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Wer gewählt wird, wann gewählt wird, und wie

Landtagswahl 2023 in Bayern: der große Wahl-Überblick mit allen Fragen und Antworten

Landtag Bayern Wahl Collage
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Am 8. Oktober 2023 wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Alle wichtigen Fragen und Antworten dazu findet Ihr in diesem Artikel.

Am 8. Oktober 2023 wird in Bayern ein neuer Landtag und neue Bezirkstage gewählt. Alle wichtigen Infos rund um die Wahl findet Ihr hier:

Alle fünf Jahre wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt – 2023 ist es wieder so weit, diese ersten Wahlbenachrichtigungen trudeln per Post bereits bei den Wahlberechtigten ein. Zusätzlich zum Landtag werden auch noch die Bezirkstage neu gewählt. Wie gewählt wird, wer zur Wahl steht und wie Ihr im Fall der Fälle Briefwahlunterlagen beantragen könnt, haben wir hier für Euch zusammengefasst.

Was wird bei der Wahl 2023 in Bayern gewählt?

Am 8. Oktober wird der bayerischen Landtag neu gewählt. Er besteht aus etwa 200 Abgeordneten und ist das Legislativorgan des Freistaates. Das bedeutet: Die Abgeordneten beschließen die bayerischen Landesgesetze, den bayerischen Staatshaushalt, wählen den Ministerpräsidenten sowie die Kabinettsmitglieder, und können die Regierung zum Beispiel mit Anfragen kontrollieren. Außerdem werden die Bezirkstage für Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben neu gewählt.

Welche Personen werden gewählt?

Der Ministerpräsident wird in Bayern nicht direkt gewählt. Die Bevölkerung wählt lediglich die Abgeordneten einer Partei, die dann im Landtag sitzt. Da der Ministerpräsident dann im Anschluss von ebendiesen Abgeordneten gewählt wird – und in der Regel von der Partei mit den meisten Stimmen gestellt wird – haben die Bürger so aber indirekt in der Hand, welcher Ministerpräsident Bayern für die kommenden fünf Jahre regieren wird. Die Spitzenkandidaten der Parteien stehen bereits länger fest: Für die CSU tritt Markus Söder an, die Freien Wähler gehen mit Hubert Aiwanger ins Rennen. Die SPD hat sich für Florian von Brunn entschieden, die FDP für Martin Hagen – beide sind jeweils Fraktions- und Landeschefs. Die Grünen werden in dieser Wahl von einer Doppelspitze bestehend Katharina Schulze und Ludwig Hartmann vertreten, auch sie sind die Vorsitzenden der Landtagsfraktion. Ebenfalls für eine Doppelkandidatur hat sich die AfD mit Katrin Ebner-Stein und Martin Böhm entschieden.

Welche Parteien treten zur Wahl an?

Zur Wahl zugelassen sind alle Parteien, die bereits im Bundestag oder Landtag sitzen, also die CSU, SPD, die Freien Wähler, FDP, AfD, die Grünen und die Linke. Außerdem können auch kleinere Parteien, wie zum Beispiel die ÖDP oder die Bayernpartei gewählt werden. Insgesamt stehen heuer 19 Parteien auf den Wahlzetteln.

Wie war der Landtag bislang zusammengesetzt?

Bislang saßen 205 Abgeordnete im bayerischen Landtag. 82 Sitze waren von der CSU besetzt, die mit Markus Söder den amtierenden Ministerpräsidenten stellten und zusammen mit den 27 Abgeordneten der Freien Wählern die Regierungskoalition bildeten. Die Grünen hatten 31 Sitze, die SPD 21, die AfD 17 und die FDP 12. Acht Abgeordnete, die keiner Fraktion angehörten, saßen ebenfalls im Landtag - fünf gehörten ursprünglich der AfD an, zwei der CSU und einer der SPD.

Wer darf am 8. Oktober wählen?

Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürger, die am 8. Oktober mindestens 18 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten in Bayern wohnen, beziehungsweise sich „gewöhnlich hier aufhalten“. Ihnen wurde bereits oder wird demnächst noch eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt.

Welche Stimmen habe ich und wie funktioniert die Wahl?

Wie bei der Bundestagswahl hat man auch bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme kann man für einen Direktkandidaten aus dem jeweiligen Stimmkreis, in dem man sich befindet, wählen. Mit der Zweitstimme kann man für einen Kandidaten auf einer der Listen der Parteien stimmen. Wie viele Sitze eine Partei erhält, hängt dann – anders als bei der Bundestagswahl – von der Gesamtzahl von Erst- und Zweitstimmen ab.

Auch hier muss die Partei zunächst über die Fünf-Prozent-Hürde kommen. Die Sitze werden dann anteilig nach den Prozent verteilt, die die Partei bayernweit erreicht hat. Dabei gehen die Sitze zunächst an die Direktkandidaten, die in ihrem Stimmkreis die meisten Stimmen bekommen haben – Ihr wählt sie mit der Erststimme. Gewählte Direktkandidaten ziehen immer in den Landtag ein, selbst wenn ihre Anzahl die Zahl der Sitze übersteigt, die der Partei eigentlich zusteht. 2018 hat die CSU 85 Direktmandate gewonnen – prozentual wären der Partei nur 75 Sitze zugestanden. Die 10 weiteren Mandate sind sogenannte Überhangsmandate.

Sind noch nicht alle Sitze, die einer Partei prozentual zustehen, mit den Direktkandidaten besetzt, werden die restlichen Mandate an die Listenkandidaten vergeben – und zwar wieder in der Reihenfolge, in der sie die meisten Stimmen erhalten haben. Dafür werden Erst- und Zweitstimmen erneut zusammengezählt. Hat eine Partei keine Direktmandate bekommen, gehen alle Sitze an die Listenkandidaten.

Wie läuft die Wahl am 8. Oktober ab?

Wählen könnt Ihr am Sonntag, den 8. Oktober von 8 bis 18 Uhr in einem der zahlreichen Wahllokale vor Ort. Ihr braucht dafür den Wahlschein, der von den Gemeinden an alle dort gemeldeten Wahlberechtigten zwischen dem 28. August und 17. September 2023 versandt wird, sowie Euren Personalausweis.

Ich kann nicht zur Wahl am 8. Oktober gehen. Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Um Briefwahl zu beantragen, braucht Ihr ebenfalls Euren Wahlschein. Auf deren Rückseite findet sich ein Antrag, den Ihr für den Erhalt der Briefwahlunterlagen ausfüllen müsst. Diesen schickt Ihr dann ans Rathaus oder bringt ihn persönlich vorbei – dann könnt Ihr in der Regel auch direkt vor Ort schon wählen. Könnt Ihr nicht persönlich ins Rathaus, um Eure Briefwahlunterlagen abzuholen, werden sie Euch postalisch zugestellt – entweder an Eure Heimatadresse oder an jede andere Adresse, auch im Ausland. Möglich ist die Beantragung bis Freitag, den 6. Oktober um 18 Uhr. Es ist aber empfehlenswert, die Unterlagen so früh wie möglich zu bestellen. Nur Wahlbriefe, die bis um 18 Uhr am Wahlsonntag eingegangen sind, werden als gültig ausgewertet.

Im Wahlbrief findet sich ein Wahlschein, drei Kuverts und vier Stimmzettel. Die beiden weißen Stimmzettel sind für die Landtagswahl, ein kleiner für die Wahl des Direktkandidaten mit der Erststimme und ein großer mit den Parteilisten. Dieselben Wahlzettel gibt es nochmal in blau für den Bezirkstag. Nachdem man die Stimmen vergeben hat, gibt man die weißen Wahlzettel in das weiße Kuvert, und die blauen in das blaue. Anschließend unterschreibt man auf dem Wahlschein die Erklärung, dass man selbst gewählt hat, und gibt ihn zusammen mit den zwei kleinen Kuverts in das große rote Kuvert.

Frankieren müsst Ihr den Umschlag nicht, Ihr könnt ihn einfach so in den Briefkasten werfen oder direkt zum Rathaus bringen. Nur wenn Ihr die Unterlagen aus dem Ausland verschickt, müsst Ihr dafür Porto bezahlen. In einigen Ländern bieten deutsche Konsulate oder Botschaften auch an, die Beförderung zu übernehmen – fragt dafür bei der für Euch zuständigen Stelle nach.

Wann ist mit ersten Hochrechnungen zu rechnen?

Nachdem die Wahllokale um 18 Uhr schließen, zählen die Wahlvorstände für ihre Stimmbezirke die Stimmen aus und senden eine „Erste Schnellmeldung“ an die Gemeinden. Diese melden das Ergebnis an den Stimmkreisleiter, und weiter an den Landeswahlleiter. Mit dem Eingang der ersten Meldung beim Landeswahlleiter ist gegen 20 Uhr zu rechnen.

Wie stehen derzeit die Wahlprognosen?

Laut verschiedenen Umfragewerten liegt die CSU derzeit zwischen 37 und 42 Prozent. Der zweite Platz könnte den Grünen (zwischen 12,5 und 15 Prozent), der AfD (13 bis 15 Prozent) oder den Freien Wählern (11,5 und 15 Prozent) zufallen. Die SPD steht derzeit bei neun bis zehn Prozent. Ob es die FDP in den Landtag schafft, ist noch fraglich: Sie liegt in allen Umfragen bei vier Prozent. Die Linken schaffen den Einzug aller Voraussicht nach nicht – sie kommen auf nicht mehr als zwei Prozent (Stand: 6. September 2023).

fso

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