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Studie beeinflusste Reform des § 177

„Politik musste etwas unternehmen!“ - Kindheitserlebnis in Kirchweidach prägte Kriminologen

Links: Überschrift zum Bericht im Oberbayerischen Volksblatts (OVB) vom 20. September 1995. Rechts: Kriminologe Christian Pfeiffer.
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Links: Überschrift zum Bericht im Oberbayerischen Volksblatts (OVB) vom 20. September 1995. Rechts: Kriminologe Christian Pfeiffer.

Vor 30 Jahren wurde sie erstmals angekündigt, 1997 dann umgesetzt: Eine Reform des Paragrafen 177 des Strafgesetzbuchs. Seitdem ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Ein Kindheitserlebnis in Kirchweidach beeinflusste einen der Kriminologen, dessen Studie die Reform antrieb.

Kirchweidach „Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar“, diese Meldung fand sich auf der Titelseite der Ausgabe des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) vom 20. September 1995. „Die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP hat sich darauf geeinigt, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen. Dies wurde gestern in Bonn bekannt. Der mit den Fraktionsspitzen abgestimmte Kompromiß solle nächste Woche von den Fraktionen gebilligt werden, sagten die Bundestagsabgeordneten Heinz Lanfermann (FDP) und Norbert Geis (CDU).“

Zwei Jahre später kam es zur Umsetzung: „Vertreter aller Parteien äußerten sich in der Debatte erleichtert, dass eine als ‚überfällig‘ bezeichnete Gesetzesänderung letztlich doch eine breite Mehrheit gefunden habe, und werteten den Beschluss als ‚historische Entscheidung‘. Die Einigung war möglich geworden, nachdem die Koalition auf das lange geforderte Widerspruchsrecht der Frau gegen eine Strafverfolgung ihres Ehemanns verzichtet hatte“, so die dpa-Meldung in der Ausgabe vom 16. Mai 1997.

Studie beeinflusste Reform des § 177: „Politik musste etwas unternehmen!“ - Kindheitserlebnis in Kirchweidach prägte Kriminologen

Eine wichtige Grundlage für die Beratung des Themas war eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Federführend war, gemeinsam mit Peter Wetzel, Christian Pfeiffer. Wie er in einem Gespräch zu seinem 75. Geburtstag berichtete, spielte dabei ein prägendes Erlebnis in Kirchweidach eine Rolle.

Pfeiffer kam 1953 als Flüchtlingskind nach Kirchweidach, wo er mit seiner Familie auf einem Bauernhof lebte. „Dann starb der Mann der Bäuerin und sie stellte einen Mitarbeiter an, der mit seiner Ehefrau dort auf dem Hof einzog.“ Das Ehepaar sei im Nachbarzimmer einquartiert worden, gleich in der ersten Nacht sei er dann von den Schreien der Frau geweckt worden. Der Mitarbeiter hatte sich gegen ihren Willen über sie hergemacht. „Ich habe dann die Bäuerin alarmiert, die dem Mann mit der Polizei gedroht hat, worauf er das Weite suchte.“

Am nächsten Tag habe sich die Frau bei ihm bedankt. „Ich fragte: Kommt der jetzt ins Gefängnis? Sie antwortete: ‚Das siehst du falsch. Als Ehefrau muss ich ihm zu willen sein, sonst macht er es mit Gewalt.‘“ Dieses Erlebnis habe ihn nachhaltig geprägt. 

Vergewaltigung war bis 1997 als „außerehelich“ definiert, Vergewaltigung in der Ehe war somit „nur“ gemäß Paragraf 240 des Strafgesetzbuchs (Nötigung) strafbar. „Jahre später, im Jahr 1992 hatte ich dann die Chance als Kriminologe eine repräsentative Opferbefragung von 7500 Frauen aus ganz Deutschland zu machen“, berichtet Pfeiffer, „Da zeigte sich: Für die meisten Frauen war der gefährlichste Mann der Ehemann, wenn es um körperliche und sexuelle Gewalt ging. Da musste die Politik etwas unternehmen! Binnen 14 Tagen hatte jeder Bundestagsabgeordnete den Bericht und sie schafften, es, eine Mehrheit dafür hinzubekommen.“

Meinungen über Bedeutung von Reform gehen auseinander

„Die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe wird von vielen als Verbesserung angesehen, es bestehen aber naturgemäß erhebliche Schwierigkeiten bei der Beweisführung, da es meist keine weiteren Tatzeugen gibt und der Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Insofern wird der praktische Nutzen als eher fragwürdig angesehen“, fasst eine Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags von 2008 Meinungen aus der Rechtswissenschaft von 2008 zusammen. Zudem entstünden Rechtsunsicherheiten.

„Aus Sicht der feministischen Rechtswissenschaft“ sei die Reform ein erster Schritt, „die Ideologie der rechtsfreien Privatsphäre zu zerstören und diese aus dem Naturzustand, in dem das Recht des Stärkeren gilt, herüberzuholen in den bürgerlichen Zustand, in dem Rechte für alle gelten“, so die Untersuchung weiter. „Sexuelle Gewalt sei nicht das persönliche Problem einzelner Menschen, sondern ein gesellschaftliches, weshalb die Verfolgung der Vergewaltigung in der Ehe als Offizialdelikt zu begrüßen sei. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Sexualstrafrechts wird als überwältigender Erfolg gewertet und dürfe als Richtungswechsel in der Familienpolitik angesehen werden.“

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