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„Bundesweit keine Erfahrungen“

Anbau in Cannabis-Clubs ab Juli: Wieso es zu Verzögerungen kommen kann

Anbauvereinigungen müssen sich bei einer landeseigenen Behörde anmelden. Wir zeigen, wer zuständig ist – und warum Cannabis-Konsumenten Geduld brauchen.

Sie heißen „High Ground“, „Green Palace“ oder „Heidenhanf“: Deutschlandweit gibt es mittlerweile über 100 Cannabis-Clubs, verteilt auf alle Bundesländer. Nur Gras können Mitglieder dort noch nicht erhalten. Und das, obwohl viele von ihnen bereits einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Eine gute Nachricht gibt es jedoch für sie: Cannabis-Clubs können bald mit dem Anbau starten.

Wenzel Cerveny, Vorsitzender der geplanten Anbauvereinigung „Chillout.Club“ in Aschheim, München. Aktuell verkauft er in seinem Laden „Natur Erlebniswelt“ Stecklinge und Samen.

Diese Behörden regeln in den Bundesländern den Cannabis-Anbau in Clubs

Aktuell handelt es sich bei Cannabis-Clubs um eingetragene Vereine, die Mitglieder sammeln können. Um anbauen zu dürfen, brauchen sie eine Genehmigung. Erst damit gründen sie offiziell eine Anbauvereinigung. Die Genehmigung können sie laut Cannabis-Gesetz ab dem 1. Juli bei einer Behörde der jeweiligen Bundesländer beantragen. Nur hatte sich bis vor Kurzem kaum eine zuständig gefühlt.

Mittlerweile haben fast alle Bundesländer eine Behörde bestimmt, die sich um die Anbauvereinigungen kümmern wird (siehe Tabelle unten, Stand: 28. Juni). Es handelt sich um Gesundheitsämter oder Landwirtschaftsministerien, keine spezielle Cannabis-Behörde.

Baden-WürttembergRegierungspräsidium Freiburg
BayernLandesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
BerlinBezirksämter
BrandenburgLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) 
Bremen Ressort für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz 
HamburgBezirksamt Hamburg-Altona
Hessen Regierungspräsidium Darmstadt
Mecklenburg-Vorpommernnoch unbekannt
NiedersachsenLandwirtschaftskammer (LWK)
Nordrhein-WestfalenBezirksregierungen
Rheinland-PfalzLandesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
Saarlandnoch unbekannt
SachsenLandesdirektion Sachsen (LDS) 
Sachsen-AnhaltLandesamt für Verbraucherschutz (LAV) unter der Fachaufsicht des Gesundheitsministeriums
Schleswig-HolsteinMinisterium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
ThüringenLandesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR)

Droht eine Überforderung der Behörden?

Bereits jetzt sind beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz „44 Interessensbekundungen“ von Anbauvereinigungen eingegangen, heißt es auf Anfrage. Alle Anträge vor dem 1. Juli würden aber zurückgeschickt. Mit einer Überforderung rechnet das Amt nicht. „Für die Umsetzung der Regelungen des Cannabisgesetzes werden im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) und im Sozialministerium entsprechende Ressourcen aufgebaut“, teilt eine Sprecherin BuzzFeed News Deutschland mit.

Auch andere zuständige Behörden trauen sich auf Nachfrage zu, den Ansturm zu bewältigen. Die Landesdirektion in Sachsen hat nach eigenen Angaben vier zusätzliche Stellen geschaffen. Bei den Bezirksregierungen in NRW werden bis 2025 20 neue Stellen geschaffen. Die Landwirtschaftskammer (LWK) in Niedersachsen rechnet „durchaus mit einer starken Nutzung der Möglichkeit zur Antragstellung“, sei aber „personell und organisatorisch entsprechend vorbereitet“.

Bearbeitungszeit der Anträge zum Cannabis-Anbau könnte sich verzögern

Behörden sind verpflichtet, Anträge innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten. In den meisten Bundesländern gehen sie davon aus, den Anbauvereinigungen in der Zeit Rückmeldung geben zu können. Spätestens am 1. Oktober sollten also die Cannabis-Clubs mit dem Anbau beginnen können.

Die Entscheidungen könnten sich jedoch unter gewissen Umständen verzögern. „Soweit Nachweise fehlen, wird die Erlaubnisbehörde der Anbauvereinigung Gelegenheit geben, diese nachzureichen. Für die Verfahrensdauer im Einzelfall kommt es auf die Vollständigkeit und Qualität der Unterlagen an“, heißt es von einer Sprecherin des Regierungspräsidiums in Freiburg. In Schleswig-Holstein liege der Schwerpunkt derzeit darauf, „potenzielle Antragstellende zu beraten, um die Vollständigkeit der Anträge zu erreichen“, teilt eine Sprecherin mit. „Die Anträge müssen vollständig vorliegen, erst dann greift die Regelung der dreimonatigen Bearbeitungsfrist.“

Ähnliches teilt uns auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Bayern mit. Die Behörde in Bayern plant weitere Stellen, wie Polizei und Kommunen einzubinden. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in Brandenburg beklagt, dass „bundesweit keine Erfahrungen“ mit Anbauvereinigungen vorliegen. Die Behörde könne das „Antragsaufkommen“, sowie den Zeitaufwand nicht einschätzen.

Was bedeutet das für Cannbis-Club-Mitglieder?

Seit der Legalisierung warten Cannabis-Konsumentinnen und -Konsumenten darauf, Gras legal erhalten zu können. Selbst mit Genehmigung kommt es darauf an, wie gut Cannabis-Clubs vorbereitet sind. „Mir persönlich sind keine Clubs bekannt, die zum jetzigen Zeitpunkt Gewächshäuser oder andere Gebäude bauen“, sagte Jana Halbreiter, Vorständin des Verbands Cannabis Anbauvereinigungen Deutschland (CAD) Mitte Juni.

Wenn der erste Samen im Boden sitzt, kann es ungefähr drei Monate bis zur Cannabis-Ernte dauern. Cannabis aus Clubs könnte es deshalb erst „Anfang kommendes Jahres“ geben. (Mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Wolfgang Maria Weber

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