Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Verzögerung bei Bebauungsplänen

Baugebiete „Luberfeld“ und Uher West“: Darum muss Buchbach neu planen

Eigentlich wollte die Gemeinde Buchbach bei Bauplänen Zeit sparen. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat dem mit seinem Urteil einen Riegel vorgeschoben
+
Eigentlich wollte die Gemeinde Buchbach bei Bauplänen Zeit sparen.

Bei zwei Bebauungsplänen muss die Marktgemeinde Buchbach nachbessern. Das kostet Zeit und Geld, ist aber unvermeidlich. Das ist der Grund.

Buchbach – Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat auch Auswirkungen auf die Marktgemeinde Buchbach. Sie muss die Planungen für zwei Baugebiete – zum einen das Baugebiet „Luberfeld“ und zum anderen „Uher-West“ – neu aufrollen. Eine Entscheidung, die bei den Marktgemeinderäten auf wenig Gegenliebe stößt, weil sich damit der Baubeginn deutlich verzögern wird.

Vereinfachtes Verfahren beim Baurecht gibt es nicht mehr

„Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13b des Baugesetzbuches ohne Umweltprüfung überplant werden“. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Juli entschieden. Eine Entscheidung, die jetzt auch die Marktgemeinde Buchbach zu spüren bekommt. Der Paragraph war im Jahr 2017 eingeführt worden, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, in einem vereinfachten Verfahren schneller Baurecht zu schaffen, sagte Bürgermeister Thomas Einwang (Wahlvorschlag Ranoldsberg). Diese Regelung war sowieso nur bis Dezember 2024 befristet, doch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist sie sofort hinfällig geworden.

Mischung aus Innen- und Außenbereich

Im Dezember 2019 hatte der Marktgemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan für das Baugebiet „Luberfeld“ aufzustellen. 18 Bauparzellen sollen hier entstehen und das normale planungsrechtliche Verfahren ist bereits weit fortgeschritten. Die Krux für die Gemeinde ist, dass der östliche Bereich des rund 12.000 Quadratmeter großen Areals zwischen der Friedhofstraße und der Franz-Xaver-Richter-Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann. Der westliche Teilbereich muss allerdings dem Außenbereich zugeordnet werden, bedauerte Bürgermeister Thomas Einwang bei der Gemeinderatssitzung.

Deshalb wurde beim notwendigen Bauleitplanverfahren eine Kombination aus beiden Verfahrenswegen gewählt. „Das Bauleitplanverfahren zum angesprochenen Bebauungsplan läuft bereits und befindet sich aktuell in der zweiten Auslegung, die Behandlung der Stellungnahmen ist noch nicht abgeschlossen“, erläuterte der Bürgermeister. Nach den aktuellen Erkenntnissen ist der angesprochene Paragraph 13b aber nicht mit dem Unionsrecht vereinbar beziehungsweise verstößt gegen EU-Recht. „Dies hat zur Folge, dass neben dem Bebauungsplan „Luberfeld“ auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird“, erläuterte Einwang.

Sind bisherige Verfahrensschritte hinfällig?

Aktuell ist es fraglich, ob die bisherigen Verfahrensschritte für den Bebauungsplan auch noch einmal wiederholt werden müssen. Einwang hofft, dass das Verfahren zumindest bis zur ersten Auslegung anerkannt wird.

Zwei Bebauungspläne in der Gemeinde betroffen

Diese Änderung im Baugesetzbuch betrifft aber nicht nur den Bebauungsplan „Luberfeld“, sondern auch den Bebauungsplan „Uher-West“. Da auch hier Flächen dem Außenbereich zugerechnet wurden, wurde hier ebenfalls der Bebauungsplan nach Paragraph 13b in die Wege geleitet. Hier läuft aktuell die erste Auslegung und Bürgermeister Einwang stellte klar, dass das Verfahren im Vorfeld mit dem Landratsamt abgesprochen worden sei. Jetzt muss dank der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes auch hier das Verfahren neu aufgerollt werden und zudem der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.

Joachim Schöngut (Grüne/Unabhängige) wollte wissen, ob gegen das Urteil geklagt werden könne. Hier konnte Bürgermeister Einwang keine Antwort geben. Am Ende befürworteten alle Marktgemeinderäte einstimmig, wenn auch zähneknirschend, die Neuauflage der beiden Verfahren.

Kommentare