Zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen
Organspende, Kennzeichen, Sommerzeit, Einwanderung: Das ändert sich zum 1. März
Auch im März 2024 gibt es wieder eine ganze Reihe von Änderungen bei Gesetzen und Verordnungen. Wir liefern wieder einen Überblick, was für die Bürger nun wichtig wird:
Der Frühling kommt und bringt im März einige Änderungen für Verbraucher. Dabei geht es um Einwanderung, ein neues Register für Organspenden und Verkehr. Ein Überblick:
Mehr Geld für Beschäftige im öffentlichen Dienst
Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erhalten ab dem 1. März eine Gehaltserhöhung. Der Sockelbetrag steigt zunächst um 200 Euro brutto für alle Entgeltgruppen. Danach werden die Tabellenentgelte um 5,5 Prozent, mindestens aber um 340 Euro brutto angehoben.
Österreich führt drastische Maßnahmen gegen Raser ein
Ab dem 1. März geht Österreich hart gegen rücksichtslose Raser vor. Wer innerorts mehr als 60 km/h und außerorts mehr als 70 km/h zu schnell fährt, riskiert nicht nur drastische Strafen, sondern auch den Verlust des Fahrzeugs vor Ort. Laut ADAC-Experten können auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge von der Gesetzesnovelle betroffen sein.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Während sich für viele Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung bereits zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus, wodurch die überwiesene Rente entsprechend geringer ausfällt.
Arbeitskräfteeinwanderung
Ab dem 1. März wird es für Unternehmen einfacher, Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten befristet einzustellen, beispielsweise für Saisonspitzen. Auch für Ausländer mit Berufserfahrung wird es leichter, nach Deutschland zu kommen.
Voraussetzung für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt ist ein staatlich anerkannter Berufsabschluss nach mindestens zweijähriger Ausbildung sowie drei Jahre Berufserfahrung. Die formale Anerkennung der Berufsqualifikation ist damit nicht mehr erforderlich. Fachkräfte in den Bereichen IT und Informatik haben es noch einfacher: Sie können bereits nach zwei Jahren Berufserfahrung in einen Job einsteigen.
Versicherungskennzeichen
Wer zulassungsfreie Roller, Mofas oder Mopeds fährt, braucht neue Kennzeichen: Am 1. März startet ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue blaue Kennzeichen gültig.
Effizientere Haushaltsgeräte
Ab März gelten strengere Effizienzanforderungen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten, sodass sie weniger Energie verbrauchen. Kühlschränke müssen künftig den Jahresstromverbrauch anzeigen, während Waschmaschinen und Trockner den Stromverbrauch für 100 Durchläufe angeben müssen.
Obwohl sich das Energielabel und die Bewertung der Effizienzklassen vorerst nicht ändern, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale, Haushaltsgeräte mit der besten Energieeffizienz zu kaufen. Diese Entscheidung kann sich langfristig auszahlen, da eventuell höhere Anschaffungskosten durch niedrigere Stromkosten während des Betriebs ausgeglichen werden können.
Lobbyregister
Bereits im vergangenen Jahr hat der Bundestag eine Reform des Lobbyregistergesetzes beschlossen. Diese tritt zum 1. März in Kraft. Künftig werden auch Kontakte von Lobbyisten zu Ministerien ab Referatsleiterebene in das Register aufgenommen. Lobbyisten müssen außerdem angeben, auf welche konkreten Gesetzesvorhaben sie Einfluss nehmen wollen und die Kernpunkte ihrer Forderungen im Lobbyregister hochladen.
Die Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Ab März müssen Lobbyisten außerdem angeben, wenn sie nicht die Interessen ihres eigentlichen Auftraggebers vertreten, sondern die einer Drittpartei. Wenn Mandats- und Amtsträger zu Lobbyisten werden, müssen sie ihre aktuellen und früheren Ämter und Mandate offenlegen.
Online-Register zu Organspenden
Das seit langem geplante Internet-Register für Organspenden in Deutschland wird schrittweise eingeführt. Ab dem 18. März ist es im ersten Schritt möglich, eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion auf www.organspende-register.de zu hinterlegen. Im zweiten Schritt werden die Krankenhäuser laut Gesundheitsministerium ab dem 1. Juli in der Lage sein, die Erklärungen zu suchen und abzurufen.
Kulturpass für Jugendliche
Der Kulturpass für Jugendliche geht in eine neue Runde. Ab März können sich Jugendliche, die in diesem Jahr 18 werden, per App identifizieren und ihr Kulturpass-Budget freischalten. Zum Geburtstag erhalten sie dann 100 Euro, die sie beispielsweise für Bücher, Kino, Konzerte, Opern, Schallplatten, Museen und Festivals ausgeben können.
Sommerzeit
In Deutschland wird wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag (31. März). Um 2 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober, diesmal ist das der 27. Oktober.
Lesen Sie auch:
Amazon, Netflix, Medikamente, Inflationsprämie: Das ändert sich zum 1. Februar
mh
Rubriklistenbild: © dpa/pixabay/Montage