Nach Rücktritt von Ottmar Wimmer
Bürgermeister-Neuwahl soll mit Landtagswahl zusammengelegt werden
Ampfing/Mühldorf - Der Gemeinderat sprach sich in seiner jüngsten Sitzung einstimmig dafür aus, den Termin für die Neuwahl eines Bürgermeisters mit der Landtagswahl am 14. Oktober zusammenzulegen.
"Nun muss allerdings noch das Landratsamt zustimmen, welches wiederum die Zustimmung des Innenministeriums einholen muss", merkte Gemeinde-Geschäftsführer Hans Leitner im Gespräch mit unserer Redaktion an. Erst nach deren Zustimmung wird der Termin feststehen. Anfang der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass Ampfings Bürgermeister Ottmar Wimmer (CSU) zurücktreten will. Das Gemeindeoberhaupt nannte private Gründe für den Entschluss, der ab dem 31. Juli gilt. Der Gemeinderat erkannte den Rücktritt nun auch formal an. Das Amt führt ab dem 1. August bis zur Neuwahl dann zunächst die bisherige Stellvertreterin Gabriele Herian (CSU).
Seit 2014 nur noch ehrenamtlich Bürgermeister
Wimmer ist seit 28 Jahren Bürgermeister von Ampfing. Seit seinem Amtsantritt 1990 habe die Gemeinde keine Schlüsselzuweisungen mehr erhalten. "Ein Zeichen dafür, dass es nicht schlecht gelaufen ist", sagte er im Rahmen seiner, damals überraschenden, Kandidatur 2011. Er habe Ampfing erfolgreich in die Zukunft geführt, lobte Vize-Bürgermeisterin Herian im Rahmen von Wimmers 25-jährigem Dienstjubiläum 2015, wie damals der Mühldorfer Anzeiger berichtete. In allen Belangen habe er Rahmenbedingungen geschaffen, in denen für alle Menschen lebenswerte Angebote vorhanden seien. Seinem Verhandlungsgeschick sei es zu verdanken, dass die Gemeinde Ampfing mittlerweile zu einem bedeutenden Wirtschaftsstandort und zu einer der finanziell stärksten Gemeinden im Landkreis geworden sei.
Seit dem Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren im Jahr 2014 ist der heute 70-Jährige nur noch ehrenamtlich Bürgermeister. Der Gemeinderat nutzte damals seine rechtlichen Möglichkeiten, um ihm einen erneuten Antritt bei der Kommunalwahl zu ermöglichen. Denn die Bayerische Gemeindeverordnung sieht vor, dass in kreisangehörigen Gemeinden, die mehr als 5.000, höchstens aber 10.000 Einwohner haben, der Erste Bürgermeister Ehrenbeamter ist, wenn das der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt.