Umweltskandal in der Kiesgrube Maitenbeth?
Sondermüll, Asbest und Grundwasser-Verschmutzung? Florian Bauer attackiert das Landratsamt
Der Streit um die Kiesgrube in Maitenbeth geht weiter. Florian Bauer macht dem Landratsamt Mühldorf schwere Vorwürfe. Das sagt die Behörde zu den Anschuldigungen.
Maitenbeth – Florian Bauer aus Maitenbeth kämpft gegen die Wiederverfüllung der Kiesgrube neben seinem Grundstück. Schon seit vielen Jahrzehnten gibt es in der Familie Bauer aus Maitenbeth Unmut über die angrenzende Kiesgrube. Seit den 70er Jahren wird dort abgebaut. Im Juni 2018 reichte Bauer Klage gegen das Landratsamt Mühldorf als Genehmigungsbehörde ein (wir berichteten). Das Verwaltungsgericht München gab dem Anlieger zunächst Recht, der Bescheid für die Wiederverfüllung wurde aufgehoben. Die ausführende Firma legte daraufhin Berufung ein – mit Erfolg. Das heißt: Das Unternehmen darf die Kiesgrube in Maitenbeth weiter verfüllen, wie das Landratsamt Mühldorf auf Anfrage mitteilt.
Währenddessen gab es zahlreiche Entwicklungen vor Ort, wie Bauer berichtet. Er habe Akteneinsicht genommen und dabei festgestellt, dass in der Kiesgrube 2018 belasteter Sondermüll und Asbest gefunden worden seien. Außerdem sei das Grundwasser durch zwei Verfüllbetriebe verschmutzt worden, so Bauer. Der 40-jährige Anwohner hat daraufhin eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht. Darin wirft er dem Landratsamt Mühldorf und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (Abteilungen mit Zuständigkeiten für den Landkreis Mühldorf) „schwere Ermessensfehler bei der Genehmigung von Verfüllungen“ vor und fordert eine „lückenlose Aufarbeitung der Verwaltungsvorgänge und unverzügliche Beseitigung der grundwasserschädigenden Verfüllungen“.
Erhöhte Werte festgestellt
Das Landratsamt Mühldorf erklärt, dass im Oktober 2018 in der Kiesgrube in Maitenbeth erhöhte Werte von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt worden seien. Im Rahmen einer Sanierung sei das betroffene Material anschließend „vollständig ausgekoffert“ worden. „Diese Sanierung war laut Abschlussbericht des begleitenden Gutachters im Dezember 2018 vollständig abgeschlossen“, so die Behörde.
Des Weiteren habe das Landratsamt im August 2020 oberflächliche Verfüllungen mit Teerkork- und Dämmmaterialbrocken sowie Dachpappenresten festgestellt, die aussortiert beziehungsweise wieder abgetragen worden seien. Diese Sanierung war laut Abschlussbericht des Gutachters, der den Ausbau begleitet hatte, im September 2020 abgeschlossen, erklärt das Landratsamt.
Einmalig asbesthaltiges Material gefunden
Weiter wurde in der Kiesgrube einmalig asbesthaltiges Material festgestellt, das „zeitnah ordnungsgemäß wieder ausgebaggert und entfernt wurde“, so die Behörde. „Diese Auskofferungen wurden jeweils durch einen Fachgutachter begleitet und mit einem Sanierungsbericht abgeschlossen. Andere Hinweise auf ungenehmigte Ablagerungen in der Kiesgrube haben sich aus den bisher regelmäßig stattfindenden Überwachungen der Auffüllungen nicht ergeben. Nach jeweiliger Sanierung waren keine Rückstände in den Gruben mehr verblieben“, teilt das Landratsamt weiter mit.
Zum Zustand des Grundwassers gibt die Behörde an, dass die Analyse-Ergebnisse seit November 2020 „eine Überschreitung bei den natürlicherweise im Grundwasser vorkommenden Basisparametern Calcium, Magnesium und Sulfat“ ergebe. „Bis dato ist unklar, aus welcher Ablagerung die erhöhten Konzentrationen dieser sogenannten Härtebildner im Grundwasser stammen“, erklärt das Landratsamt.
Die Behörde verdeutlicht, dass es sich „im vorliegenden Fall nicht um eine schädliche Grundwasserverunreinigung“ handele. „Die genannten Härtebildner sind keine toxikologisch relevanten Stoffe. Eine Gefährdung des Grundwassers kann hierdurch daher nicht abgeleitet werden, zumal die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung eingehalten werden“, teilt das Landratsamt weiter mit.
Zur weiteren Ursachenforschung würden nun – entsprechend der Beurteilung und nach Absprachen mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim und dem Gutachterbüro – zusätzliche Messstellen zur Untersuchung des Grundwassers errichtet. Seitens der Betreiber seien diese Bohrungen für das Frühjahr 2023 zugesagt worden. „Die Notwendigkeit der Umsetzung wurde auch per Bescheid vom Landratsamt angeordnet“, so die Behörde.
„Vor Rückbau nicht zurückschrecken“
Das reicht Bauer aber nicht. Er will durch die Petition erreichen, dass die Verfüllung der Gruben so schnell wie möglich und so lange gestoppt wird, bis die Vorgänge gründlich aufgearbeitet, weitere Beweise sichergestellt sind und Klarheit herrscht über die Ursachen der Grundwasserbelastungen, wie er auf Anfrage verdeutlicht. Er fordert, dass Maßnahmen zur Sanierung erarbeitet und umgesetzt werden. „Dabei darf man auch vor aufwendigen Maßnahmen, wie einem Rückbau, nicht zurückschrecken“, so der Anwohner. Außerdem setzt sich der 40-Jährige dafür ein, dass bei den Genehmigungen von Verfüllungen die Behörden den Fall mit größter Sorgfalt prüfen und im Zweifelsfall ablehnen. Gegebenenfalls würde durch die Petition die Landesregierung zu der Erkenntnis gelangen, „dass die aktuellen Verwaltungsprozesse solche Grundwasserbelastungen nicht zuverlässig verhindern. Es gibt nämlich einige Hinweise, dass solche Zustände auch in vielen anderen Gruben vorliegen“, zeigt sich Bauer überzeugt.
Das sagt das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim teilt auf Anfrage mit, dass es sich bei der Abbaustelle in Maitenbeth um eine reguläre Kiesgrube handele, bei der überwiegend unbedenklicher Bodenaushub und bis zu ein Drittel an Bauschutt eingelagert werden dürfe. „Sondermüll darf nicht in Kiesgruben verfüllt werden, sondern muss auf entsprechenden Deponien entsorgt werden“.
Im Jahr 2018 seien in einer Materialprobe einer Verfüllung erhöhte PAK-Werte festgestellt worden, der kontaminierte Bereich sei daraufhin durch einen Gutachter begleitend saniert worden. Daneben sei einmalig asbesthaltiges Material in der Kiesgrube festgestellt worden, das zeitnah ordnungsgemäß wieder ausgebaggert und entfernt worden sei. Diese Auskofferungen seien jeweils durch einen Fachgutachter begleitet und mit einem Sanierungsbericht abgeschlossen worden. Andere Hinweise auf ungenehmigte Ablagerungen in der Kiesgrube hätten sich aus den bisher regelmäßig stattfindenden Überwachungen der Auffüllungen nicht ergeben, so das Wasserwirtschaftsamt.
Der Verfüllbetrieb von Fremdmaterial werde im Rahmen von unangekündigten Kontrollen durch einen zertifizierten Fremdüberwacher in regelmäßigen Zeitintervallen und Ortsbesichtigungen überprüft und das Material durch Beprobung überwacht, teilt die Behörde weiter mit. Die Berichte dazu würden den Behörden vorgelegt werden. Zudem obliege dem Betreiber die Pflicht zur Eigenüberwachung. Verfüllbetriebe müssten anhand von Lieferscheinen die Menge, Herkunft und Einstufung des verwendeten Materials dokumentieren und nachweisen können. Zusätzlich zur halbjährlichen Fremdüberwachung erfolge im Bereich der Kiesgrube in Maitenbeth eine halbjährliche Grundwasserüberwachung, bei der die Beprobung durch ein akkreditiertes Labor erfolge und die Analysewerte hinsichtlich der zulässigen Grenzwerte geprüft würden, erklärt das Wasserwirtschaftsamt.