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Tathergang aus Sicht des Gerichts

Nach Urteil im Mordprozess um verschwundene Alexandra R. – Starb sie wirklich am Irschenberg?

In einem Waldstück bei Oberhasling, einem Gemeindeteil von Irschenberg, könnte die 39-jährige Nürnbergerin Alexandra R. im Dezember 2022 laut Staatsanwaltschaft ermordet worden sein. Doch was sagt nun das Gericht?
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In einem Waldstück bei Oberhasling, einem Gemeindeteil von Irschenberg, könnte die 39-jährige Nürnbergerin Alexandra R. im Dezember 2022 laut Staatsanwaltschaft ermordet worden sein. Doch was sagt nun das Gericht?

Spielte ein Waldstück bei Oberhasling, einem Gemeindeteil von Irschenberg, wirklich eine Rolle beim Mord an Alexandra R.? Zwar wurde noch immer keine Leiche gefunden. Doch im Urteil spricht das Gericht über Details und Orte der Tat.

Irschenberg/Nürnberg – Am Mittwoch (25. Juli) ist das Urteil im Mordprozess um die verschwundene Alexandra R. gefallen. Das Landgericht Nürnberg hat die beiden Angeklagten, R.s Ex-Freund Dejan B. (51) sowie dessen Geschäftspartner Ugur T. (49), zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Während des Prozesses führte auch eine Spur in die Region. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, wonach die damals 39-jährige schwangere Frau von den beiden Männern am Irschenberg getötet worden sein könnte. Dafür sprachen Spuren, die Suchhunde in einem Waldstück in Oberhasling bei Irschenberg (Landkreis Miesbach) rund sieben Monate nach dem Verschwinden der Fränkin gefunden hatten.

Allerdings kamen schon während des Prozesses Zweifel an der Verlässlichkeit derart erschnüffelter Spuren auf. Und auch wenn es sich vor Gericht um einen sogenannten Indizienprozess handelte und nach wie vor keine Leiche gefunden werden konnte, kamen im Urteil nun weitere Details zum vermeintlichen Tathergang zur Sprache. Dabei führt die Spur offensichtlich nicht zum Irschenberg. Wie BR24 berichtet, erklärte der Vorsitzende Richter in seiner zweistündigen Urteilsbegründung, dass kein Zweifel daran bestehe, wonach die Beschuldigten der damals hochschwangeren Frau am 9. Dezember 2022 in Schwabach auflauerten, sie entführten und anschließend in einer Lagerhalle in Sindersdorf im Landkreis Roth umgebracht hätten. Anschließend sollen die Täter ihre Leiche verschwinden lassen haben.

Fingerabdruck auf Panzertape

Nach Angaben der Deutschen Presseagentur dpa hätten die Männer Alexandra R. „auf spurenarme Weise“ getötet, wie Erwürgen oder Ersticken mit einer Plastiktüte, so der Vorsitzende Richter. Damit sei auch das ungeborene Baby, das sie zusammen mit ihrem neuen Partner erwartete, getötet worden. Nach dem Mord, so berichtet die dpa, legten die Angeklagten nach Überzeugung der Kammer eine falsche Fährte, um den Eindruck zu erwecken, dass sich die 39-Jährige ins Ausland abgesetzt habe. Der heute 49-jährige Ugur T. brachte laut der Beweisaufnahme das Handy der Frau nach Italien, schrieb Abschiedsnachrichten an die Angehörigen und versteckte es dann auf einem Lastwagen.

Am Nachmittag des Tattages ließen die beiden Männer die Lagerhalle säubern, rissen an einer Stelle den Boden heraus und verbrannten verdächtiges Material, ist die Kammer nach dpa-Angaben überzeugt. „Eine Tötung ohne Spuren zu hinterlassen“ sei das Ziel gewesen, so der Vorsitzende Richter. Doch aus Sicht des Gerichts blieben dennoch genügend Spuren übrig, die die Täter überführten: So soll sich laut dem dpa-Bericht auf einem Panzertape, mit dem die 39-Jährige geknebelt worden war, beispielsweise neben den Haaren des Opfers auch ein Fingerabdruck des 49-Jährigen befunden haben. Außerdem hätten die Ermittler DNA-Spuren des anderen Angeklagten im Auto des Opfers gefunden.

Wie es nun weitergehen könnte

Wie es sein kann, dass Hunde im Bereich des Weilers Oberhasling eindeutig Spuren erkannt haben und ihnen zielstrebig gefolgt sind, wie es ein Hundeführer Mitte Juni 2024 vor dem Landgericht ausgesagt hatte, ist derzeit unklar. Jedenfalls wurde die Irschenberg-Theorie nur wenige Tage später von einem Zeugen der Verteidigung in Zweifel gezogen. So gab Biologe Leopold Slotta-Bachmayr, der selbst Studien über die mögliche Leistung von Spürhunden durchgeführt hatte, in Bezug auf die nach mehreren Monaten erschnüffelten Spuren zu Protokoll: „Die Erfolgschancen liegen nach einer Woche bei null.“

Ungeachtet dieser Unklarheiten steht nun ein Urteil mit den Höchststrafen für die beiden Angeklagten. Die Verteidigung, die für beide Freispruch gefordert hatte, hat seit dem Urteil vom 24. Juli nun eine Woche Zeit, um möglicherweise Revision einzulegen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Prof. Gabriele Kett-Straub, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, sagte im BR-Fernsehen, dass sie es bei dem Strafmaß für „relativ wahrscheinlich“ hält, dass die Verteidigung noch einmal aktiv werde. In diesem Fall würde sich der Bundesgerichtshof der Sache annehmen.

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