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Polizei zu Ermittlungsergebnissen

Tragödie in Burghausen: Ermittlungen zum Tod von Bub (3) in Gartenpool abgeschlossen

Am 23. Mai ertrang ein dreijähriger Bub in einem Burghauser Pool. Die polizeilichen Ermittlungen sind nun weitgehend abgeschlossen.
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Am 23. Mai ertrang ein dreijähriger Bub in einem Burghauser Pool. Die polizeilichen Ermittlungen sind nun weitgehend abgeschlossen.

Vor wenigen Wochen ertrank in Burghausen ein dreijähriger Bub in einem Pool. Die Ermittlungen sind nun weitgehend abgeschlossen – was die Polizei zur Sache sagen kann.

Burghausen – Am Abend des 23. Mai kam es in Burghausen zu einer Tragödie: Ein dreijähriger Bub war plötzlich von einem Spielplatz verschwunden – die sofortige Suche durch die Mutter blieb erfolglos. Wenig später fand ein Anwohner den leblosen Jungen in seinem Gartenpool. Trotz sofortiger Reanimationsversuche kam jede Hilfe für den Buben zu spät. Der Vorfall löste eine Welle der Anteilnahme aus – doch ebenso eine Diskussion über mögliche Verantwortlichkeiten. Nun gibt es ein offizielles Update zum Stand der Ermittlungen.

Polizei: Keine Hinweise auf strafbares Verhalten

Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd auf Anfrage mitteilt, sind die Ermittlungen zum Tod des Buben nun weitgehend abgeschlossen. Polizeisprecher Daniel Katz erklärt: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand liegen keinerlei Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten hinsichtlich des Poolbesitzers sowie der Eltern des verstorbenen Kindes vor.“

Damit entkräftet die Polizei Spekulationen, die insbesondere in sozialen Netzwerken laut geworden waren. Dort war spekuliert worden, ob der Pool ausreichend gesichert gewesen sei oder die Aufsichtspflicht verletzt worden sein könnte. Diese Fragen wurden im Rahmen der Ermittlungen geprüft, so Katz.

Poolbesitzer können grundsätzlich haften

Auf Anfrage bei Christian Straub, Fachanwalt für Strafrecht in Burghausen, hatte dieser auf die sogenannte Verkehrssicherungspflicht der Grundstücksbesitzer hingewiesen. Demnach ist man als Besitzer oder Mieter dafür verantwortlich, Gefahrenquellen abzusichern, besonders wenn Kinder in der Nähe sein könnten. Juristisch gesehen könnte bei einem Verstoß gegen diese Pflicht Fahrlässigkeit vorliegen.

Doch im konkreten Fall in Burghausen sehen die Ermittler keinen Anlass für ein strafrechtliches Verfahren. „Die Ermittlungen konnten aus kriminalpolizeilicher Sicht mittlerweile abgeschlossen werden“, sagt Polizeisprecher Katz. Der Vorgang werde „in Kürze an die zuständige Staatsanwaltschaft Traunstein abgegeben“. Diese wird dann weitere Entscheidungen treffen – etwa, ob es überhaupt zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.

Große Anteilnahme – und eine erfolgreiche Spendenaktion

Der Tod des kleinen Buben hat nicht nur eine Familie ins tiefe Unglück gestürzt, sondern auch viele Burghauser bewegt. Bereits am Tag nach dem Vorfall bildete sich auf Facebook eine Welle der Anteilnahme. Freunde der Familie starteten eine Spendenaktion, um die Kosten für eine islamische Beerdigung zu finanzieren. Innerhalb kürzester Zeit kamen 6000 Euro zusammen. „Das Kind ist viel zu früh von uns gegangen“, hieß es in einem der Aufrufe. „Möge Allah ihm das Paradies schenken und seiner Familie Kraft in dieser schweren Zeit geben.“ Doch auch dem Poolbesitzer galt das Mitgefühl vieler Kommentatoren – denn auch für ihn dürfte der Fund des Kindes im eigenen Garten ein traumatisches Erlebnis gewesen sein.

Warum Kinder in Pools besonders gefährdet sind

Der Pool, in dem der Bub gefunden wurde, war laut Polizei teilweise in den Boden eingelassen und ragte etwa einen halben Meter heraus. Der Wasserstand wurde auf etwa 1,25 Meter beziffert – zu hoch für ein Kleinkind. Fachleute weisen darauf hin, dass Kleinkinder wegen ihres Körperschwerpunkts besonders gefährdet sind. „Sie kippen beim Spielen oder Planschen schnell vornüber, können sich kaum aufrichten und geraten leicht in Panik“, so die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Ertrinken ist laut Statistik die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache bei Kleinkindern – gleich nach Verkehrsunfällen.

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