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Aus dem OVB-Zeitungsarchiv

„Todesbus“-Prozess 1995: Verheerender Unfall auf A8 bei Frasdorf kam vor Gericht

Die Überschrift und Bilder zum Bericht des OVB vom 24. Januar 1994 zum Busunglück auf der A8 bei Frasdorf.
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Die Überschrift und Bilder zum Bericht des OVB vom 24. Januar 1994 zum Busunglück auf der A8 bei Frasdorf.

Insgesamt sechs Tote, über 40 teils schwerverletzte Fahrgäste: Das war die verheerende Bilanz eines Busunglücks auf der A8 bei Frasdorf im Januar 1994. Vor 30 Jahren, im Mai 1995, kam der Fall dann vor Gericht.

Frasdorf/Rosenheim - „Es sollte ein fröhlicher Skiausflug werden, doch es wurde eine Fahrt in den Tod. Gegen 4 Uhr war der lila-weiße Reisebus im mittelfränkischen Höchstadt mit 53 Insassen aufgebrochen. Ziel war die Winklmoosalm bei Reit im Winkl“, setzt der Bericht von Jan Hendrik Neubert in der Ausgabe des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) am 24. Januar 1994 an. „Am Steuer: der 51-jährige Bus- und Reiseunternehmer Helmut D., der den Ausflug selbst organisiert hatte.“ Kurz nach 7 Uhr sei der Bus aus ungeklärter Ursache rund zwei Kilometer nach der Ausfahrt Frasdorf in eine leichte Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen, „kippte um, durchbrach die Leitplanke und schlitterte auf dem Dach noch rund 40 Meter weiter, bevor er im Straßengraben liegenblieb.“

„Die Unglücksstelle an der Autobahn bei Frasdorf: Der Todesbus wird geborgen“, heißt es zu diesem Bild im OVB vom 11. Mai 1995.

Weniger als eine Viertelstunde darauf habe die Rettungsleitstelle Rosenheim ausgelöst. „Insgesamt 21 Notärzte, 60 Rettungsdienstmitarbeiter von Rotem Kreuz und Malteser Hilfsdienst sowie 100 Helfer der Feuerwehren aus Frasdorf, Bernau und Prien befreiten mit Rettungsspreizern die in dem umgestürzten Bus eingeklemmten Passagiere und bemühten sich um die Verletzten.“ Insgesamt elf Rettungshubschrauber, mit Verstärkung von der Bundeswehr und aus Österreich sowie drei Notärzte aus München seien im Einsatz gewesen.

„Todesbus“-Prozess 1995: Verheerender Unfall auf A8 bei Frasdorf kam vor Gerichtv

„Insgesamt 15 der Businsassen im Alter zwischen sieben und 50 Jahren erlitten schwere Verletzungen und wurden in Kliniken nach Rosenheim, München, Prien, Bad Aibling, Traunstein und Salzburg gebracht. 30 Leichtverletzte wurden zum Teil in Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung und anschließend zum BRK-Kreisverband nach Rosenheim gebracht, wo die unter Schock stehenden Patienten weiter ärztlich betreut wurden“, so der Bericht weiter, „Nur drei blieben unverletzt. Für fünf der 53 Businsassen, darunter ein 15-jähriger Schreinerlehrling, kam jede Hilfe zu spät. Bei den weiteren Opfern handelt es sich um zwei Frauen im Alter von 34 und 36 Jahren aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt, eine 34-jährige Angestellte und einen 45-Jährigen aus Höchstadt. Sie waren nach Angaben der Notärzte eingeklemmt worden, als der Bus umstürzte.“ Später musste die Zahl der Todesopfer auf sechs hoch korrigiert werden. Unklar war zunächst die Ursache des Unglücks. Gegenüber den OVB-Heimatzeitungen schilderte die Verkehrspolizei kürzlich, wie die Ermittlungen bei einem Bus-Unfall auf der A8 bei Irschenberg laufen.

Mehr als ein Jahr darauf, im Mai 1995, begann dann die juristische Aufarbeitung des Falls. „Unter großem Medienrummel begann gestern der spektakuläre Strafprozess gegen den Höchstädter Busunternehmer Helmut D. vor dem Rosenheimer Schöffengericht“, berichtete das OVB am 10. Mai 1995. Vor Gericht betonte der Unternehmer, die Fahrt sei völlig normal verlaufen. „Wir hatten klare Sicht, es war kein Nebel, kein Schneefall — kein gar nichts.“ Er sei auch nicht müde oder abgeschlafft gewesen. Einerseits hätten auch einige der Fahrgäste berichtet, dass ihnen nichts aufgefallen sei. Andererseits hätten aber auch einige von ihnen bemerkt, dass etwas mit dem Bus nicht stimmte. Ein Zeuge berichtete von einem „Schlag an der Hinterachse“ eine halbe Stunde vor dem Unfall. „Fast übereinstimmend hieß es, dass der Bus plötzlich nach rechts abgesackt, umgestürzt und auf dem Dach weitergerutscht sei.“

Angeklagter vorbestraft, aber habe sich am Unglücksort „aufopferungsvoll“ verhalten

Sogar einen Tag früher, als erwartet fiel dann das Urteil, wie das OVB am 11. Mai bereits berichten kann: „Richter Dr. Reinhart Pürner verurteilte den 52-jährigen Angeklagten zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung sowie 10 000 Mark Geldbuße. Der Betrag geht je zur Hälfte an den Fiskus und an das Rote Kreuz. Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von 18 Monaten Haft und ebenfalls 10.000 Mark Bußgeld gefordert. Die Strafe ist auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.“ Er sei damit eindeutig schuldig gesprochen worden, durch einen Fahrfehler den Unfall verursacht zu haben. „Helmut D. nahm das Urteil regungslos entgegen.“

Alle Blicke ins Zeitungsarchiv auf der Themenseite:

Alle bisher erschienen Artikel aus der jeden Samstag um 15 Uhr erscheinenden Reihe „Aus dem OVB-Zeitungsarchiv“ findet Ihr ab sofort auf dieser Themenseite. Aber auch diverse zusätzliche Artikel über spektakuläre Kriminalfälle, bekannte Persönlichkeiten der jüngeren Zeitgeschichte sowie andere bedeutende Ereignisse, nacherzählt an Hand von alten Zeitungsartikeln.

„Der Fahrer selbst blieb dabei, dass die Lenkung defekt gewesen sein müsse. Das Lenkrad habe plötzlich nach rechts ausgeschlagen. Gegenlenken sei nicht möglich gewesen.“ Laut Zeugenaussagen sei er durch ein Gespräch mit seinem Sohn abgelenkt gewesen. Das Gericht nahm außerdem seine Vorstrafen wegen Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung, Urkundenfälschung und Überschreiten der Lenkzeiten verschärfend auf. „Ihm wurde jedoch zugutegehalten, dass er sich am Unfallort ‚aufopferungsvoll‘ verhalten habe. Außerdem leide er noch unter den Folgen des Unfallgeschehens, das ihn ‚stark berührt‘ habe.“ Sein Verteidiger kündigte zunächst noch an, in Berufung zu gehen. Dies wurde dann jedoch im letzten Moment zurückgezogen, wie die Zeitung am 21. September 1995 schließlich nachberichtete. Erst Ende August kam

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