Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
„Luberfeld“ und „Uher-West“ in Buchbach: Warum Bauwillige jetzt ein Jahr länger warten müssen
In Buchbach gibt es eine Liste mit 70 bis 80 Bürgern, die bauen wollen. Daher hatte die Marktgemeinde mit dem „Luberfeld“ und „Uher-West“ zwei Baugebiete auf den Weg gebracht. Doch jetzt ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dazwischen gegrätscht. Wie geht es weiter?
Buchbach – Um dringend notwendigen Wohnraum zu schaffen, hat die Marktgemeinde eigentlich bereits vor einiger Zeit zwei Baugebiete auf den Weg gebracht: „Luberfeld“ und „Uher-West“. Bei der Genehmigung hatte man sich, wie viele andere Gemeinden auch, auf einen Weg verlassen, der ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltverfahren möglich machte: den Paragraphen 13b des Baugesetzbuches. Dieser Schuss ist aber nach hinten losgegangen: Das Verfahren wurde begonnen und war bereits auf einem guten Weg, als das Bundesverwaltungsgericht dem Ganzen einen Riegel vorschob. Es kippte den entsprechenden Paragraphen.
Bürgermeister spricht von einem Jahr Zeitverlust
Damit mussten die beiden Bebauungspläne noch einmal durch die Mühlen des Genehmigungsverfahrens. Die Verwaltung hatte sich aber mit dem Landratsamt so weit abstimmen können, dass das laufende Verfahren nicht komplett umsonst war, sondern nur teilweise neu aufgerollt werden musste, um dann juristisch einwandfrei in ein neues Verfahren einsteigen zu können. Damit habe man rund ein Jahr verloren, meinte Bürgermeister Thomas Einwang. Absagen von Bauwilligen kann er bisher nicht verzeichnen. Er sagt, dass die Gemeinde eine Liste mit 70 bis 80 Bauwilligen habe, die aber nicht für ein konkretes Baugebiet sind. „Wenn ein Baugebiet genehmigt ist, dann werden alle auf dieser Liste angeschrieben. Dann wird man sehen, wer tatsächlich Interesse hat“, so Bürgermeister Einwang.
Bereits im Dezember 2019 hatte der Marktgemeinderat grünes Licht für das Baugebiet „Luberfeld“ gegeben. Die Krux für die Gemeinde ist, dass der östliche Bereich des rund 12.000 Quadratmeter großen Areals zwischen der Friedhofstraße und der Franz-Xaver-Richter-Straße dem Innenbereich zugeordnet wird, der westliche Teilbereich allerdings dem Außenbereich zugeordnet werden muss. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dazu geurteilt: „Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13b des Baugesetzbuches ohne Umweltprüfung überplant werden“.
Im Jahr 2021 hatte die Gemeinde beschlossen, für den Bereich „Uher-West“ ebenfalls einen Bebauungsplan aufzustellen, um auf dem ehemaligen Firmengelände Wohnbebauung zu ermöglichen. Aber auch hier müssen Flächen dem Außenbereich zugerechnet werden, sodass auch hier das Verfahren noch einmal neu aufgerollt werden muss.
Bürokratieabbau und die Realität
So hatten alle Behörden noch einmal die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zu den geplanten Baugebieten abzugeben. „In der großen Politik redet man von Bürokratieabbau, aber im Kleinen kommt dann sowas dabei heraus“, meinte Karl-Heinz Kammerer (CSU/FWB) zu dem gesamten Procedere.
Er machte auch darauf aufmerksam, dass aus seiner Sicht die Uherstraße für weiteren Verkehr nicht geeignet sei. Kammerer schlug vor, die bestehende Auslastung zu ermitteln. Joachim Schöngut (Grüne/Unabhängige) brachte eine Einbahnstraßenregelung ins Gespräch.
Zwei Stellungnahmen von Bürgern
Es gab auch zwei Stellungnahmen von Bürgern: So wurde beispielsweise angemerkt, dass auf dem Uher-Gelände eine ökologisch wertvolle Fläche sei. Etwas, was der Verwaltung nicht bekannt sei, wie Bürgermeister Thomas Einwang anmerkte. Zudem wurde gefordert, dass auf dem Gelände eine geeignete Rückhaltemöglichkeit für Regenwasser bei Starkregen geschaffen werden muss. Bürgermeister Einwang sagte aber, dass die Starkregensimulation dafür keine Anhaltspunkte gegeben habe.
In der November-Stadtratssitzung werden die Weichen gestellt, dass der Bebauungsplan „Uher-West“ in das Regelverfahren übergeleitet werden kann.
Beim „Luberfeld“ bereits im Regelverfahren
Beim geplanten Baugebiet „Luberfeld“ ist man mittlerweile in das Regelverfahren eingebogen. Da sind die Stellungnahmen von Behörden abschließend beraten worden. So machte Bürgermeister Einwang bei dem Einwand des Bauernverbandes, der den Flächenverbrauch anmahnte, deutlich, dass eine Ausgleichsfläche vom Ökokonto der Gemeinde abgebucht werde und es somit de facto keinen Flächenverbrauch gebe. Fragen zu der geplanten Tiefgarage sowie die Rückhaltung von Regenwasser bei Starkregenereignissen und die geplante Ausfahrt aus dem Baugebiet werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens geregelt. Bürgermeister Einwang sagte zu, dass zu diesen Dingen auch noch ein Bürgergespräch geplant sei.
