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Verdächtiger Fund am 11. September

Waffen in einem Koffer am Mühldorfer Bahnhof: Wer ist der Schuldige?

Koffer am Bahnhof
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Der mit Koffern beladene Gepäckwagen des Flughafens München fiel am Bahnhof Mühldorf verdächtig auf.

Durch Zufall entdeckte die Polizei vor einem Jahr ausgerechnet am 11. September am Mühldorfer Bahnhof Waffen im Gepäck eines USA-Reisenden. Das brachte den Rottaler auf die Anklagebank des Amtsgerichts. Doch jetzt hat die Justiz noch einen anderen im Visier.

Mühldorf/Rottal-Inn/Florida – Es ist eine etwas verworrene Geschichte, die einen 56-Jährigen aus dem Landkreis Rottal-Inn vor das Mühldorfer Amtsgericht gebracht hat – wegen Vergehens gegen das Waffengesetz. Denn eigentlich scheint ein anderer der Missetäter zu sein. Und ohne einen Gepäckwagen vom Münchner Flughafen MUC wäre es wahrscheinlich gar nicht zu der Gerichtsverhandlung gekommen.

Mit Gepäckwagen vom Flughafen am Bahnsteig

Vater und Tochter, die gerade per Flugzeug aus Florida zurückgekehrt waren, fielen am 11. September 2023 am Bahnhof Mühldorf verdächtig auf. Sie transportierten ihre Koffer auf einem Gepäckwagen vom Münchner Flughafen. War der gestohlen? Das rief die Polizei auf den Plan. Sie nahmen Vater und Tochter samt Wagen und Koffer mit auf die Wache.

Zwei Waffen zwischen Kleidungsstücken

Dort staunten die Beamten nicht schlecht, als sie in einem der Gepäckstücke des Mannes zwischen Kleidung versteckt zwei Luftdruckwaffen entdeckte: einen Revolver und ein Gewehr. Diese Waffen dürfen zwar gekauft und besessen werden, allerdings darf man sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis nicht in der Öffentlichkeit bei sich haben.

Der Niederbayer erklärte damals wie auch später dem Gericht, dass der Koffer und die darin gefundenen Waffen nicht ihm, sondern seinem Sohn gehörten: „Er hat Revolver und Gewehr als Andenken von einem verstorbenen Freund geerbt.“

Wusste der Vater davon?

Wieso er den Koffer seines Sohnes von Florida nach Mühldorf gebracht hat? „Wir wollten eigentlich zu dritt nach Hause fliegen“, so der Angeklagte. „Es gab Probleme mit der Buchung meines Sohnes, weshalb er nicht mit uns an Bord gehen konnte. Sein Koffer war aber schon eingecheckt.“ Was sein 21-jähriger Sprössling eingepackt hatte, will er nicht gewusst haben. Die Waffen habe er zum ersten Mal auf der Polizeiwache in Mühldorf gesehen.

Der junge Mann selbst war trotz Vorladung als Zeuge nicht zum Gerichtstermin erschienen. „Er wär wichtig gewesen, Herrgott noch mal“, monierte Richter Florian Greifenstein verstimmt, es war schon der zweite Verhandlungstermin in dieser Sache. Stattdessen legte der Vater dem Richter ein ärztliches Attest und einen Brief seines Sohnes an das Gericht vor. In diesem Brief erklärte der Ferngebliebene, die Waffen hätten für ihn großen ideellen Wert. Er habe sie „sachgerecht und sicher“ und ohne Munition in seinem Gepäck verwahrt. Und er fügte an: „Ich beantrage die Rückgabe meines Eigentums nach Abschluss der Gerichtsverhandlung.“

Sohn erscheint nicht vor Gericht

Auch seine 18-jährige Schwester wurde von Amtsrichter Greifenstein als Zeugin gehört. Sie hatte die Waffen schon in Florida zu Gesicht bekommen und beobachtet, wie ihr Bruder sie in Klamotten gewickelt habe. Was er danach damit gemacht hatte, sei ihr aber nicht bekannt. Auf die Nachfrage des Richters, was ihrem Bruder fehle, meinte sie, er habe eine Verletzung am Fuß.

Staatsanwältin kündigt neues Verfahren an

Der Brief des Zeugen rief die Staatsanwältin auf den Plan: „Wir müssen jetzt ein Verfahren gegen den Sohn einleiten, weil er die Waffen bewusst transportiert hat.“ Da es nach einem Freispruch für den Vater aussehe, überlege sie, das Verfahren wegen des Diebstahls des Gepäckwagens wieder aufzunehmen. Oder aber der angeklagte 56-Jährige akzeptiere zusammen mit der Einstellung des Waffenverfahrens eine Geldauflage von 1000 Euro. Der ursprüngliche Strafbefehl lautete auf 2400 Euro.

Rottaler schimpft: „Ich habe nichts getan!“

Nach kurzer Unterredung mit seinem Verteidiger Thomas Fatscher über dieses Angebot wurde der Niederbayer dem Gericht gegenüber laut. „Es ist bodenlos“, schimpfte er los. „Ich habe nichts getan, wusste nichts von den Waffen, brauche einen Anwalt und muss zweimal hier erscheinen. Da gibt es ganz andere Verbrecher!“ Darauf reagierte die Staatsanwältin etwas verärgert, mit einer unschönen Prognose: „Gut, gehen wir nach Traunstein in die zweite Instanz. Da kann es teurer werden.“ Dort müsse auch der Sohn erscheinen. Ein „weher Fuß“ reiche vielleicht für eine Arbeitsunfähigkeit, aber nicht für eine Verhandlungsunfähigkeit bei Gericht, so die Anklägerin.

Richter feilscht nicht mit Angeklagtem

Die 1000 Euro empfand der Angeklagte bei seinen momentan schwierigen Einkommensverhältnissen als zu hoch: „Kann man an der Höhe noch etwas machen?“ Er müsse Unterhalt für Frau und Kinder zahlen. Richter Greifenstein bot Ratenzahlung bis Ende des Jahres an, „aber feilschen tue ich nicht“. Da stimmte der Rottaler schließlich zu.

Wegen „Geringe der Schuld“ wurde das Verfahren gegen ihn mit Zahlung der Geldauflage vorläufig eingestellt. Komplett aus der Welt ist der Vorwurf erst, wenn die ganzen 1000 Euro pünktlich an die Staatskasse geflossen sind.

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