Diskussion um Windräder im Burghauser Forst
Windpark Altötting: Kann der Salzburger Flugverkehr Blinklichter an Windrädern auslösen?
Der geplante Windpark im Landkreis Altötting wirft viele Fragen auf. Nach dem negativen Ergebnis des Bürgerbegehrens in Mehring wird auch in den Nachbargemeinden Haiming und Marktl weiter diskutiert. Bürger, die in unmittelbarer Nähe der Anlagen wohnen, sorgen sich neben Schattenwurf und Schall auch um die sogenannte „Nachtbefeuerung“ der Windkraftanlagen. Innsalzach24.de hat nachgefragt.
Landkreis Altötting – Die Diskussion um den geplanten Windpark im Landkreis Altötting dreht sich weiterhin um die negativen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf unmittelbare Anwohner und die nächste Umgebung. Aktuell geht es dabei vorrangig um die Windräder, die im Burghauser Forst erbaut werden sollen. Gerade die 12 Windkraftanlagen, die auf den Gebieten der Kommunen Marktl und Haiming geplant sind, werfen Fragen auf.
Wolfgang Beier (CSU/AWG), der Bürgermeister von Haiming, sagte, dass ein Drittel seiner Gemeindebevölkerung von Schall- und Schattenwurfauswirkungen der geplanten Windenergieanlagen betroffen sei. Um die Auswirkungen auf die Anwohner auszuschalten, müsse man die geplante Zahl von Windrädern auf Haiminger Gebiet von neun auf drei oder vier reduzieren. Die Anlagen beträfen aber auch Bürger der Gemeinde Marktl, nämlich die rund 100 Einwohner des Dorfes Schützing.
Nachtbefeuerung nur im Bedarfsfall
Doch nicht nur die Frage nach Belastung durch Schall und Schatten beschäftigt die Bürger – auch eine nächtliche Beleuchtung der Anlagen könnte stören. Die sogenannte „Nachtbefeuerung“ von Windkraftanlagen war lange Zeit eine große Beeinträchtigung für Anwohner. Gemäß EEG 2023 § 9 Abs. 8 müssen die geplanten Windräder im Landkreis Altötting mit einem System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet sein, heißt es auf der Infoseite von Qair, der Windpark-Erbauerin. Zu beachten ist aber das Wort: „bedarfsgesteuert“, denn nach einem Beschluss des Bundesrats müssen die Blinklichter seit dem 1. Juli 2020 nur noch bei Bedarf blinken.
„Bedarf“, hieße in diesem Falle: „wenn sich Flugverkehr nähert“: Durch das rote Blinken soll nämlich auf das Hindernis aufmerksam gemacht und eine Kollision mit Luftfahrzeugen verhindert werden. „In diesem Fall gehen die auf den Gondeln oder an den Türmen montierten Lichter als Hinderniskennzeichnung so lange an, bis das Flugobjekt den Luftraum wieder verlassen hat“, heißt es von Qair. Da der Flughafen Salzburg aber zu regem Flugverkehr über dem Landkreis Altötting führt, ist die Frage, ob der Flugverkehr von und nach Salzburg die Blinklichter auslösen kann, berechtigt.
Salzburger Flugverkehr erreicht kritische Höhe nicht
Laut Qair wird die Nachtbefeuerung nur dann angeschaltet, wenn ein Flugobjekt in einem Radius von sechs Kilometern und 600 Metern Höhe um ein Windrad eintreten würde. Zwar deuten Bilder von Echtzeit-Flugverkehr darauf hin, dass über dem Öttinger und Burghauser Forst reger Flugverkehr stattfindet, doch eine Anfrage beim Flughafen Salzburg bezüglich der Flughöhen bringt Klarheit: Die Maschinen sollen im Normalfall nicht in den Höhenbereich kommen, der die Nachtbefeuerung von Windrädern im Landkreis Altötting auslösen würde – auch nicht kurz nach dem Start oder während des Landeanflugs.
Alexander Klaus, Pressesprecher des Salzburger Flughafens, sagt, dass die Maschinen sich dann meist schon in Höhen zwischen sechs und acht Kilometern befänden. Auch die Deutsche Flugsicherung (DFS) bestätigt dies: „Bei der Befeuerung der Windräder geht es vorrangig um Flugfahrzeuge, die auf Sicht fliegen und nicht um solche, die sich auf Instrumente verlassen können – wie die Flugzeuge der Airlines“, so eine Pressesprecherin. In der Regel sollten die Blinklichter also nur von zivilem oder militärischem Luftverkehr bzw. Rettungs- oder Polizeihubschraubern ausgelöst werden.
Laut DFS werde außerdem bereits vor dem Bau der Anlagen geprüft, ob sie ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen. Sollte dies der Fall sein, dann dürften die Anlagen nicht erbaut werden.
