„Jetzt ist die Ruhe vor dem Sturm“
Corona, Inflation, Urlaubszeit - wie sich das Tierheim Winhöring gegen harte Zeiten stemmt
Es gibt viele Gründe, warum Hund und Katz im Tierheim landen und dort ohne ihren vertrauten Menschen zurückbleiben. Christina Hörl, Vorsitzende des Tierschutzvereins Altötting und Mühldorf, weiß, wie es dazu kommt und wie sich die Trennung vielleicht verhindern lässt.
Mühldorf – Das Tierheim Winhöring kümmert sich um Fund- und beschlagnahmte Tiere aus den Landkreisen Mühldorf und Altötting. Hier werden Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel liebevoll versorgt. Zu den schwersten Zeiten mussten sich die Mitarbeiter um mehr als 30 Hunde und 100 Katzen kümmern. Große Sorgen bereiten dem Tierheim auch der illegale Welpenhandel, Qualzuchten und die vernachlässigten Katzen. „Jetzt ist die Zeit, wo die ganzen Maikätzchen geboren werden, da wird unsere Quarantäne ganz schnell voll“, sagt Vorsitzende, Christina Hörl (31). „Jetzt ist die Ruhe vor dem Sturm. Innerhalb kürzester Zeit landen wieder viele Katzenbabys in den Tierheimen.“
Wären die Tiere sterilisiert, würde einiges an Tierleid erspart bleiben, weiß Hörl: „Was aktuell die Masse ist, sind die ausgesetzten Tiere.“ Bei Katzen sei die Dunkelziffer relativ hoch. „Es kommt immer wieder vor, dass vor dem Tierheim eine Box abgestellt ist. So wie heute Morgen.“ Darin war eine Katze. Die Leute denken, dass das Tierheim sich schon darum kümmert, aber letzten Endes überlassen die Besitzer die Tiere sich selbst. Öffnet sich die Box, kann das Tier weglaufen. Ist ein Hund angebunden, kann er sich aus dem Halsband befreien. „Dann sind die Tiere weg“, setzt die Vorsitzende fort.
Tiere wurden Opfer der Pandemie
Mit Ausbruch von Corona wurden viele Tiere Opfer der Pandemie. Danach kam die Energiekrise. Steigende Kosten, auch bei den Tierärzten. Tiere sind auch meist die Leidtragenden menschlicher Konflikte. Das Problem ist, dass die Leute nicht das Gespräch mit dem Tierheim suchen, sondern das Tier einfach sich selbst überlassen. „Man kann mit uns über alles reden“, sagt Hörl. Wenn die Leute sagen, dass sie finanzielle Probleme haben und nicht wissen, wie sie die Versorgung des Tieres stemmen sollen, finden wir immer irgendwie eine Lösung.
„Bitte setzt keine Tiere aus und fügt ihnen keinen Schmerz zu. Wenn man auf uns zukommt, haben wir auch Infos zu den Tieren und können dann besser helfen. Wichtig ist, dass die Leute mit den Tierheimen sprechen.“ Und auch mit den Tierärzten könne man reden. Je nachdem kann ein Zahlungsplan aufgestellt werden. Hilfreich sei auch eine Tierkrankenversicherung.
Ein weiteres Problem, das es schon immer gibt, ist die Urlaubszeit. In privaten Tierpensionen und auch in manchen Tierheimen werden Tiere während der Urlaubszeit oder im Krankheitsfall betreut. „Die Leute sollten sich zuerst Gedanken darüber machen, was es heißt ein Tier zu haben, bevor sie sich eines zulegen“, rät Christina Hörl. Ihnen muss bewusst sein, dass ein Tier sehr alt und krank werden kann und eine gute Betreuung braucht. Hat man Unterstützung bei der Versorgung des Tieres, wenn man zum Beispiel in Urlaub möchte oder krank ist? Im Vorfeld sollte man sich diese Fragen beantworten und dann eine Entscheidung treffen, ob man ein Tier zu sich holt oder es sein lässt.“ Grundsätzlich gilt: Informieren ist alles.
Infos und Kontakt zu Tierschutzverein in den Landkreisen Altötting und Mühldorf e.V. finden Sie auf der Homepage. Fundtiere aus dem Landkreis Mühldorf kommen aus den Gemeinden Buchbach, Egglkofen, Erharting, Mettenheim, Niederbergkirchen, Niedertaufkirchen, Oberneukirchen, Obertaufkirchen, Polling, Flossing, Rattenkirchen, Schwindegg und der Stadt Neumarkt-St. Veit. Bis Ende letzten Jahres kamen auch Fundtiere von Ampfing und Mühldorf ins Tierheim Winhöring.
Am Mittwoch (10. Mai) tritt die Mitgliederversammlung des Tierschutzvereins zusammen. In dieser nicht öffentlichen Sitzung stehen die Jahresberichte des Vorstands, Schatzmeisters und Rechnungsprüfers auf dem Programm sowie ein Bericht über die Vereinsziele.
Tierquäler drohen empfindliche Strafen
Strafbar sind die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren. Geahndet wird die vorsätzlich begangene Tierquälerei. Hier erfolgt eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG). Diese leitet die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Laut Auskunft der Pressestelle des Landratsamt Mühldorf werden in bestimmten Fällen Kontrollen vom Veterinäramt durchgeführt. Wenn der Beschuldigte den Vorschriften des Tierschutzgesetzes wiederholt oder grob zuwidergehandelt und dadurch den von ihm gehaltenen oder betreuten Tieren erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schäden zugefügt hat und wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begehen wird, droht ihm ein Tierhaltungsverbot. Hier handelt es sich um einen Bußgeldtatbestand. Das Landratsamt oder die zuständige Polizeidienststelle werden darüber unverzüglich informiert.
