Dreifache Mutter für dubiose Machenschaften benutzt
Von „Ehemann“ in Love Scam und Geldwäsche verstrickt: Frau landet vor Amtsgericht Altötting
In Altötting stand am 14. Oktober eine dreifache Mutter wegen Geldwäsche vor Gericht: Der „Ehemann“ der 29-Jährigen soll die Angeklagte jedoch geschlagen, betrogen und das Konto seiner „Frau“ für seine kriminellen Machenschaften missbraucht haben.
Altötting – Am 14. Oktober musste sich die 29-jährige Joy B. vor dem Amtsgericht Altötting verantworten. Der dreifachen Mutter wurde Geldwäsche in zehn Fällen vorgeworfen. Die gebürtige Nigerianerin wurde jedoch freigesprochen, weil die Vorgänge auf ihrem Konto wohl ausschließlich auf den Ehemann zurückzuführen waren. Dieser war bereits zuvor wegen Geldwäsche und zahlreicher Fälle von „Lovescamming“ verurteilt worden. Fremdgesteuert von ihrem „Mann“– die Ehe ist in Deutschland nicht anerkannt – habe die Analphabetin intellektuell nicht erfassen können, in welche Machenschaften sie der 34-jährige Vater ihrer Kinder hineingezogen hatte, so die Richterin zur Begründung des Urteilsspruchs.
Angeklagte trennte sich wegen häuslicher Gewalt von Ehemann
Vor Gericht erschien die Angeklagte mit ihrer zweijährigen Tochter, was Richterin Dr. Melanie Rochner scharf kritisierte. „Ich kann nicht verstehen, warum Sie ihr Kind in diese Situation bringen?“, fragte Dr. Rochner, denn theoretisch hätte sie das Jugendamt einschalten müssen, um eine ungestörte Hauptverhandlung gewährleisten zu können. Weil sich das kleine Mädchen aber außerordentlich ruhig verhielt, konnte die Richterin dennoch mit der Aufnahme der Personalien der 29-Jährigen beginnen.
Seit 2017 lebt Joy B. inzwischen in Deutschland. Das älteste ihrer Kinder – ein siebenjähriges Mädchen, wurde noch in Italien geboren. 2019 fädelten die Familien von Joy und O. die Hochzeit der beiden ein. Die beiden sollen bei einer traditionellen Zeremonie in Deutschland getraut worden sein – von den Behörden wurde die Ehe jedoch nicht anerkannt. Inzwischen wohnt die 29-Jährige allein mit ihren drei Töchtern in einer Asylunterkunft in Burghausen: Im Herbst 2022 habe sie sich von O. getrennt, weil es zu Vorfällen häuslicher Gewalt gekommen sein soll.
Kontoeröffnung, Love Scamming und Geldwäsche
Bei der Befragung durch Richterin Dr. Rochner gab Joy B. gegenüber ihrer Übersetzerin an, dass O. ihre Unterschrift beherrschte und diese auch für die Eröffnung eines Kontos bei der Sparkasse benutzt habe. Ohne ihr Wissen soll er die Bank aufgesucht haben, und das Konto wie sein eigenes verwendet haben. Er verfügte sowohl über sein Gehalt, das auf das Konto eingezahlt wurde als auch über die Sozialleistungen, die Joy B. erhielt. Als Analphabetin habe Joy B. nicht gewusst, was auf ihrem Konto vor sich ging und konnte auch keine Online-Überweisungen oder Zahlungen in Auftrag geben. Dass mehrere Zahlungen an und von anderen Frauen auf ihr Konto eingegangen waren, verwunderte die Angeklagte wohl nicht. Gegenüber Dr. Rochner gab Joy B. an, dass sie wisse, dass der Vater ihrer Kinder eine zweite Freundin habe.
O., der selbst als Zeuge geladen war, ist aktuell in einem Klinikum untergebracht und wurde von Beamten vorgeführt. Dass er eine weitere Freundin hatte, bejahte er gegenüber der Richterin, doch von weiteren Aussagen riet ihm sein Anwalt ab. Bei der Verlesung des Urteils gegen den 34-Jährigen wurde jedoch deutlich, dass Joy B.s „Ehemann“ erhebliche kriminelle Energie aufgewendet hatte, um an Geld zu kommen. So hatte er wohl zahlreichen Frauen eine Liebesbeziehung vorgetäuscht und auf insgesamt vier Konten teils vierstellige Beträge von diesen überwiesen bekommen.
Die ergaunerten Beträge – im Urteil ist die Rede von einem mittleren fünfstelligen Betrag – überwies O. dann an einen Mittelsmann und erhielt selbst ein „Gehalt“ für seine betrügerische Tätigkeit. Um die Herkunft der Beträge zu verschleiern, wurden diese über mehrere Konten zusammengeführt. Die kriminelle Gruppe, mit der O. zusammenarbeitete, hatte wohl zudem Zugriff auf Daten, die mittels eines Hackerangriffs gewonnen wurden. Die Gruppe hatte die Informationen benutzt, um Zahlungen von einer Firma aus Berlin auf eigene Konten umzuleiten.
Ehemann verfügte über das Konto der Frau
Joy B. wusste jedoch von alldem nichts: „Er hat mir nicht gesagt, weswegen er verurteilt wurde“, übersetzte die Dolmetscherin für sie. Susanne Hartlage, die Verteidigerin der 29-Jährigen, betonte in ihrem Plädoyer, dass ihre Mandantin weder eine Ahnung von noch einen Vorteil aus den Machenschaften ihres Mannes gezogen habe. „O. hat den Ausweis meiner Mandantin genutzt, um das Konto zu eröffnen“, brachte Hartlage vor. Dass sich die Bank nun an nichts erinnern könne, sei beachtenswert – immerhin waren alle Briefe der Bank immer an einen Herrn O. gerichtet. „Er hatte sowohl die Bankkarte als auch die PIN und den Zugang zum Online-Banking“, betonte die Anwältin. Die Angeklagte selbst habe dagegen nicht über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, den kriminellen Machenschaften ihres Mannes auf die Schliche zu kommen.
Leidenschaftlich plädierte Hartlage für den Freispruch von Joy B. Der Referendar der Staatsanwaltschaft, Yannick Schneider, beantragte dagegen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Die Richterin war jedoch überzeugt von der Unschuld der Angeklagten und sprach sie am Ende frei: „Nach meinem Eindruck war Ihr Mann die treibende Kraft hinter all diesen Vorgängen.“ Zum Abschluss warnte Dr. Rochner die 29-Jährige, sich Gedanken zu machen, welche Beziehung sie mit ihrem „Ehemann“ weiterführen wolle. „Er hat Sie hier in eine sehr schwierige Lage gebracht.“