Jüngste Entwicklung am Amtsgericht
Zahl der Insolvenzen steigt stark: Neue Richter und elektronische Akte am Amtsgericht Mühldorf
Die Insolvenzverfahren legten 2024 am Amtsgericht Mühldorf stark zu. Die Schleuser-Fälle brachen dagegen deutlich ein. Insgesamt sind die Jahresbilanz und der Ausblick erfreulich. Es bleibt aber eine große Sorge.
Mühldorf – Stephen Kroner, Direktor des Amtsgerichts Mühldorf, startet entspannt in das Jahr 2025. Diesen Eindruck vermittelte er bei einem Pressegespräch seines Gerichts: Seit 1. Februar sind alle zehn Richterstellen wieder besetzt, die Einführung der elektronischen Akte in Strafverfahren steht unmittelbar bevor und auch die Verfahrenszahlen haben sich erfreulich entwickelt, vor allem in einer Hinsicht.
Am 1. Februar haben am Amtsgericht zwei neue Richter ihren Dienst angetreten: der 41-jährige Dr. Johannes Rochner aus dem Landkreis Altötting sowie der 27-jährige Alexander Fischer aus Mühldorf.
Ampfinger nimmt auf Richterstuhl Platz
Für Fischer ist es die erste Station in der Justiz nach seinem Jura-Studium in München und seinem Referendariat am Landgericht Traunstein. Fischer kommt ursprünglich aus Ampfing, wohnt aber inzwischen in Mühldorf am Stadtplatz und ist froh, dass er seinen Arbeitsplatz während seiner zweijährigen Probezeit jetzt zu Fuß erreichen kann. Er ist zuständig für Zivilrecht sowie für Vollstreckungs- und Nachlassangelegenheiten.
Auch Rochner ist mit seiner neuen Stelle näher an seinem Wohnort, nachdem er lange Jahre bei der Staatsanwaltschaft München 1 und im Bayerischen Justizministerium gearbeitet hat. Dort war er unter anderem als Referatsleiter für die IT in der Justiz zuständig. „Endlich mal wieder Praxis“, freut sich Rochner, dessen Frau Dr. Melanie Rochner am Amtsgericht Altötting über Strafverfahren urteilt. Johannes Rochner ist in Mühldorf als Familienrichter tätig.
Zahl der Verfahren in Summe weitgehend stabil
„Wir haben genug Richter“, freut sich Amtsgerichts-Chef Kroner. Alle zehn Stellen seien jetzt wieder besetzt. Gleichzeitig konnte seine Stellvertreterin, Dr. Angela Miechielsen, davon berichten, dass die Anzahl der Verfahren im vergangenen Jahr weitgehend stabil war: „Nur bei Zivilverfahren hatten wir eine leichte Steigerung.“
Die Zivilsachen nahmen gegenüber 2023 um knapp fünf Prozent auf 731 Verfahren zu. Ebenso stiegen Verfahren im Zusammenhang mit Insolvenzen: Hier gab es 2024 insgesamt 211 Eingänge. Das sind rund ein Drittel (31 Prozent) mehr als 2023 (161). Dagegen waren die Zahl der Verfahren zu Betreuung und Unterbringung (minus drei Prozent), Familiensachen (minus fünf Prozent) und Nachlasssachen (minus zwei Prozent) rückläufig. Die Anzahl der Notarurkunden war nahezu stabil.
„Rückgang der Schleusungen merkt man deutlich“
Stabil waren auch die Zahlen bei den Strafsachen. Sie gingen von 601 Verfahren (2023) auf 596 zurück. Besonders auffallend war der Rückgang der Zurückschiebehaftsachen. Hier gab es 2024 nur noch 24 Verfahren, also fast drei Viertel weniger als im Vorjahr (91). „Den Rückgang der Schleusungen merkt man deutlich“, bilanziert Pressesprecherin Miechielsen. Auch die Bußgeldverfahren (178 Eingänge) waren mit einem Minus von zwölf Prozent rückläufig.
Noch eine erfreuliche Nachricht hatte Gerichts-Chef Kroner: Die Urteile seiner Strafrichter haben im Großen und Ganzen auch vor dem Berufungsgericht Bestand. „Dass aus einer Freiheitsstrafe ein Freispruch wird, kommt nicht vor.“ Lediglich beim Strafmaß komme es hin und wieder zu durchaus üblichen Abweichungen, aber nicht grundsätzlich.
Die elektronische Akte kommt
Auch die bayerische Justiz wird digital. So soll in diesem Jahr die Umstellung auf die elektronische Akte erfolgen; bei Strafverfahren soll sie bis Ende Februar eingeführt sein und so nach und nach die Papierakten ablösen.
Die große Sorge: der neue Streitwert für die Amtsgerichte
Gleichzeitig blicken Kroner und Miechielsen mit einer gewissen Spannung nach Berlin. Dort plant der Bundestag den Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte zuständig sind, nach 30 Jahren von bisher 5.000 Euro auf 8.000 Euro anzuheben. Das würde dem Amtsgericht zum Beispiel wesentlich mehr Verkehrsverfahren bedeuten. „Das wird herausfordernd“, urteilt Miechielsen.
Doch bis dahin wird es noch dauern, teilt Birgit Landskron, Pressesprecherin des Deutschen Bundestages, mit. Bislang liege der Gesetzentwurf noch im Rechtsausschuss – und wird durch die vorgezogene Neuwahl hinfällig: „Da nach heutigem Stand keine weiteren Sitzungen geplant sind, müssen alle Gesetzentwürfe und andere Vorlagen, die noch nicht beschlossen wurden, in der nächsten Wahlperiode neu eingebracht werden.“
