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Streit um Name und Abfüllort

„Phantombrauerei“ aus Oberbayern vor Gericht – Verbindungen in den Chiemgau

Am Mittwoch (25. Oktober) beschäftigte sich das Landgericht München mit einem Streit um eine vermeintliche „Phantombrauerei“. Das Unternehmen, das sein Bier im Chiemgau produzieren und abfüllen lässt, wurde von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs angeklagt.

München/Traunreut – Die Firma WunderDrinks aus der bayerischen Landeshauptstadt stand am Mittwoch (25. Oktober) vor dem Landgericht München. Nach einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs muss sich die Firma wegen ihrer Marke „Wunderbräu“ in einem Prozess verantworten.

Einer der Vorwürfe ist dabei der Markenname selbst. Laut des Klägers suggeriere „Wunderbräu“ nämlich, dass selbst gebraut werde, da Bräu zumindest in München Brauer oder Brauerei bedeute. Tatsächlich wird das Bier allerdings im Auftrag von WunderDrinks im Chiemgau gebraut und abgefüllt – nämlich in Stein an der Traun bei Traunreut.

Streit um Adressangabe auf dem Etikett

Auf dem Etikett der Flasche sei davon allerdings nichts zu lesen, sondern mit der Hopfenstraße 8 in München lediglich ein Briefkasten, wie der Klägeranwalt erklärte, der in diesem Zusammenhang sogar von einer „Phantombrauerei“ sprach. Ein Anwalt des Unternehmens widersprach jedoch: Auch bei Eigenmarken von Supermärkten stehe die Adresse des Händlers und nicht des Erzeugers auf dem Etikett.

Die Richterin zeigte sich davon nicht überzeugt, schlug allerdings in eine etwas andere Kerbe. Sie kam zu der Ansicht, dass es irreführend sei, dass auf dem Etikett bei der Adressangabe der Biername Wunderbräu und nicht der Name des Unternehmens – nämlich WunderDrinks – stehe.

CO2-Werbung ebenfalls ein Thema vor dem Gericht

Doch es gibt noch einen anderen Aspekt, der vor Gericht verhandelt wird. Dieser befasst sich mit der Frage: Darf das Bier auf der Flasche ohne große Erläuterung als CO2-positiv beworben werden? Hier sieht es für das Unternehmen wohl eher schlecht aus. Dem Gericht mangelt es nämlich an näherer Erläuterung, was damit gemeint ist. Nach vorläufiger Einschätzung könnte also auch dies unzulässig sein. Ein Urteil im Prozess wird am 8. Dezember erwartet.

aic mit Material der dpa

Rubriklistenbild: © Angelika Warmuth / dpa

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