Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Nicht jeder will die Impfung

Die Angst vor der Masernimpfung: So viele Bußgelder hat das Landratsamt Mühldorf verhängt

Masernimpfung
+
Ein Kinderarzt impft ein Kind in den Oberschenkel. Seit März 2020 sorgt ein Gesetz für Masernschutz in Kita, Kindergarten oder Schule. Die Impfpflicht gilt für Kinder und für bestimmte Erwachsene.

Die 2020 eingeführte Masern-Impfpflicht muss von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen überprüft werden. Warum die Impfpflicht auch im Mühldorfer Gesundheitsamt und in der Bußgeldstelle für Arbeit sorgt.

Mühldorf – Bußgelder gegen Eltern, Einsprüche beim Amtsgericht Mühldorf, Klagen vor dem Verwaltungsgericht München. Damit hat es das Gesundheitsamt Mühldorf zu tun, seit am 1. März 2020 von der Bundesregierung die Masern-Impfpflicht eingeführt wurde.

Pflicht für Kinder und bestimmte Erwachsene

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegerionnen und medizinisches Personal – soweit sie nach 1970 geboren sind.

Zahlreiche Bußgelder im Landkreis verhängt

Aber nicht jeder ist zu dem Pieks bereit und das hat Folgen. „Im Landkreis Mühldorf wurden bisher 46 Bußgelder rechtskräftig verhängt“, teilt Birgit Franz, kommissarische Leiterin des Gesundheitsamts Mühldorf, auf Anfrage des OVB mit. „In sechs weiteren Verfahren steht die Rechtskraft bevor. Die Bußgeldhöhe liegt für die Sorgeberechtigten im mittleren dreistelligen Bereich.“ Zwei Verfahren laufen aktuell vor dem Verwaltungsgericht München. Vor dem Amtsgericht Mühldorf wurden insgesamt 13 Einsprüche gegen Bußgeldbescheide verhandelt.

Im gelben Impfbuch werden alle durchgeführten Impfungen vermerkt. Auch die gegen Masern.

Schulpflicht geht vor

Kinder ohne Masernimpfschutz, die keine Kontraindikation für eine Impfung aufweisen, dürfen nicht in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden. Erwachsene dürfen nicht beschäftigt werden. Es sei im Landkreis aber bislang kein Fall bekannt, bei dem Menschen wegen fehlender Impfung ihre Beschäftigung hätten aufgeben müssen. „Für Kinder im Schulbereich gilt dennoch die Schulpflicht, hier ist ein Bußgeldverfahren gegen die Erziehungsberechtigten einzuleiten“, so das Gesundheitsamt.

Als Nachweis für die erfolgte Impfung reicht das Impfbuch. Wer schon einmal an Masern erkrankt ist, hat Masernantikörper im Blut. Franz: „Dies kann mittels ärztlichem Attest nachgewiesen werden, in dem der Arzt einen ausreichenden Maserntiter im Blut bescheinigt.“

Was Masern so gefährlich macht

Masern sind eine höchst ansteckende Infektionskrankheit. Eine infizierte Person steckt durchschnittlich 12 bis 18 weitere Personen an. Neben hohem Fieber und Mittelohrentzündungen kann es zu Lungenentzündungen und zu schweren Gehirnentzündungen mit oft bleibenden Schäden kommen. Wenige erleiden Jahre nach der Infektion eine sogenannte „Subakute sklerosierende Panencephalitis“, die nicht behandelbar ist und in der Regel tödlich endet. Eine Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr, bei Krippenkindern mit 9 Monaten möglich.

Impfungen können Nebenwirkungen haben, die jedoch viel weniger häufig und gravierend sind als bei einer Masernerkrankung. Neben vorübergehenden Allgemein- und Lokalreaktionen, kann ein Fieberkrampf oder ein vorübergehender Abfall der Blutplättchen auftreten. Bis zu vier von einer Million geimpfter Kinder erleiden eine akute allergische Reaktion im Rahmen der Impfung. In aller Regel wird die Impfung sehr gut vertragen. Quelle: Gesundheitsamt

Wird ein ärztliches Attest vorgelegt, demzufolge ein Kind oder ein Erwachsener aus medizinischen Gründen nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist die Betreuung im Kindergarten oder eine entsprechende Tätigkeit möglich.

Im Zweifel prüft das Gesundheitsamt die Atteste

„Wird kein entsprechender Nachweis vorgelegt, ist die Aufnahme im Kindergarten oder eine entsprechende Beschäftigung ausgeschlossen“, betont Birgit Franz. Die Zahl der vorgelegten Atteste ist dem Gesundheitsamt nicht bekannt. Sie werden nur in den Einrichtungen vorgelegt und nur bei Zweifeln wird die Behörde eingeschaltet.

So ist die Impfquote im Landkreis Mühldorf

Im Einschulungsjahr 2019/2020 lag die Impfquote bei Schulanfängern im Landkreis Mühldorf bei 94,1 Prozent für die erste Impfung und 86,1 Prozent für zwei Masernimpfungen. Das war erheblich unter dem Bayern-Durchschnitt (97,3 Prozent einmal geimpft, 93,1 Prozent zweimal geimpft).

Die aktuell aus eigenen Untersuchungen der Schulanfänger 2024 vom Gesundheitsamt erhobenen Daten zeigen einen klaren Zuwachs bei den Impfraten für die Masernimpfung. Rund 90 Prozent der Kinder hatten bereits beide Masernimpfungen erhalten, über 95 Prozent mindestens eine Impfung. „Erfreulicherweise zeigt sich ein klarer Trend auf dem Weg zur erforderlichen Herdenimmunität“, kann Birgit Franz vom Gesundheitsamt Mühldorf feststellen.

Eltern kommen ihrer Pflicht nach

„Da ein entsprechendes Attest als Nachweis gilt, können die Kinder aufgenommen, beziehungsweise die Mitarbeiter beschäftigt werden“, bestätigt auch Werner Kurzlechner für die Stadt Mühldorf.

Bis dato wurde keinem Kind die Aufnahme in eine der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen verweigert, stellt Kurzlechner fest: „Eltern haben bisher immer einen der geforderten Nachweise vorgelegt. Bisher ist in Mühldorf auch keine Einstellung an einem fehlenden Masernnachweis gescheitert.“

Herdenimmunität bei einer Impfquote von 95 Prozent

In Deutschland wurden bis 21. April 2024 laut Robert Koch-Institut (RKI) 162 Fälle gemeldet. Im Vorjahr waren es im selben Zeitraum nur 10 Fälle. Laut Gesundheitsamt blieb der Landkreis Mühldorf von den jüngsten Ausbrüchen in diesem und im vergangenen Jahr verschont. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, dass zur Erreichung der sogenannten „Herdenimmunität“ mindestens 95 Prozent der Bevölkerung zwei Impfdosen erhalten. Aktuell liegen die Raten weltweit gesehen allerdings nur bei 83 Prozent für die erste Dosis, bei der zweiten Dosis sind es nur 74 Prozent.

Kommentare