Das Wahlrecht in Bayern und seine Besonderheiten
Erststimme, Zweistimme, Überhangmandat & Co.: So funktioniert die Landtagswahl
München/Landkreis – Am Sonntag (8. Oktober) ist Landtagswahl in Bayern. Auf den ersten Blick scheint die Abstimmung genau wie bei der Bundestagswahl zu funktionieren. Doch es gibt im Freistaat einige Besonderheiten – rosenheim24.de klärt auf:
Entscheidender Unterschied zu Bundestagswahl:
Auch bei der Landtagswahl in Bayern hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen, Erststimme und Zweitstimme. Es gibt aber einen ganz zentralen Unterschied im Vergleich zur Bundestagswahl – und der ist für die künftige Zusammensetzung des Landtags von enormer Bedeutung: Zur Ermittlung der Sitzverteilung im Landesparlament werden alle Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und in Mandate umgerechnet.
Die Anzahl der Gesamtstimmen entscheidet also darüber, welche Partei künftig wie viele Abgeordnete im Landtag hat. Das heißt: Die Erststimme ist für die Sitzverteilung genau gleich wichtig wie die Zweitstimme. Das ist der große Unterschied zur Bundestagswahl, wo allein die Zweitstimme für die Sitzverteilung ausschlaggebend ist.
Erststimme für Stimmkreis-Kandidaten:
Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten in einem der insgesamt 91 Stimmkreise direkt. Sieger/in ist, wer dort jeweils die meisten Stimmen bekommt, die einfache Mehrheit reicht. Voraussetzung für einen Einzug der Stimmkreis-Gewinner und -Gewinnerinnen in den Landtag ist aber, dass deren Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Gesamtstimmen erhält.
Zweitstimme ist eine Listenstimme:
Die Zweitstimme ist eine Listenstimme - wobei die Parteien nicht landesweit mit einer Bayern-Liste antreten, sondern mit bis zu sieben selbstständigen Listen in den sieben bayerischen Regierungsbezirken (Wahlkreisen). Doch auch die Zweitstimme ist personenbezogen: Man kann damit einen Wahlkreis-Kandidaten einer Partei auswählen und ankreuzen, egal auf welchem Listenplatz dieser steht. Kreuzt man keinen einzelnen Kandidaten an, sondern allgemein eine Partei oder Wählergruppe, wird die Stimme nicht ungültig, sondern wird am Ende der betreffenden Partei bei der Sitzverteilung zugerechnet.
91 Direkt- und 89 Listenmandate
Insgesamt werden bei der Landtagswahl 91 Direkt- und 89 Listenmandate vergeben. Der Landtag kann aber am Ende auch mehr als 180 Mitglieder haben - durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate: Wenn einer Partei mehr Direktmandate zufallen, als ihr nach dem Stimmenverhältnis eigentlich zustehen würden (Überhangmandate), so erhöht sich auch die Zahl der Mandate der anderen Parteien entsprechend dem tatsächlichen Stimmenverhältnis (Ausgleichsmandate). In der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode hatte der Landtag aufgrund von 10 Überhang- und 15 Ausgleichsmandaten insgesamt 205 Mitglieder.
Wen soll ich wählen?
Allen noch unentschlossenen Wählern steht seit Mittwoch (13. September) auch wieder der sogenannte „Wahl-O-Mat“* zur Verfügung – eine digitale Orientierungshilfe für Deutschlands Parteienlandschaft, die erstmals zu den Bundestagswahlen 2002 an den Start ging. Bei dem Web-Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) können Interessierte Fragen aus verschiedenen Themenbereichen beantworten. Im Anschluss errechnet der Wahl-O-Mat den Grad der persönlichen Übereinstimmung mit den ausgewählten Parteien.
Welche Parteien treten an?
Zur Wahl zugelassen sind alle Parteien, die bereits im Bundestag oder Landtag sitzen, also die CSU, SPD, die Freien Wähler, FDP, AfD, die Grünen und die Linke. Außerdem können auch kleinere Parteien, wie zum Beispiel die ÖDP oder die Bayernpartei gewählt werden. Insgesamt stehen heuer 19 Parteien auf den Wahlzetteln.
Wer darf überhaupt wählen?
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürger, die am 8. Oktober mindestens 18 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten in Bayern wohnen, beziehungsweise sich „gewöhnlich hier aufhalten“. Ihnen wurde bereits oder wird demnächst noch eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Am Wahltag muss man Wahlbenachrichtigung und/oder den Personalausweis ins Wahllokal mitbringen. Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Weitere Infos hat rosenheim24.de hier zusammengefasst.
Wie läuft die Briefwahl ab?
Auf der Rückseite der bereits versandten Wahlscheine findet sich ein Antrag, den man für den Erhalt der Briefwahlunterlagen ausfüllen muss. Dieser Antrag muss dann an das Rathaus der Heimatgemeinde zurückgeschickt oder dort abgegeben werden. Dann erhält man die Briefwahlunterlagen – entweder persönlich oder durch Postversand. Möglich ist die Beantragung der Briefwahl in der Regel bis Freitag (6. Oktober). Es ist aber empfehlenswert, die Unterlagen so früh wie möglich zu bestellen. Nur Wahlbriefe, die bis um 18 Uhr am Wahlsonntag eingegangen sind, werden mitgezählt.
Bezirkstage werden ebenfalls am 8. Oktober gewählt
Parallel zur Landtagswahl findet am 8. Oktober auch die Wahl zu den (sieben) Bezirkstagen statt. Alle Fragen und Antworten hierzu hat rosenheim24.de in diesem Artikel zusammengefasst.
mw
* = OVB24 ist Medienpartner des Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit.