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Nachstellung trotz Kontaktverbot

Stalker-Prozess in Altötting: 63-Jähriger terrorisierte Ex-Freundin über Jahre hinweg

Bereits drei Mal war der Angeklagte (63) schon inhaftiert, weil er seiner Ex-Partnerin seit acht Jahren immer wieder nachstellte.
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Bereits drei Mal war der Angeklagte (63) schon inhaftiert, weil er seiner Ex-Partnerin seit acht Jahren immer wieder nachstellte.

Jahrelang stellte ein 63-jähriger Angeklagter seiner Ex-Freundin (59) nach. Trotz Haft und Kontaktverbot ließ er nicht ab. Jetzt folgte eine weitere Verurteilung am Amtsgericht Altötting.

Altötting – Am Amtsgericht Altötting wurde am 7. April 2025 ein 63-Jähriger wegen Nachstellung verhandelt. Ihm wurde vorgeworfen, seine frühere Lebensgefährtin(59) aus dem Landkreis Altötting trotz mehrfacher Kontaktverbote und vorangegangener Verurteilungen über Jahre hinweg telefonisch belästigt und ihr nachgestellt zu haben. Die Vorwürfe umfassen hunderte nächtliche Anrufe, das Ablegen von Liebesbotschaften und wiederholte Verstöße gegen gerichtliche Beschlüsse. Das Urteil: zwei Freiheitsstafen in der Höhe von einem Jahr und einem Monat sowie einem Jahr und zwei Monaten wegen Nachstellung in zwei Fällen. In das Urteil musste die Strafe eines früheren Prozesses einbezogen werden.

Nächtliche Anrufe und Karten mit Liebesbotschaften

Die Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten begann im Oktober 2014 über eine Online-Partnerbörse. Schon nach kurzer Zeit wurde das Verhältnis von Problemen überschattet, weswegen die Partnerschaft im Dezember 2017 schließlich endete. Doch mit dem Ende der Beziehung begann für die Ex-Partnerin des Angeklagten ein Martyrium. „Er hat die Trennung nicht akzeptiert“, sagte sie als Zeugin im Gerichtssaal. „Er dachte, das hätten mir andere aufgedrückt.“ In der Folge habe ihr Ex massiv versucht, wieder Kontakt herzustellen – per Telefon, mit Briefen und Geschenken, aber auch durch persönliche Präsenz in ihrem Alltag: „Es war einfach Wahnsinn. Auch am Parkplatz, als ich von der Arbeit raus bin. Wenn ich Rad gefahren bin – er war immer irgendwo präsent.“

Zeugin schildert ihre Angst – „Es war einfach Wahnsinn“

Laut Anklage versuchte der Angeklagte zwischen August 2021 und Juli 2024 mehr als 290 Mal, seine Ex-Freundin telefonisch zu erreichen – obwohl seine Nummer blockiert war. Zwischenzeitlich war er wegen wiederholter Verstöße gegen Gewaltschutzbeschlüsse mehrfach in Haft. Dennoch endeten die Kontaktversuche nicht. Am 5. November 2023 legte er eine Karte mit der Aufschrift „Für die wunderschönste Frau dieser Welt. In Liebe, dein Kerl. Ich vermisse dich Baby.“ sowie Blumen an einer Kapelle in der Nähe ihres Wohnorts ab. Weitere Karten folgten, etwa am 1. und 11. Januar 2024.

Trotz Geständnis: Angeklagter zeigt keine Einsicht

Die Aussagen der Geschädigten machten deutlich, wie sehr sie unter der jahrelangen Nachstellung litt. Die psychische Belastung sei nicht nur für sie, sondern auch für ihre Kinder enorm gewesen: „Irgendwo ist die Geschichte jetzt immer präsent“, sagte sie als Zeugin. Auch seit dem ursprünglich angesetzten Prozesstermin im November, zu dem der Angeklagte nicht erschienen war, erhielt die Geschädigte weitere drei Sprachnachrichten. Zwei davon im Februar 2025, eine im März. Der Inhalt: „Ich vermiss dich so“, „Ich vermiss dich Baby“. Richterin Dr. Melanie Rochner konfrontierte den Angeklagten mit den Nachrichten. Er hat zuvor ein vollständiges Geständnis abgelegt und behauptet, inzwischen mit der Sache abgeschlossen zu haben.

Staatsanwaltschaft sieht Gefährdung – Anwalt fordert Therapie

Staatsanwältin Diana Bruch sah den Sachverhalt durch das vollumfängliche Geständnis sowie durch die detaillierte Aussage der Geschädigten als vollständig erwiesen an. Sie forderte zwei Freiheitsstrafen in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten sowie einem Jahr und vier Monaten für die zwei Tatbestände. Der Angeklagte habe sich durch keine der bisherigen Maßnahmen – weder durch Gefährderansprachen noch durch mehrfach vollzogene Haft – beeindrucken lassen, stellte sie fest. Die Rückfallgeschwindigkeit sei zudem erheblich gewesen, bereits zwei Tage nach der letzten Entlassung habe der Angeschuldigte erneut versucht, Kontakt zu seiner Ex-Partnerin aufzunehmen. Reue und Einsicht seien demnach ausgeblieben. Verteidiger Thomas Novak plädierte hingegen auf eine Bewährungsstrafe mit strengen Auflagen. Eine Haftstrafe helfe in diesem Fall nicht weiter, so der Anwalt. Stattdessen solle der Angeklagte eine Psychotherapie beginnen, begleitet von regelmäßigen Berichten.

Richterin: „Sie brauchen Hilfe, erkennen es aber nicht“

„Sie brauchen offensichtlich dringend Hilfe, da hat Ihr Verteidiger recht“, so die Richterin bei ihrer Urteilsbegründung. „Sie erkennen Ihren Hilfebedarf aber nicht an.“ Im Urteil stellte sie fest, dass es keine Hinweise auf nachhaltige Reue gebe. Vielmehr sei der Angeklagte uneinsichtig, seine Vorstellungen von der Geschädigten realitätsfern. Dr. Rochner verurteilte den Angeklagten schließlich wegen Nachstellung in zwei Fällen und unter Einbeziehung eines früheren Urteils des Amtsgerichts München zu zwei Freiheitsstrafen von einem Jahr und einem Monat sowie einem Jahr und zwei Monaten. Die Entscheidung wurde mit der erheblichen Rückfallgeschwindigkeit, fehlender Einsicht und dem wiederholten Ignorieren gerichtlicher Maßnahmen begründet. „Ich bin nicht da, um Ihnen zu helfen, sondern für den Schuldausgleich – und dafür, dass Sie keine weiteren Straftaten begehen“, stellte die Richterin klar.

Kurz zuvor hatte der 63-Jährige in seinen letzten Worten erneut seine Zerrissenheit ausgedrückt: „Auch wenn ich mich um Kopf und Kragen rede – ich lieb sie immer noch wie am ersten Tag. Aber ich will das abschließen und neu beginnen.“

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