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39-Jährige seit Dezember 2022 verschwunden

Spur führte nach Irschenberg: BGH trifft Entscheidung zu Mord-Prozess um schwangere Alexandra R.

Wegen Mordes an Alexandra R. (rechts) hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth im Juli 2024 lebenslange Haftstrafen gegen zwei Männer verhängt. Jetzt hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Revisionsantrag der beiden Verurteilten befasst.
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Wegen Mordes an Alexandra R. (rechts) hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth im Juli 2024 lebenslange Haftstrafen gegen zwei Männer verhängt. Jetzt hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Revisionsantrag der beiden Verurteilten befasst.

Dejan B. und Ugur T. wurden 2024 wegen des Mordes an der hochschwangeren Alexandra R., deren Handy sich letztmals am Irschenberg eingeloggt hatte, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zu Revisionsanträgen der beiden Verurteilten gefällt.

Irschenberg/Nürnberg/Karlsruhe – Jetzt steht fest: Die lebenslangen Haftstrafen gegen zwei Männer, die eine hochschwangere Frau (39) aus Nürnberg getötet haben, bleiben bestehen. „Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen“, teilte die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) jetzt schriftlich mit. Die Leiche des Opfers, der 39-jährigen Alexandra R. aus dem Nürnberger Stadtteil Katzwang, bleibt indes verschwunden. Eine Spur in die Gemeinde Irschenberg (Landkreis Miesbach) hatte bislang keine konkreten Ergebnisse gebracht.

Es ist ein Kriminalfall, der Ende 2022 und darüber hinaus deutschlandweit für großes Aufsehen sorgte: Am Freitag, 9. Dezember 2022, hatte Alexandra R., im achten Monat schwanger, frühmorgens ihr Kind in die Kita gebracht. Es ist das letzte Mal, dass die damals 39-Jährige gesehen wird. Nachdem sie als vermisst gemeldet worden war, rückten für die Polizei schnell Alexandra R.s Ex-Freund Dejan B. (52) aus Bosnien-Herzegowina sowie dessen deutscher Geschäftspartner Ugur T. (50) in den Fokus der Ermittlungen.

Verurteilung unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge

In einem monatelang andauernden Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth sprach das Gericht trotz fehlender Leiche die beiden Angeklagten letztlich wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit Nötigung und mit Schwangerschaftsabbruch sowie wegen Computerbetrugs schuldig und verhängte eine lebenslange Haftstrafe gegen beide Männer. Zudem hatte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet, dass die beiden Angeklagten nicht damit rechnen können, bereits nach 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft entlassen zu werden.

Im Juli 2024 hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth Ugur T. (Zweiter von links) und Dejan B. (Zweiter von links) wegen des Mordes an der hochschwangeren Alexandra R. aus Nürnberg zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

Letztlich folgte das Gericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, wonach die beiden Täter aus Habgier gehandelt hatten, um an das Vermögen der leitenden Bankangestellten zu kommen, das laut Anklagevertreter rund 785.000 Euro betragen hatte. Dazu hatten nach Einschätzung des Gerichts Dejan B. und Ugur T. die 39-Jährige am 9. Dezember 2022 zunächst in ihre Gewalt gebracht und waren anschließend mit ihr in eine Lagerhalle in Hilpoltstein gefahren. Ob sie Alexandra R. dann dort getötet hatten oder in einem Waldstück im Irschenberger Gemeindeteil Oberhasling, ist bis heute unklar.

Handy von Alexandra R. lockt sich am Tag des Verschwindens bei Irschenberg ein

In Oberhasling hatte sich am Tag ihres Verschwindens das Handy von Alexandra R. letztmals in ein Netzwerk eingeloggt, wie Dr. Daniel Hader, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, bereits im Sommer 2024 auf OVB-Anfrage bestätigte. Doch eine Absuche des Waldstücks rund sieben Monate nach dem Verschwinden der Hochschwangeren blieb – bis auf vereinzelte Reaktionen von Spürhunden – ohne Erfolg. Ebenso die Einmischung eines Hellsehers, der nach eigenen Angaben die Koordinaten des möglichen Leichenfundorts per „Eingebung“ herausgefunden habe.

Mit der Bewertung des Revisionsantrags durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht nun einer der spektakulärsten Kriminalfälle Deutschlands der vergangenen Jahre endgültig zu Ende. In seinem Beschluss machte der BGH deutlich: „Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.“ Für die Angehörigen bleibt dennoch eine belastende Ungewissheit: Denn die Leiche von Alexandra R. bleibt weiterhin verschwunden.

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