Nach 115 Jahren
Kein Vorstand für Maitenbether Schützenverein „Fröhlicher Winkel Marsmeier“ – droht nun das Aus?
Ernüchterung bei der Jahreshauptversammlung: Der Schützenverein „Fröhlicher Winkel Marsmeier“ in Maitenbeth hat keinen Vorstand mehr. Droht nun die Auflösung des Traditionsvereins?
Maitenbeth/Marsmeier – Nachdem bei der Jahreshauptversammlung des Schützenvereins Fröhlicher Winkel Marsmeier im Juni kein neuer Erster Vorsitzender gefunden werden konnte, wurden die Wahlen von Bürgermeister Thomas Stark für gescheitert erklärt und neu angesetzt.
Diese wurden nun nachgeholt: Knapp 30 der insgesamt 116 Mitglieder des seit 1910 bestehenden Traditionsvereins waren der Einladung zur Neuansetzung der Wahlen gefolgt, und Bürgermeister Thomas Stark übernahm erneut die Wahlleitung. Doch auch dieses Mal stellte sich niemand als Vorstand zur Verfügung, und die Neuwahlen wurden erneut für gescheitert erklärt.
In intensiv geführten Diskussionen unter den anwesenden Mitgliedern kristallisierten sich drei Optionen heraus, wie es weitergehen soll: eine Fusion mit dem Schützenverein Alpenblick Maitenbeth, eine Stilllegung oder eine Auflösung des Vereins. Eine Fusion mit Alpenblick schied nach genauerer Betrachtung aus, da dafür eine intakte Vorstandschaft nötig gewesen wäre, aber sich auch für diese Übergangszeit niemand zur Verfügung stellte.
Mehrheit für Stilllegung des Vereins
Aus diesem Grunde wurden folgende Beschlüsse gefasst: Die Mehrheit der Anwesenden (20 Stimmen) entschied sich für eine Stilllegung des Vereins, alle Aktivitäten werden ab sofort eingestellt. Der Name und die Tradition sollen vom Schützengau weiter gepflegt werden. Hans Leitmannstetter wurde dazu als Ansprechpartner für den Schützengau benannt. Birgit Jaksch klärt zusammen mit Helmut Schwarzenböck vom Schützengau, ob alle Voraussetzungen für eine Stilllegung erfüllt sind.
Liquidatoren benannt
Für den Fall, dass eine Stilllegung nicht möglich ist, wurden Birgit Jaksch und Sabine Schwimmer als Liquidatoren für eine Auflösung benannt. Sie haben dann die Aufgabe, alle noch bestehenden Rechtsgeschäfte, Dienst- und Arbeitsverhältnisse ordnungsgemäß zu beenden, alle steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Vermögensgegenstände zu verwerten.
Dies umfasst folgende Pflichten: die Veröffentlichung der Auflösung des Vereins mit der Aufforderung an Gläubiger, ihre Ansprüche anzumelden, die Einziehung eventueller Forderungen, die Begleichung eventueller Verbindlichkeiten sowie Schulden, die Beendigung laufender Geschäfte und Vertragsverhältnisse, die Abklärung und gegebenenfalls Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen, insbesondere bei gemeinnützigen Vereinen sowie die Verwertung sämtlicher Vermögensgegenstände, zum Beispiel durch Veräußerung.
Ist die Liquidation vollständig beendet, so ist nach Ablauf eines Sperrjahres die Beendigung der Liquidation und das Erlöschen des Vereins von den Liquidatoren in öffentlich, notariell beglaubigter Form zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Nach 115 Jahren ist also Schluss für die Mitglieder des Schützenvereins.
Es ist bereits der zweite Schützenverein in Maitenbeth, der aufhört. Im Dezember 2024 hatte sich der Schützenverein „Waldwinkel“ in Brand aufgelöst. „Nach höchst turbulenten, ereignisreichen und geselligen 56 Jahren seit der Gründung des Vereins im Jahr 1968 hat das Interesse in den vergangenen Jahren immer mehr nachgelassen und ist zuletzt völlig zum Erliegen gekommen“, berichtete Schützenmeister Hans Dappberger bei der Versammlung im Dezember den 33 anwesenden Mitgliedern. Bei der anschließenden Abstimmung wurde einstimmig entschieden, den Verein aufzulösen.