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Prozess um Hitler-Symbole im Netz

„Hitler liked your Tweet“: Kritiker rechter Szene wegen Nazi-Symbolen auf X verurteilt

Eindeutig Satire: Helge Schneider als Hitler. Ein Gegner der rechten Stzene aus dem Landkreis Altötting postete auf X weniger eindeutige Bilder, die Anlass für eine Strafanzeige wurden.
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Helge Schneider als Hitler – das ist eindeutige Satire. Ein Gegner der rechten Stzene aus dem Landkreis Altötting postete auf X weniger eindeutige Bilder, die Anlass für eine Strafanzeige wurden.

Ein Kritiker der rechten Szene musste sich in Altötting vor Gericht verantworten, weil er auf der Plattform „X“ Nazi-Symbole in seinen Beiträgen verwendete. Seiner Meinung nach handelte es sich eindeutig um Satire.

Altötting – Dass in Deutschland Spaß unterschiedlichst aufgefasst werden kann, musste ein Mann aus Unterneukirchen (61) am 14. August durch einen Strafprozess erfahren. Als Kritiker der rechten Szene hatte er unter Verwendung seines Accounts auf der Plattform „X“ laut der Staatsanwaltschaft Traunstein verfassungswidrige Kennzeichen verwendet. Aus diesem Grund muss er nun eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro sowie die Kosten des Verfahrens zahlen. Auch sein Mobiltelefon wurde eingezogen. Für den Angeschuldigten, der wohl seit vielen Jahren gegen rechte Hetze im Netz aktiv ist, war das Urteil von Richter Dr. Steffen Kramer aber nicht nur ein finanzieller Schlag. Ihn schmerzte, dass er „mit einem Herrn Höcke in eine Schublade gesteckt“ werde.

Aiwanger in NSDAP-Uniform

Der Unterneukirchner gestand vollumfänglich, die Posts veröffentlicht zu haben – war aber überzeugt, dass es keinen Anlass für eine Strafanzeige gebe. Zwischen Februar und Mai 2024 hatte er vier Beiträge kommentiert, in denen er Karikaturen und Bilder von Adolf Hitler sowie andere NS-Symbolik nutzte. Seine Posts seien satirisch gemeint, so die Darstellung des gelernten Kfz-Meisters. Anlass für die Anzeige sei eine Montage von Wirtschaftsminister Aiwanger gewesen, sagte eine Kriminalhauptkommissarin aus Traunstein, die einem Hinweis des Landeskriminalamts gefolgt sei. In dem Bild wurde Aiwanger in einer NSDAP-Uniform und mit Hitler-Schnauzer dargestellt. Auf der Uniform: ein Aufnäher der Freien Wähler.

„Ich trete den Menschen entgegen und halte ihnen einen Spiegel vor“, sagte der Angeschuldigte. Verteidiger Axel Reiter hob hervor, dass sein Mandant hinsichtlich dieses Posts gar keine Anzeige erhalten habe. Bestandteil des Strafbefehls waren insgesamt vier Beiträge: Im ersten Fall handelte es sich um eine Karikatur der CDU-Politikerin Julia Klöckner, die den Hitlergruß zeigt, versehen mit dem Satz „Heil Gott Deutschland!“. In einem anderen Fall kommentierte der Unterneukirchner mit einem Foto Adolf Hitlers am Telefon und der Aufschrift „Nein, Herr Lanz, ich bin in erster Linie Künstler und Hundefreund“. Weitere Postings enthielten eine Fotomontage von Wladimir Putin mit dem Kopf Hitlers als Spiegelbild. Zudem verwendete er ein Bild von Adolf Hitler mit der Zeile „Hitler liked your Tweet“.

Als Satire nicht erkennbar?

Laut Richter Dr. Kramer sei die Erkennbarkeit von Satire mit den Posts überschritten worden. „Ich erkenne, dass Sie den Spiegel vorhalten wollten. Doch aus meiner Sicht hätten Sie sich vorher Rat einholen müssen.“ Der Gesetzgeber habe die Symbole des Dritten Reiches mit einem Tabu belegt, sodass niemand auf den Gedanken kommen kann, dass diese Organisationen des Dritten Reiches noch einmal aufleben könnten. „Ich verstehe sehr gut, was Sie machen wollten und es unterstellt Ihnen niemand, dass Sie radikales Gedankengut verbreiten wollten“, erklärte der Richter. „Doch bei vielen Ihrer Posts ist das nicht auf den ersten Blick ersichtlich.“

Auch Staatsanwalt Dr. Simon Fink sah einen Verstoß gegen das Verbot, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen öffentlich zu verwenden. „Es handelt sich zwar um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, aber die Wiederkehr verfassungsgefährdender Organisationen muss abgewehrt werden.“ Er plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 10.200 Euro, während Verteidiger Axel Reiter einen Freispruch forderte. Sein Mandant habe immer im Klarnamen gepostet und aus den Inhalten gehe klar hervor, dass es sich um jemanden handle, der gegen rechte Ideologien eintritt.

„Menschen sollen sich nicht gewöhnen“

„Das erweckt nach außen den Eindruck, ich wäre ein Anhänger dieser Ideologie“, beklagte der Angeschuldigte in seinen letzten Worten. Der Richter hielt jedoch an seinem Eindruck fest und verurteilte den Unterneukirchner schließlich. Er habe sich in vier Fällen der Verwendung verfassungswidriger Symbole schuldig gemacht, mit der Begründung: „Vor dem Gesetz sind wir alle gleich, wenn es um ein Tabu geht.“ Dr. Kramer hob hervor, dass der Angeschuldigte nicht in einen Topf mit Rechten geworfen werde. „Aber ‚Hitler liked your tweet‘ – das muss jemand interpretieren. Und das ist zu viel verlangt.“

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