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Keine Rechtsgrundlage für Live-Musik-Verbot

Gericht zu Live-Musik in Grübenbar: Die Auflagen der Stadt Burghausen sind rechtswidrig

Jean-Yves Terrier ist Pächter der Grübenbar: Er freut sich, dass er nun wieder Live-Konzerte in seinem Lokal veranstalten darf.
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Jean-Yves Terrier ist Pächter der Grübenbar: Er freut sich, dass er nun wieder Live-Konzerte in seinem Lokal veranstalten darf.

Nachdem das Burghauser Ordnungsamt elektronisch verstärkte Live-Musik-Konzerte in der Grübenbar untersagte, zog Pächter Jean-Yves Terrier vor das Verwaltungsgericht München. Und der Schachzug hat sich gelohnt, denn laut Beschluss ist der Bescheid der Stadt rechtswidrig.

Burghausen – Der Gerichtsstreit zwischen Grübenbar-Pächter Jean-Yves Terrier (40) und Stadt Burghausen ist praktisch entschieden: Laut Beschluss vom 8. November hält das Verwaltungsgericht München einen Bescheid des Ordnungsamts für rechtswidrig, in dem dem Gastronomen auferlegt wurde, „alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine Störung der Nachtruhe von Anwohnern zu vermeiden.“ Laut Anordnungen mussten Musikdarbietungen in der Grübenbar um Punkt 22 Uhr enden und durften nur ohne elektronische Verstärkung gespielt werden. Das Gericht kippte die Auflagen mit der Begründung, dass für sie keinerlei Rechtsgrundlagen vorliegen. Die Anordnung verletze den Gastronomen gar in seinem Recht, seine Bar zu betreiben.

Stadt begründete mit regelmäßigen Beschwerden

Weil Terrier seine Bar Ende des Jahres in neue Hände gibt, wollte er mit seiner Klage klare Verhältnisse schaffen. Als Pächter hatte er lediglich acht Live-Konzerte pro Jahr in seinem Lokal veranstaltet. Der Bescheid des Ordnungsamts trudelte nach einem Sommer voller Live-Konzerte am benachbarten Bichl bei ihm ein. Die Verschärfung der Auflagen für seine Bar, konnte er allerdings nicht nachvollziehen: „Bis auf die Meldung eines einzigen Nachbarn, ist mir keinerlei Beschwerde aus der Nachbarschaft bekannt“, so Terrier. Er meint, es werde hier mit zweierlei Maß gemessen.

Auch andere Gastronomiebetriebe in der Burghauser Altstadt veranstalten Live-Konzerte. Aber, dass das Ordnungsamt solch massive Auflagen erteilt hat, ist bislang nicht bekannt. Ihren Bescheid begründet die mit einer regelmäßigen Lärmbelästigung der Nachbarschaft. Elektronische Verstärkung sei verboten und zudem nicht notwendig, Musikdarbietungen sollen um 22 Uhr beendet sein. Außerdem wurde gefordert, dass die Auflagen mit sofortiger Wirkung umgesetzt werden sollten – was zur Folge hatte, dass Terrier bereits gebuchten Musikern Absagen erteilen musste.

Bescheid verletzt Pächter in seinen Rechten

Terrier beantragte jedoch, dass die sofortige Wirkung aufgehoben werde – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht München stellte fest, dass für die Auflagen des Ordnungsamts keinerlei Rechtsgrundlagen vorliegen. Der Bescheid sei „nach summarischer Prüfung rechtswidrig“ und verletze Terrier in seinen Rechten. Auch für die sofortige Wirkung bestünde kein Grund: Öffentliches Interesse allein reiche laut Verwaltungsgericht nicht aus und eine besondere Dringlichkeit sei nicht gegeben. „Vielmehr müssen Gründe vorliegen, die in angemessenem Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs stehen“, heißt es im Gerichtsbeschluss. Die Auflagen sind also unverhältnismäßig.

Das Gericht prognostizierte zudem, dass Terriers Klage mit Erfolg gekrönt sein wird – auch wenn das Urteil noch aussteht. Die Stadt dürfe diese Auflage nicht augrund bloßer Vermutungen erteilen. Es müssten belegbare Anhaltspunkte geliefert werden, wie beispielsweise Lärmberechnungen, wiederholte Beschwerden aus der Nachbarschaft oder polizeiliche Feststellungen. Im Fall „Grübenbar“ lägen aber keinerlei Anhaltspunkte vor. Zwar habe sich ein Nachbar wegen drei Konzerten im Winter 2023 per E-Mail an die Stadt gewandt, doch eine Lärmbelästigung sei weder durch die Polizei noch durch Lärmmessungen belegbar.

Nachträgliche Auflagen der Stadt gekipppt

Die Forderung des Ordnungsamtes, dass Terrier „alle erforderlichen Maßnahmen“ zu treffen habe, um eine Störung der Nachtruhe der Anwohner zu vermeiden, sei zu unbestimmt. Laut dem Gericht muss aus der Anordnung klar hervorgehen, welche Maßnahmen zu treffen sind und der Wortlaut darf nicht mehrdeutig auslegbar sein. Dass Musikdarbietungen um 22 Uhr beendet sein sollen, hält das Gericht für „unverhältnismäßig“, weil genaue Vorgaben existieren, die bestimmen, welche Lärmimmission wo und zu welcher Uhrzeit erlaubt sind.

Die undifferenzierte Auflage des Burghauser Ordnungsamtes erfasse aber „unterschiedslos alle Musikdarbietungen“ – und dies sei nicht erforderlich, um den Schutz der Nachbarschaft zu gewährleisten.Zudem ist unverhältnismäßig, dass Musikdarbietungen nicht elektronisch verstärkt werden dürfen, denn auch unverstärkte Blasinstrumente können laut dem Gericht zu Lärmbelästigung führen. Dass Gesang oder Instrumente elektronisch verstärkt werden, sage jedoch nichts darüber aus, wie laut die Musikdarbietung sei.

Stadt Burghausen akzeptiert Beschluss

Für Terrier, sein Personal und die Stammgäste der Grübenbar bietet der Gerichtsbeschluss Anlass zur Freude: Gleich nächste Woche wird wieder ein Live-Konzert in der Kultbar geben. In seinem Statement zum Gerichtsbeschluss hält sich Bürgermeister Florian Schneider (SPD) kurz: „Wir fechten das Urteil nicht an.“ Der Gerichtsbeschluss stelle klar, welche Dinge möglich sind und so haben alle Beteiligten Sicherheit. Er fügte jedoch hinzu: „Wie immer, wenn es zu Lärmbeschwerden kommt, werden wir der Sache nachgehen und die notwendigen Schritte veranlassen.“

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