Überraschung bei Hausdurchsuchung
Es gab sogar Mengenrabatt: Mühldorfer Sportler (37) bestellt Doping-Mittel per Maus-Klick
Ein 37-jähriger Softwareentwickler aus Mühldorf wollte unbedingt mehr Muskeln. Weil er dabei zu Unmengen an Dopingmitteln griff, stand er jetzt vor dem Amtsgericht. So kam ihm die Justiz auf die Spur.
Mühldorf – Ein 37-jähriger kroatischer Softwareentwickler aus Mühldorf musste sich vor Amtsrichterin Dr. Angela Miechielsen verantworten. Die Staatsanwaltschaft München 1, vertreten durch Staatsanwältin Franziska Dendl, warf ihm Erwerb und Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge vor. Die Staatsanwältin war aus München angereist, weil die Staatsanwaltschaft München 1 die einzige im Freistaat ist, die sich mit „Doping“ befasst.
Laut Anklage soll er sich bei einem polnischen Internethändler zu einem nicht näher benannten Kaufpreis Dopingmittel gekauft haben. Diese sollten an seine Wohnadresse in der Kreisstadt zugestellt werden.
Zoll fängt Paket aus Polen ab
Dazu kam es aber nicht, denn das betreffende Paket wurde bei einer stichpunktartigen Kontrolle im Briefzentrum Leipzig-Radefeld herausgefischt. Es enthielt das 57-fache der nach der Dopingmittelverordnung erlaubten Menge.
Das bekam der Angeklagte, der ohne Anwalt erschienen war, jedoch zunächst nicht mit, denn ihm wurde eine Ersatzlieferung zugestellt. Die Ermittlungen führten die Polizei nach geraumer Zeit zu dem Angeklagten. Zoll und Polizei nahmen bei ihm eine Hausdurchsuchung vor. Die dabei beschlagnahmten Dopingmittel überstiegen das 182-fache der gesetzlich erlaubten Menge.
„Seit Jahren nehme ich Dopingmittel“
Auf Nachfrage von Amtsrichterin Dr. Miechielsen sagte der Beschuldigte: „Alles stimmt so.“ Des Weiteren gab er zu Protokoll: „Seit Jahren nehme ich Dopingmittel ein, um mehr Muskeln, mehr Ausdauer und mehr Schnelligkeit zu bekommen. Und ich wollte auch Bodybuilding betreiben.“
Er habe immer bei demselben Händler in Polen bestellt, und zwar größere Mengen, „weil ich dann Mengenrabatt erhalten habe“, sagte der Angeklagte. Die Bestellungen hatten einen Wert von 600 bis 800 Euro; bezahlt wurde mit Kryptowährung, geliefert in unauffälligen Kosmetikverpackungen. „Sie waren nur für meinen Eigenbedarf. So eine Lieferung reichte dann für eineinhalb bis zwei Jahre. Ich gestand den Polizisten alles, damit sie mir meine Wohnung nicht auf den Kopf stellen“.
Eine 25-jährige Ermittlungsbeamtin aus München war als Zeugin geladen: „Bei der Hausdurchsuchung war der Angeklagte anwesend und er zeigte sich kooperativ, gab die Dopingmittel freiwillig heraus. Wir fanden Sportutensilien, Dopingtabletten und Utensilien zum Spritzen flüssiger Dopingmittel. Auf dem Smartphone des Mannes fanden sich keine verfahrensrelevanten Chatverläufe“. Letzteres wurde vom Gericht als Beweis gewertet, dass der Angeschuldigte keinen Handel mit den Dopingmitteln betrieben hatte, sondern sie nur selbst eingenommen hat.
250 bis 800 Milligramm Testosteron wöchentlich
Auf Nachfrage von Richterin Dr. Miechielsen erklärte der Angeklagte: „Pro Woche nahm ich 250 bis 800 Milligramm Testosteron. Außer einem höheren Blutdruck verspürte ich keinerlei Nebenwirkungen. Der Blutdruck ist auch jetzt, nachdem ich sämtliche Dopingmittel abgesetzt habe, noch höher als früher. Nach der Absetzung fühlte ich mich sechs Monate schwach und antriebslos“.
Zum Ende der Beweisaufnahme ergab ein Blick in das Bundeszentralregister keine Eintragungen.
Sport – jetzt ohne Anabolika
Für Staatsanwältin Franziska Dendl war der angeklagte Sachverhalt durch das Geständnis vollumfänglich nachgewiesen. Der Mann sei auch sonst sehr kooperativ gewesen, aber die hohen Mengen der leistungssteigernden Mittel hielt sie doch für sehr bedenklich. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, da er eine günstige Sozialprognose habe, einer regelmäßigen Arbeit nachgehe und Sport treibe – jetzt ohne Anabolika.
Der Angeklagte verzichtete auf das letzte Wort: „Ich habe dazu nichts mehr zu sagen“.
Sieben Monate auf Bewährung
Richterin Dr. Miechielsen verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit. Zusätzlich muss er 2.000 Euro an den Verein „Lichtblicke Mühldorf“ bezahlen. Dabei handelt es sich um einen unabhängigen, mildtätigen Verein, der Menschen und sozialen Einrichtungen hilft, wenn andere Angebote nicht greifen.

