Tödliche Schleuserfahrt auf der A 94
BGH bestätigt Ampfinger Schleuser-Urteile in aller Härte – Was sich aus diesem Erfolg lernen lässt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile gegen den Organisator und weitere Helfer der tödlichen Schleuserfahrt von Ampfing im Oktober 2023 bestätigt. Es ist kein Einzelfall. Die Bilanz der Strafverfolger beim Kampf gegen die Schleuser-Kriminalität ist beeindruckend.
Ampfing/Traunstein/Karlsruhe – Der tragische Schleuserunfall mit sieben Toten, darunter ein sechsjähriges Kind, und 13 zum Teil Schwerstverletzten am 13. Oktober 2023 auf der A 94 bei Ampfing ist jetzt juristisch abgeschlossen. Auch die Urteile gegen den Organisator und zwei Helfer des Todesfahrers sind fehlerfrei und damit rechtskräftig. Das haben die obersten deutschen Strafrichter des Strafsenats am Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen und der BGH am Dienstag (10. Juni) mitgeteilt.
Die Richter des 1. Strafsenats hätten die Revisionen der Helfer des Todesfahrers verworfen, „da die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat“. So steht es in der Pressemitteilung zu dem Beschluss vom 27. Mai.
Urteil gegen den Organisator und weitere Helfer fiel am 18. Dezember 2024
Die Vorsitzende Richterin Heike Will hatte die Helfer am 18. Dezember 2024 am Landgericht Traunstein wegen Schleusungen mit Todesfolge in sechs tateinheitlichen Fällen sowie wegen lebedesgefährdendem Einschleusen verurteilt. Der 23-jährige Fahrer des Begleitfahrzeuges und Organisator der Schleusung bekam 14 Jahre Gefängnis, sein 24-jähriger Beifahrer fünf Jahre und der 18-jährige Mitfahrer fünf Jahre Jugendstrafe.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Organisator die Schleuserfahrt von Wien nach Deutschland mit einem Neun-Sitzer geplant. In dem Wagen sollten aber 22 türkische und syrische Staatsangehörige eingeschleust werden. Der Organisator hatte mit dem 25-jährigen Fahrer vereinbart, ihn mit einem Begleitfahrzeug gegen polizeiliche Kontrollen abzusichern.
Skrupellose Flucht vor der Polizei
Als der Fahrer des Transporters im Bundesgebiet einer polizeilichen Kontrolle wegen des Verdachts der Schleusung unterzogen werden sollte, ergriff er skrupellos die Flucht. Er raste teilweise mit Tempo 180 über die A 94 und überholte dabei waghalsig.
Bei Ampfing wollte er die Autobahn verlassen, dabei überschlug sich das heillos überladene Auto. Die Folge: Sieben Insassen starben, die übrigen wurden zum Teil schwerstverletzt, einer wird sein Leben lang ein Pflegefall bleiben. Der Fahrer, der als Einziger angeschnallt war, wurde nur leicht verletzt. Die Angeklagten hatten sich mit dem Begleitfahrzeug nach Erkennen des Polizeifahrzeugs noch vor dem Unfall zur Rückkehr nach Österreich entschlossen.
Alle Urteile sind bestätigt und rechtskräftig
Am 5. November hatte das Schwurgerichts Traunstein unter Vorsitz von Richter Volker Ziegler den Fahrer berits zu 15 Jahre Haft verurteilt. Auch dieses Urteil hatten die obersten deutschen Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) am 25. März bestätigt.
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist eine Bestätigung für die Arbeit des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Traunstein“, schreibt Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein. Auch hier habe sich gezeigt, „wie wichtig es war, bei der Staatsanwaltschaft Traunstein mit dem ‚Traunsteiner Modell‘ eine neue Spezialabteilung zu schaffen, um grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität effektiv verfolgen zu können“.
Konsequente und harte Linie gegen organisierte Schleuser
Die „sehr gute und unkomplizierte Zusammenarbeit“ mit der Spezialabteilung zur Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei in München und den österreichischen Behörden sei der Garant für die erfolgreiche Ermittlung gewesen, meint Vietze. Gerade bei der Verfolgung der organisierten Schleusungskriminalität wirke sich die Spezialisierung, der enorme Ermittlungsaufwand und der stetige Ausbau der internationalen Kontakte „sehr positiv“ aus: „Mittlerweile gelingt es uns, in mehr als der Hälfte aller Schleusungsdelikte Hintermänner oder weitere Täter und weitere Schleuserfahrten der Täter zu ermitteln und strafrechtlich zu ahnden.“
Die Staatsanwaltschaft verfolge weiterhin eine „konsequente und harte Linie gegen Schleuser, deren Helfer und Hintermänner“, versichert Vietze. „Dadurch können wir hohe, abschreckende Strafen wie in diesem Verfahren erreichen. Diese harte Linie hat mit dazu beigetragen, dass die Schleusungen und illegalen Einreisen zurückgegangen sind und aktuell weiter zurückgehen.“
Der Mühldorfer Rechtsanwalt Axel Reiter war im Verfahren gegen den Todesfahrer Nebenklagevertreter: „Die Eltern sind beruhigt, dass sie damit jetzt abschließen können, und es die hohen Strafen gab.“ Auch sei es gut, dass die Hintermänner bestraft wurden, „auch wenn es die Gerechtigkeit nicht gibt. Es macht den Verlust der Angehörigen nicht wieder gut.“
Mit dem Beschluss des BGH wurde „der Tatkomplex um die Schleusungsfahrt in Ampfing im Herbst 2023 zeitnah rechtskräftig abgeschlossen“, resümiert die Vorsitzende Richterin und Pressesprecherin des Landgerichts Traunstein, Cornelia Sattelberger. „Die Angeklagten, die sich bisher in Untersuchungshaft befinden, sind nunmehr in Strafhaft“, ergänzt Oberstaatsanwalt Vietze.