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Option Ablösezahlung zu verlangen

Bauherr will keinen Kinderspielplatz schaffen: Soll Stadt Altötting das „bestrafen“?

In diesem Haus an der Marienstraße in Altötting sollen drei zusätzliche Wohnungen entstehen. Dass der Bauherr dafür allerdings eine Ausnahme von der Pflicht einen Kinderspielplatz zu errichten erbittet, beschäftigte nun den Planungs- und Umweltausschuss.
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In diesem Haus an der Marienstraße in Altötting sollen drei zusätzliche Wohnungen entstehen. Dass der Bauherr dafür allerdings eine Ausnahme von der Pflicht einen Kinderspielplatz zu errichten erbittet, beschäftigte nun den Planungs- und Umweltausschuss.

Drei neue Wohnungen sollen in einem Gebäude an der Marienstraße in Altötting entstehen. Der Bauherr bittet darum, von der Pflicht anlässlich dessen einen Kinderspielplatz zu schaffen, entbunden zu werden. Der Planungs- und Umweltausschuss beriet nun darüber, ob man ihn stattdessen zur Zahlung einer Ablösesumme verpflichten sollte.

Altötting - „Wenn durch Neuerrichtung, Nutzungsänderung oder Erweiterung drei oder mehr Wohneinheiten entstehen, muss gemäß der städtischen Kinderspielplatzsatzung grundsätzlich ein Spielplatz eingerichtet werden. Dessen Bruttofläche muss je 25 Quadratmeter Wohnfläche 1,5 Quadratmeter, jedoch mindestens 60 Quadratmeter betragen“, erläuterte Britta Gruber vom städtischen Bauamt, „In begründeten Fällen können jedoch Ausnahmen erteilt werden. Darauf verweist wiederum der Bauherr, da es sich um kleinere Einzimmerappartements mit Studenten und Singles als Zielgruppe handle.“

Andererseits sei es jedoch so, dass bei einer vorangegangenen Schaffung von Wohnungen in dem Gebäude bereits nicht auf die Errichtung eines Spielplatzes bestanden worden sei. „Während wir das jetzt nicht nachträglich dafür einfordern können, sollte man doch beachten, dass es sich damals um größere Wohnungen handelte“, bemerkte Gruber. „Sollten wir angesichts dessen dann nicht wenigstens eine Ausgleichszahlung fordern, wie es gemäß der Spielplatzsatzung möglich wäre?“, fragte Alfred Kanizsay (CSU). Dem schloss sich auch Marco Keßler (SPD) an. „Bauen ist im Innenstadtbereich ohnehin schon teuer, wenn dort ohnehin keine Kinder zu erwarten sind, finde ich das unsinnig“, kritisierte wiederum Ulrike Bubl (Die Liste). „Das Geld hat er sich ja vorher gespart“, entgegnete Albert Pollety (CSU), „Da ist es doch in Ordnung, wenn er jetzt die paar tausend Euro zahlt?“

Bauherr will keinen Kinderspielplatz schaffen: Soll Stadt Altötting das „bestrafen“?

„Sagen wir mal, es würde etwas höher ausfallen“, meinte Britta Gruber vom städtischen Bauamt. Ein von ihr genannter beispielhafter Betrag sorgte dann für einiges Stirnrunzeln unter den anwesenden Gremiumsmitgliedern. „Wir haben uns damals entschieden, dort die Errichtung von Wohnungen statt Gewerbe zu fördern“, erinnerte Ulrike Bubl. In dem Gebäude befand sich bis vor ein paar Jahren ein Café. „Wenn die Höhe der Ablösesumme dem Bauherrn die Kalkulation verdirbt, könnte das Vorhaben kippen. Was soll das? Wir wollen günstigen Wohnraum schaffen, in diesem Fall müssen wir halt in einer Hinsicht Abstriche machen.“

„Wie gesagt, nachträglich können wir nichts mehr in Bezug auf die bereits geschaffenen Wohnungen verlangen. Allenfalls könnte man spekulieren, dass in den neu zu schaffenden Wohnungen auch Alleinerziehende leben könnten“, schaltete sich Erster Bürgermeister Stephan Antwerpen (CSU) in die Diskussion ein, „Aber wenn, dann sollten wir uns einmal grundsätzlich Gedanken machen, was wir in solchen Fällen höher gewichten beziehungsweise ob wir Kinderfreundlichkeit oder mehr Wohnraum priorisieren.“ - Albert Pollety schien dann die Meinung der Mehrheit der Gremiumsmitglieder zusammenzufassen: „Ich hätte ja nichts dagegen gehabt, dem Bauherrn eine geringfügige Ablösesumme abzuverlangen, aber das was da herauskommen würde, wäre dann doch zu viel des Guten.“ Das Gremium sprach sich daher mehrheitlich, mit zwei Gegenstimmen, für die Befreiung von der Pflicht zur Errichtung eines Kinderspielplatzes aus.

hs

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