Diskussion um Stellplatz-Satzung
Marktplatz und Straßen verstopft: So will Buchbach das Parkchaos lösen
Autos, die nicht auf dem eigenen Grundstück geparkt werden, sorgen für Ärger. Bis jetzt konnte die Gemeinde nichts dagegen tun, nun hat sie einen Weg gefunden. Der kann für Autobesitzer und Grundstückseigentümer teuer werden.
Buchbach – Im zweiten Anlauf hat es dann doch noch geklappt: Die Marktgemeinde hat zum 1. August eine Stellplatzsatzung erlassen. Kurios: Bei der ersten Abstimmung konnten sich die Räte noch nicht einigen. So musste noch einmal neu verhandelt werden. Mit der Stellplatzsatzung hat Buchbach jetzt eine feste Regelung, wie viele Stellplätze bei einem neuen Bauvorhaben eingeplant werden müssen. Grund für die Regelung ist die Bayerische Bauordnung, die in diesem Bereich nicht mehr zeitgemäß ist. Sie schreibt pro Wohneinheit einen Stellplatz vor. Zwei oder mehr Autos sind aber mittlerweile pro Haushalt die Regel.
Parkende Autos nerven die Gemeinderäte
Das ist allen Marktgemeinderäten ein Dorn im Auge: Autos, die den Marktplatz zuparken oder in den Siedlungsstraßen am Straßenrand abgestellt werden, statt auf dem eigenen Grundstück. Allerdings hat die Gemeinde hier keine Einflussmöglichkeit. Bei neuen Bauvorhaben oder dem Aufstellen von Bebauungsplänen gilt als rechtliche Grundlage die Bayerische Bauordnung; und diese schreibt vor, dass pro Wohneinheit lediglich ein Stellplatz auf dem Baugrundstück ausgewiesen werden muss.
Eine Zahl, die der Realität in keiner Weise gerecht wird. Deshalb hat der Marktgemeinderat bei einer Klausurtagung auch klar artikuliert, dass er eine Stellplatzsatzung haben möchte. Damit hat die Marktgemeinde ein Steuerungsinstrument an der Hand, mit dem Grundstückseigentümer verpflichtet werden können, mehr Stellplätze pro Wohneinheit auf dem jeweiligen Grundstück ausweisen zu müssen.
Sieben Gemeinden haben bereits eine Stellplatzsatzung
Diese Städte und Gemeinden haben bereits eine Stellplatzsatzung: Mühldorf, Waldkraiburg, Ampfing, Kraiburg, Obertaufkirchen, Töging und Mettenheim. In Aschau ist eine Satzung in Planung.
Soviel zur Theorie, doch in der Praxis gibt es auch Situationen, wo Grundstückseigentümer keine Stellplätze auf ihren Grundstücken ausweisen können. Beispielsweise, wenn bei Grundstücken, die bereits bebaut sind, nachverdichtet werden soll. Oder wenn, beispielsweise rund um den Marktplatz, auf dem Grundstück kein Platz für einen Stellplatz ist. Doch für diesen Fall hat die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages eine Lösung parat: Hier besteht die Möglichkeit für den Grundstückseigentümer, eine sogenannte Ablöse für einen Stellplatz zu bezahlen.
Zwei Varianten einer Stellplatzsatzung
Eine Arbeitsgruppe des Marktgemeinderates hatte sich intensiv mit dem Thema „Stellplatzsatzung“ auseinandergesetzt und einen Vorschlag ausgearbeitet. Eine „relativ weitgehende Version“, wie sie Bürgermeister Thomas Einwang (Wahlvorschlag Ranoldsberg) nannte. Die zweite Version, die zur Diskussion stand, war die Standardsatzung des Bayerischen Gemeindetages.
Zweifel an der Wirksamkeit einer Stellplatzsatzung
Die anschließende Diskussion zeigte allerdings, dass der Wunsch nach einer Stellplatzsatzung nicht bei allen Marktgemeinderäten so ausgeprägt ist. So hatte beispielsweise Martin Fischer (CSU/FWB) Bedenken, dass diese Satzung das Problem der Dauerparker am Marktplatz und der parkenden Autos in den Siedlungsstraßen nicht lösen werde.
Karl-Heinz Kammerer (CSU/FWB) schlug vor, dass man die Zahl der Stellplätze nur über die Bebauungspläne regeln sollte. Hier wandte Bürgermeister Einwang allerdings ein, dass dann die Gemeinde überall dort, wo es keinen Bebauungsplan gibt, keine Einflussmöglichkeit habe.
Fahrräder sind auch Thema einer Stellplatzsatzung
Dritte Bürgermeisterin Maria Vitzthum (CSU/FWB) brachte ins Spiel, dass es auch eine Regelung für Fahrräder geben müsste. Hier sah Bürgermeister Einwang „eigentlich derzeit noch keinen Handlungsbedarf“ und Sonja Thalmeier (Grüne/Unabhängige) ergänzte, dass man eher darauf hinwirken solle, dass die Bürger das Fahrrad nützen.
Bürgermeister Thomas Einwang brach eine Lanze für die Standardsatzung des Gemeindetages, da sie relativ minimalistisch sei und der Marktgemeinderat sie bei Bedarf „jederzeit ergänzen oder ändern kann“.
Höhe der Stellplatzablöse ist umstritten
Die Höhe der Ablöse für die Stellplätze war Philipp Rinberger (Umland Buchbach) ein Dorn im Auge. Die vorgeschlagenen 8000 Euro waren ihm noch zu günstig. Dem pflichtete Manfred Kroha (CSU/FWB) bei. „Wir dürfen keinen Anreiz schaffen, dass Parkplätze abgelöst werden. Es sollen Parkmöglichkeiten auf den Grundstücken geschaffen werden“.
Auf einen anderen Gesichtspunkt machte Sonja Thalmeier aufmerksam. Wenn beispielsweise am Marktplatz ein neues Bauvorhaben entstehen soll, gebe es keine Möglichkeit, die Zahl der geforderten Stellplätze nachzuweisen. Wenn die Ablöse für die Stellplätze aber zu hoch ist, dann „lässt der Bauherr das Gebäude möglicherweise lieber verfallen, als auf dem Grundstück zu bauen“.
Ungleichbeghandlung durch Stellplatzsatzung
Philipp Rinberger bemängelte zudem, dass man schon mehrfach die Möglichkeit nicht genutzt habe, die Stellplatzzahl vorzuschreiben. Dem widersprach allerdings Bürgermeister Einwang, ohne eine entsprechende Satzung habe die Gemeinde keine Möglichkeit, das festzulegen. Karl-Heinz Kammerer sieht mit einer Stellplatzsatzung „eine Ungleichbehandlung“ und wollte auch bei der Standardsatzung des Gemeindetages noch eine Reihe von Änderungen eingearbeitet haben. Damit fand er aber keine Unterstützung im Marktgemeinderat.
Bürgermeister Einwang warb wie Manfred Kroha dafür, dass man zumindest den ersten Schritt gehen solle. Einwang meinte damit die Standarsatzung, mit der die Gemeinde „die höchste Rechtssicherheit hat“.
Stellplatzsatzung erst einmal abgelehnt
Die anschließende Abstimmung endete mit einer Überraschung: Zuerst wurde über die Stellplatzsatzung abgestimmt, die die Arbeitsgruppe erarbeitet hatte. Sie wurde abgelehnt. Die Abstimmung über die Satzung, die an die Standardsatzung des Gemeindetages angelehnt ist, endete mit 6:6 Stimmen und ist damit ebenfalls abgelehnt worden. „Jetzt haben wir keine Stellplatzsatzung, ich gratuliere“, kommentierte die Abstimmung Bürgermeister Einwang sichtlich verärgert.
Im zweiten Anlauf hat es dann geklappt
In der nichtöffentlichen Sitzung war die Stellplatzsatzung auch noch einmal ein Thema. Der Marktgemeinderat verständigte sich darauf, dass die Standardsatzung noch einmal überarbeitet werden solle, da es „augenscheinlich nur an Kleinigkeiten hängt“, wie es Salih Akyildiz (CSU/FWB) in der nächsten Sitzung beschrieb. Er bemühte sich - zusammen mit anderen Gemeinderäten - einen Kompromiss auszuarbeiten. Dabei wurde beispielsweise die Ablöse für Stellplätze auf 10.000 Euro festgelegt. Ohne Diskussion wurde diese Satzung dann einstimmig verabschiedet.
Das sagt die neue Stellplatzsatzung zur Zahl der Stellplätze
Für Einfamilienhäuser müssen zwei Stellplätze je Wohneinheit nachgewiesen werden. Für Einliegerwohnungen bis 40 Quadratmeter Wohnfläche ein weiterer Stellplatz, für Einliegerwohnungen über 40 Quadratmeter zwei Stellplätze.
Bei Mehrfamilienhäusern muss für jede Wohnung bis 40 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz nachgewiesen werden, für Wohnungen über 40 Quadratmeter zwei Stellplätze. Dazu kommt ein Besucherparkplatz je sechs Wohneinheiten.
Bei Wochenend- und Ferienhäusern sind immer zwei Stellplätze je Wohnung nachzuweisen.
Bei Hotels, Pensionen, Kurheimen und anderen Beherbungsbetrieben sind je Gästezimmer ein Stellplatz und rechnerisch pro 1,5 Mitarbeiter ein weiterer Stellplatz nachzuweisen.