Mögliche Mitschuld an Verkehrsunfall verschleiert
Teurer „Spaß“ am Amtsgericht Laufen: Halteverbotsschild mit Müllsack verhüllt
Nach einem Unfall, bei dem eine Rentnerin gegen einen Anhänger gefahren ist, steht der Chef einer Hausmeisterfirma vor dem Amtsgericht Laufen. Ihm wird vorgeworfen, eine mögliche Mitschuld verschleiert zu haben.
Laufen – Sicher ist, das Fahrzeug mitsamt Anhänger stand im absoluten Halteverbot. Der Grund: ein Hausmeister-Service war dabei, in der Weißbacher Grenzlandstraße Heckenschnitt aufzuladen. Doch dann prallte eine Seniorin – angeblich von der untergehenden Sonne geblendet – mit ihrem Audi gegen diesen Anhänger. Dass der Firmenchef während der nachfolgenden Straßensperrung das dortige Schild „Absolutes Halteverbot“ mit einem Müllsack verhüllte, um eine mögliche Mitschuld am Unfall zu verschleiern, brachte ihm einen Strafbefehl über 9000 Euro. Sein Einspruch dagegen war mäßig erfolgreich. Wegen Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln sowie Amtsanmaßung urteilte Strafrichterin Sandra Sauer am Laufener Amtsgericht auf eine Geldstrafe von 7000 Euro.
Die Anklage bestritt der 66-jährige Chef der Hausbetreuungsfirma nicht. Doch die Verhüllung des Verbotsschildes sei eher ein „Spaß“ gewesen, dazu animiert von anwesenden Feuerwehrleuten. Aus deren Fahrzeug stammte der blaue Müllsack. Die ältere Unfallgeschädigte war bereits ins Krankenhaus gebracht worden, während die anderen Beteiligten mitsamt örtlicher Feuerwehr auf die Polizei warteten. Der Straßenabschnitt war in dieser Zeit beidseitig von den Ehrenamtlichen abgesperrt gewesen. In dieser Wartephase soll die Tat passiert sein.
Ein Feuerwehrmann soll dem Angeklagten geraten haben, das Verbotsschild doch abzuhängen, „denn dann sieht es die Polizei nicht.“ Einer der Aktiven soll ihm daraufhin einen blauen Müllsack ausgehändigt haben. „Es stimmt, wir haben ihm den Sack gegeben“, gestand ein 57-jähriger Feuerwehrmann, „aber wir wussten nicht, was er damit vorhat.“ Dieser Zeuge soll den Firmenchef dann bei dessen Tat auch gefilmt haben.
„Hat die Polizei nichts Besseres zu tun?“
Ein 40-jähriger Verwaltungsbeamter erklärte im Zeugenstand ausführlich den Grund für das beidseitige absolute Halteverbot an dieser Stelle. „Wir haben hier eine leichte Kurve, es ist etwas abschüssig, und so war es dort immer wieder zu brenzligen Überholmanövern gekommen.“ Zur Klarstellung: Bei einem eingeschränkten Halteverbot darf man Be- und Entladen, nicht aber bei einem absoluten. „Er hätte sich auf eine der Hauszufahrten stellen können“, so der Zeuge.
Eine junge Beamtin der PI Freilassing schilderte ihren Eindruck, dass der angeklagte Firmenchef die Sache wenig ernst genommen habe. „So was machen wir zwei Hübschen jetzt?“, soll er zu ihr gesagt haben. Dazu die Frage: „Hat die Polizei nichts Besseres zu tun?“ Viel Zeit nahm sich Richterin Sauer für die Klärung der finanziellen Situation des Angeklagten, der einen Steuerbescheid aus dem Jahr 2021 vorlegte.
Von einer Provinzposse sprach Rechtsanwalt Reinhard Hauff. Der Verteidiger meinte, dass während dieser Vollsperrung durch die Feuerwehr das Schild keinerlei Funktion gehabt habe, also unwirksam gewesen sei. Hauff beantragte Freispruch, und kündigte für den möglichen Gang in eine zweite Instanz die Ladung weiterer Zeugen an, „ob die ihn angestiftet haben.“
Aus Sicht von Staatsanwalt Severin Köpnick ist jedoch irrelevant, ob jemand den Mann zu dieser Tat aufgestachelt hat. „Er hat gewusst, was er tut. Er ist bis heute uneinsichtig“, meinte Köpnick über den 66-Jährigen und beantragte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 90 Euro. So sah es auch die Strafrichterin. „Die temporäre Sperrung bedeutet nicht, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist.“ Sauer überlegte, ob man die Angelegenheit nicht an Ort und Stelle in einem Gespräch mit der Polizei hätte klären können. Sie urteilte auf 100 Tagesätze zu je 70 Euro. (hhö)