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Verhandlung am Amtsgericht Laufen

„Sie hat eine hilfsbereite Ader“ – Frau (58) überweist Betrugsgelder in sechsstelliger Höhe weiter

In Laufen stand eine Frau vor Gericht, die vermeintliche Spenden an dritte Personen weitergeleitet hat. Es ging um gewerbsmäßiger Geldwäsche in 36 Fällen.

Saaldorf-Surheim/Laufen - Da war einmal der hilfsbereite Herr Aaron, der für eine Hilfsorganisation in Afrika arbeitet. Und der verzweifelte Mister Smith in den USA, dessen Sohn nach einem Unfall dringend teure Operationen benötigt. An beide hat die 58-jährige Bürokraft Gelder anderer „Spender“ weitergeleitet. Vermeintlich.

Wegen 36 Fällen von gewerbsmäßiger Geldwäsche stand die Saaldorf-Surheimerin jetzt in Laufen vor Gericht. Dort kam sie zwar mit Bewährung davon, muss aber 122.115 Euro an sogenanntem Wertersatz leisten. 

Geld in Bitcoins umgewandelt

Richter Josef Haiker sprach es ganz offen aus: „Beim erstmaligen Lesen der Akte habe ich gedacht: Wie kann man so blöd sein?“ Denn alles in dem Vorgehen wies auf klassischen Betrug hin. So erhielt die Frau, die über zehn Konten verfügte, das Geld teilweise per Postpaket in Bar. Auch das zahlte sie auf eigene Konten ein, wo sie es in Bitcoins umwandeln ließ und über Krypto-Plattformen weiter transferierte.

„Schauen sie Fernsehen, lesen sie Zeitung?“, fragte Haiker die Angeklagte. Sie bejahte das, doch mit diesem „Larry“ habe sie seit zehn Jahren Kontakt. „Einmal getroffen, zumindest gesprochen?“, fragte der Strafrichter weiter. Auch das verneinte die Frau.

Sie hatte keinen finanziellen Vorteil

Und so versuchte Rechtsanwalt Jürgen Pirkenseer eine Erklärung: Es habe sich über Jahre eine Beziehung aufgebaut. „Damen ab einem gewissen Alter“ würden häufig auf solches „Love-Scamming“ hereinfallen. ‚Mister Smith‘ habe seine Mandantin via Facebook kontaktiert und schließlich ihre Gutmütigkeit ausgenutzt. Ähnlich lief es mit ‚Aaron‘, dem angeblichen Arzt in Krisengebieten und Mitglied der ‚Helping Hands Foundation‘.

Verwendungszweck sei hier meist ‚Familienunterstützung‘ gewesen, aber auch mal ‚für die Wintergartenmöbel Leder‘. „Einen finanziellen Vorteil hatte meine Mandantin nicht“, betonte der Verteidiger, denn die angegebene Aufwandsentschädigung von 4,5 Prozent sei für Gebühren draufgegangen. 

Frau wurde bereits früher belehrt

Eben das verwunderte Staatsanwältin Helena Neumeier: „Haben sie schon mal gehört, dass in Krankenhäuser mit Bitcoins bezahlte wird?“ Ein zweimaliges Wechseln mache die Sache nur noch teurer. Ob die Angeklagte irgendwann einmal konkreter nach dem angeblich verunfallten Sohn nachgefragt habe? „Ja, einmal, da hieß es, er steht zwischen Leben und Tod.“ 

Dabei war die Saaldorf-Surheimerin bereits in einem früheren Verfahren 2018 belehrt worden, wie die ermittelnde Beamtin der Kripo Traunstein berichtete. Noch im Jahr 2022 habe die Angeklagte Geld überwiesen, wegen einer angeblichen Entführung von ‚Aaron‘.

„Sie wollte den Betrug nicht wahrhaben“, sagte die Zeugin und nannte es „Realitätsverweigerung“. Ob die Frau von dem erhaltenen Bargeld etwas einbehalten habe, sei nicht beweisbar, allerdings habe sie auch zwischen den eigenen Konten transferiert. 

Sie „habe bereits Erfahrung“

Ob sie jemals eine Geschädigte kontaktiert und das Geld zurückgefordert habe, wollte Richter Haiker noch wissen. „Nein“, lautete die Antwort. Aufgekommen waren die Vorgänge durch eine Verdachtsmeldung der Sparkasse Berchtesgadener Land, wo die vielen Geldeingänge und Transaktionen in sehr kurzer Zeit aufgefallen waren. 

Von zwei „dubiosen Baustellen“ sprach Neumeier, die im Handeln der Angeklagten Gewerbsmäßigkeit erkennen wollte, denn die Frau sei vorgewarnt gewesen und habe bereits Erfahrung. Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. 

„Ich habe einfach den Leuten vertraut“

„Sie hat eine hilfsbereite Ader“, würdigte der Verteidiger, dazu habe die psychisch stark belastete Frau plötzlich Aufmerksamkeit erfahren. Sie selbst sei Opfer geworden, so Pirkenseer weiter, der 15 Monate für ausreichend erachtete. Beim Wertersatz seien ihm die Hände gebunden, wenngleich er dies nicht verstehen könne. Die Frau weinte in ihrem Schlusswort: „Ich habe einfach den Leuten vertraut.“ 

Richter Haiker folgte mit 15 Monaten und einer dreijährigen Bewährung dem Antrag des Verteidigers, und sah in den 36 Fällen ebenso nur eine „leichtfertige Geldwäsche“. „Es hätte doch irgendwann mal klick machen müssen“, zeigte sich Haiker nach wie vor verwundert und hielt der Frau vor, sie sei mitverantwortlich dafür, dass viele Opfer Geld verloren haben. Sie habe nun hoffentlich verstanden, „dass es auf der Welt nicht nur gutwillige Menschen gibt.“

hhö

Rubriklistenbild: © hhö

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