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Kapazität der Tierheime stark überlastet

Immer mehr Fundkatzen: Tierschutzverein für Katzenschutzverordnung im Landkreis Altötting

Im Landkreis Altötting gibt es mehr und mehr Fundkatzen: Im Tierheim ist kaum noch Platz für Abgabetiere.
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Im Landkreis Altötting gibt es mehr und mehr Fundkatzen: Im Tierheim ist kaum noch Platz für Abgabetiere.

Der Tierschutzverein sieht Grund zur Sorge: Im Landkreis Altötting werden zu viele kranke Fundkatzen abgegeben. Als Lösung für das Problem schlug die Vereinsvorsitzende Christina Hörl die Einführung einer Katzenschutzverordnung vor, welche die Kastration herrenloser Tiere vorschreiben würde. Das Veterinäramt sah jedoch keinen akuten Handlungsbedarf.

Landkreis Altötting – Bei einer Bürgermeisterbesprechung am 30. April plädierte die Erste Vorsitzende des Tierschutzvereins Altötting-Mühldorf, Christina Hörl, für die Einführung einer Katzenschutzverordnung im Landkreis Altötting. Laut der Tierschützerin laufen zu viele kranke Fundkatzen auf und eine Kastrationspflicht für herrenlose Tiere könnte hier für Abhilfe sorgen. Dr. Michael Beck vom Veterinäramt sah jedoch keinen Handlungsbedarf. Außerdem sei die Einführung einer Verordnung mit vielen Fallstricken verbunden.

Wildlebende Katzen vermehren sich rasant

Laut der Tierschützerin ist die Situation in Tierheimen der Region äußert angespannt. Pro Jahr sollen allein im Tierheim Winhöring 500 bis 600 Fundkatzen auflaufen. Diese seien größtenteils mangelernährt, stark von Parasiten befallen und litten an schweren Krankheiten – wie beispielsweise dem ansteckenden Katzenschnupfen. Als Streuner tragen die Tiere zur Verbreitung von Seuchen bei und beim Tierheim abgegeben stehe zuerst Quarantäne und dann umfangreiche medizinische Maßnahmen auf dem Programm. Beispielsweise müssten einigen der an Katzenschnupfen erkrankten Tiere operativ die durch die Krankheit geschädigten Augen entfernt werden.

Für Hauskatzen, die wegen Umzug, Krankheit oder Tod ihrer Besitzer abgegeben werden müssen, sei deshalb kaum noch Platz im Tierheim. Weil unkastrierte Streunerkatzen bis zu dreimal im Jahr trächtig werden können und pro Wurf drei bis acht Katzenbabys gebären, steige die Zahl der Streuner rasant. Laut dem Katzenschutzbund leben in Deutschland geschätzt zwei Millionen Streunerkatzen. Die Einführung einer Katzenschutzverordnung könnte laut Hörl jedoch zur Lösung des Problems beitragen. Durch sie wird Katzenhaltern eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht für ihre Tiere auferlegt. Erstere besagt, dass die Stubentiger mit Mikrochips versehen und dann bei einer Plattform (z.B. Tasso) registriert werden müssen. Ab einem Alter von fünf Monaten sollen die Tiere dann kastriert werden.

Bis zu 800 Euro für das Aufpäppeln einer Katze

Christina Hörl ist der Meinung, dass die Katzenschutzverordnung dazu beitragen würde, Katzenleid zu vermindern. Gleichzeitig würde sie weniger Kostenlast für Tierheime bedeuten und somit indirekt für die Kommunen, welche Tierschutzvereine finanziell unterstützen. Für das Aufpäppeln einer Katze sollen für die Tierheime bis zu 800 Euro Kosten anfallen. Ein weiterer Vorteil der Verordnung seien positive Auswirkungen auf die Populationen heimischer Vogelarten und Amphibien – laut Hörl stellen sie für unterernährte Wildkatzen Nahrungsquellen dar.

Dr. Michael Beck vom Veterinäramt, sagte, er wisse nichts von Plätzen im Landkreis, wo es vermehrt zu Katzenansammlungen komme. Belege zu solchen „Hotspots“ seien für den Nachweis einer hohen Anzahl freilaufender Katzen und damit für die Einführung einer Katzenschutzverordnung notwendig. Auch die vom Katzenschutzbund geschätzte Anzahl von Streunern bezweifelt Dr. Beck: Umgerechnet auf Bayern ergebe dies eine Anzahl von über 300.000 wildlebenden Katzen, die Dr. Beck für völlig unrealistisch hielt – vor allem, wenn sie auf die Gemeinden des Landkreises heruntergebrochen werde. Allein in Altötting müsste es demnach 100 bis 130 Streunerkatzen geben, in Burghausen mehr als 200 und in Burgkirchen sogar zwischen 200 und 260 Tiere.

Laut Dr. Beck, handele es sich bei der Katzenschutzverordnung um einen „Hype“. Weil im Rahmen der Regelung konkrete Schutzzonen abgegrenzt werden müssten – die so klein wie möglich und nur so groß wie nötig sein dürften, sei das Ganze auch mit erheblichen Unsicherheiten und bürokratischem Aufwand verbunden. Abgesehen davon könnten Katzenhalter, die sich nicht an die Verordnung halten, lediglich belehrt oder mit einer Kostenrückforderung konfrontiert werden. In vielen Fällen sei es aber schwer, den Besitzer einer frei laufenden Katze überhaupt feststellen zu können.

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