietze. „Auch die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung, die zuvor auf das Strafmaß beschränkt worden war, zurückgenommen. Aufgrund dieser wechselseitigen Berufungsrücknahme ist das Urteil des Amtsgerichts Mühldorf rechtskräftig. Der Fall muss also nicht neu verhandelt werden.“
Dass sein Mandant das Urteil angenommen hat, bestätigte auch der Verteidiger des Verurteilten, der Mühldorfer Rechtsanwalt Axel Reiter: „Die Berufung wurde wechselseitig von beiden Parteien zurückgenommen, um mit dem Fall, der den jungen Mann sehr belastet, abschließen zu können.“
Das Amtsgericht Mühldorf hatte den angeklagten Autofahrer (22) am 11. Januar wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu 120 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.
Richter Jürgen Branz sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte am 5. Februar 2021 mit seinem Auto innerorts mit mindestens 85 Stundenkilometern unterwegs war, als es zur Kollision mit einem 16-jährigen Fußgänger kam. Der Jugendliche erlitt bei dem Unfall ein massives Schädel-Hirn-Trauma und war sofort tot. Der Vorwurf, dass sich der angeklagte Unglücksfahrer mit einem anderen 22-Jährigen ein illegales Autorennen geliefert hätte, wurde vom Gericht fallen gelassen.
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Dafür war die Beweislage zu dünn. Der Mitangeklagte durfte deshalb die Anklagebank des Amtsgerichts vorzeitig verlassen.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein begründet ihre ursprüngliche Berufung damit, dass das Urteil des Amtsgerichts Mühldorf hinter dem Antrag der Staatsanwältinnen zurückgeblieben ist. Die Anklage hatte 150 Tagessätze in Höhe von 70 Euro gefordert. Zum Zeitpunkt der Berufung lag die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor.