Kinderpornos auf Handy gefunden
„Weiß nicht, was ich für eine Spinnerei hatte“: 35-Jähriger wegen Kinderpornos vor Gericht
Insgesamt 49 kinder- und jugendpornografische Dateien fanden Beamte auf dem Handy eines Mannes aus Haiming – pädophil ist er aber nicht. Nun wurde er am Amtsgericht in Altötting verurteilt.
Altötting – Er ist 35 Jahre alt und arbeitet in der chemischen Industrie. Er hat keine Vorstrafen und lebt seit vielen Jahren mit seiner Lebensgefährtin zusammen. Am 24. März 2022 stand jedoch plötzlich die Polizei vor seiner Tür: Sie durchsuchte seine Wohnung in Haiming und stellten sein iPhone sicher. Auf dem Gerät wurden 49 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten festgestellt. Manche davon zeigten nackte Kleinstkinder andere zeigten mehr.
Vor Gericht saß der Mann still auf seinem Platz, als die Anklage verlesen wurde. Er nickte, als der Richter ihn fragte, ob er sich zur Sache äußern wolle. „Ja“, sagte er, „es ist passiert, und ich weiß nicht, was ich da für eine Spinnerei hatte. Es ist falsch, aber es ist so.“ Er betonte, nicht auf Kinder oder Jugendliche zu stehen. In Online-Chats seien ihm die Bilder untergekommen.
„Dämlich und falsch“
Der Vorsitzende Richter sprach ihn auf die große Menge an Erwachsenenpornos an, die ebenfalls auf dem Gerät gefunden worden waren – 7.644 Dateien. Der Angeklagte bestätigte: Ja, die habe er häufig angeschaut, im Internet, in Chats. Dass er einem Bekannten ein Video mit einem nackten Buben weitergeleitet hatte, bezeichnete er als „dämlich und falsch“. Er habe es zur „Belustigung“ geschickt, weil er den Mann kannte und er einen Witz habe machen wollen.
Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Erhard Frank aus Burghausen, stellte die Tat als Ausrutscher dar. Neugier habe seinen Mandanten verleitet. Aber es sei eine zeitlich und räumlich begrenzte Episode gewesen, davor und danach sei nichts geschehen. Der Angeklagte wiederholte, dass es ihm leidtue.
Keine Vorstrafen und ein Geständnis
Staatsanwältin Marion Aicher hatte ein leichtes Spiel. Sein Geständnis und das Fehlen von Vorstrafen legte sie dem Angeklagten zu seinen Gunsten aus. Zu seinen Lasten wog jedoch, dass auch Darstellungen von Kleinstkindern darunter waren. Insgesamt handele es sich aber um eine vergleichsweise geringe Zahl an Dateien – zudem um einen engen situativen Zusammenhang. Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, zur Bewährung ausgesetzt, sowie eine Geldauflage von 2.000 Euro an eine soziale Einrichtung.
Richter Günther Hammerdinger hielt sich in seinem Urteil an den Antrag der Staatsanwältin. Er sprach den Haiminger wegen Besitzes von 17 kinder- und 32 jugendpornografischen Inhalten schuldig. In der Begründung seines Urteils hielt der Richter fest, dass der Angeklagte vollumfänglich gestanden habe, keine pädophile Neigung bestehe und der Schwerpunkt seines Konsums klar bei Erwachsenenpornos gelegen habe.
Die Bewährungsstrafe sei gerechtfertigt, weil keine Vorstrafen vorgelegen hätten, die sozialen Verhältnisse geordnet seien und die lange Beziehung zur Partnerin stabil wirke. Das Surfverhalten des Angeklagten sei ansonsten nicht auffällig gewesen.