Nach eingehender Diskussion
Entscheidung im Garser Gemeinderat: Diesen Kompromiss gibt es in Sachen Grundsteuer
In Gars hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr die neuen Grundsteuerhebesätze beschlossen: Nach eingehender Diskussion einigte man sich auf einen Kompromiss. Welcher Hebesatz für welche Grundstücke gilt.
Gars – Die letzte Sitzung des Gemeinderats in diesem Jahr hatte eine Fülle von Tagesordnungspunkten zu bewältigen, von denen zwei aus der vorhergehenden Sitzung in die aktuelle vertagt worden waren. So wurden zunächst erneut die Grundsteuerhebesätze diskutiert, nachdem man in der vorausgehenden Sitzung beschlossen hatte, die Datengrundlage vor einer Festsetzung noch einmal zu verbreitern, um zu einer für den Bürger nachvollziehbaren und möglichst gerechten Entscheidung zu kommen.
28 Prozent mehr Einnahmen sind zuviel
Bei einem Sondertermin hatte man dann neue Berechnungen angestellt und war zu dem Ergebnis gelangt, dass sich auf der Basis der vom Finanzamt bereits übermittelten neuen Bescheide unter Zugrundelegung des bisherigen Hebesatzes von 380 Prozent eine Einnahmensteigerung von 28 Prozent ergeben würde. Das widerspräche deutlich der von Seiten der Politik gegebenen Zusage, dass die neue Grundsteuer im Vergleich zur alten Form weitgehend aufkommensneutral sein solle, was man auch im Gemeinderat so sah.
Steuerbelastung wäre zu hoch
Andererseits werden sich zwar durch die Vorgaben des Finanzamts vor allem bei der Grundsteuer B auf Immobilien von Fall zu Fall niedrigere oder höhere Beträge ergeben, insgesamt jedoch eine voraussichtliche Steigerung um hochgerechnete rund 200 Prozent. Daher beschloss der Gemeinderat nach nochmaliger eingehender Diskussion einstimmig eine Art Kompromisslösung: Im Grundsteuerbereich A für landwirtschaftliche Flächen bleibt es beim Hebesatz von 380 Prozent und im Grundsteuerbereich B erfolgt eine Absenkung auf 250 Prozent. Damit dürfte sich zwar einerseits eine Einnahmenerhöhung von rund 15 Prozent ergeben, die man für richtig und verantwortbar hält, um die steigenden Ausgaben der Gemeinde im Bereich Schulbildung, Kinderbetreuung und Landkreisumlage stemmen zu können. Andererseits hofft man aber mit dieser Lösung die Mehrbelastung möglichst gerecht im Sinne einer Gleichbehandlung auf alle Zahler verteilen zu können.
Hebesätze unter dem Durchschnitt
Dass es im Vergleich zur früheren Grundsteuer trotzdem zu Schwankungen kommen wird, sei auf Grund der Vorgaben des Finanzamts unvermeidbar. Man könne nur versuchen, die Bandbreite dieser Schwankungen abzupuffern. In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Robert Otter abschließend darauf hin, dass damit die Hebesätze bei der neuen Grundsteuer in Gars unter dem regionalen Durchschnitt von 400 Prozent bei der Grundsteuer A und 300 Prozent bei der Grundsteuer B lägen. Außerdem könne man für das übernächste Jahr auf der Basis der dann vorliegenden exakten Zahlen für 2025 noch einmal nachjustieren. Damit können noch in diesem Jahr die Bescheide für 2025 rechtzeitig verschickt werden.
Höherer Zuschuss 2024 für Sporthallennutzung
Zu einer relativ kontroversen Diskussion kam es beim Antrag des TSV Gars, dass die Gemeinde einen deutlich höheren Zuschuss für die Nutzung der Gymnasiumsturnhallen zahlen soll als die seit einem Beschluss von 2005 fixen 1500 Euro pro Jahr. Mittlerweile werden die Kosten für das Jahr 2024 gut 10 000 Euro betragen, was nicht an den vom Landkreis festgelegten 27,77 Euro pro Turnhallenstunde als Kostenbeitrag, sondern vor allem an den deutlich gestiegenen Nutzungszeiten liege.
Grundsätzlich sahen alle Gemeinderäte den großen Wert des Vereinssports. Das Gremium war sich aber nicht einig, ob man die Übernahme von 50 Prozent der Hallenkosten zusagen soll oder ob eine stärkere Heranziehung der Aktiven über die Vereinsbeiträge zumutbar wäre. Schließlich müsse man im gewerblichen Bereich für Hallenmiete oder die Teilnahme an Sportprogrammen doch einiges auf den Tisch legen. Da aber selbst bei Übernahme von 50 Prozent für das abgelaufene Jahr noch erhebliche Mehrbelastungen auf den TSV zukommen und man, so Bürgermeister Robert Otter, auch froh darüber sein müsse, dass man die beiden Gymnasiumshallen des Landkreises nutzen könne – ein Privileg, das andere Gemeinden gar nicht hätten und man sich so den Bau einer eigenen Halle sparen könne, für den man ohnehin das Geld nicht hätte – wurde schließlich bei vier Gegenstimmen für die aktuelle Abrechnung ein Zuschuss von 50 Prozent bewilligt. Für die Zukunft müssen aber neuerlich Beschlüsse gefasst werden.