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Nicht alltägliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Laufen

Mann versprüht unbekannte Substanz in Polizei-Container –Angeklagter mit Urteil einverstanden

Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich ein 45-Jähriger vor dem Amtsgericht Laufen verantworten. Bei seiner Einreise nach Deutschland versprühte der Mann eine unbekannte Substanz – Hustenanfälle und Brechreiz waren die Folge. Am Ende zeigte sich der Angeklagte mit dem Urteil einverstanden.

Freilassing/Laufen – Es war der Tag ihrer Einreise. Mit seiner Frau befand sich der 45-jährige Angeklagte zusammen mit vier Beamten und einer Dolmetscherin zur Kontrolle in einem Polizei-Container. Dort händigte man ihnen eine Kiste ihrer Habseligkeiten aus. Doch was lag da drin?

„Ich habe gleich gesagt, das gehört nicht mehr“, schilderte der Angeklagte die Situation. Und doch ergriff er das unbekannte Teil und drückte drauf. Die Folge: Husten und Brechreiz bei allen Beteiligten. „Warum drücken Sie da drauf, wenn Sie nicht wissen, was das ist?“, fragte Richter Josef Haiker verwundert. „Ich dachte, vielleicht ist das ein Parfüm“, lautete die Antwort.

Polizei „menschlich“ und Entschuldigung des Angeklagten

„Aus dem Augenwinkel“ beobachtet hatte den Vorgang ein Beamter der Bundespolizei Freilassing. „Er hatte irgendwas gegriffen, hat gesprüht und schien verwundert“, so der Zeuge, „ich hatte den Eindruck, dass er nicht wusste, was er da in der Hand hat.“ Eine medizinische Versorgung sei nicht notwendig gewesen. „Wir haben durchgelüftet und sind alle raus.“

Der Kurde entschuldigte sich „tausendmal“: „Ich hab‘ es wirklich nicht gewusst.“ Die Polizei habe sich ihnen gegenüber immer „menschlich“ verhalten, weshalb er Gewalt gegen Beamte in einem demokratischen Staat nie akzeptieren würde. Daraufhin regte Haiker an, die Sache gegen den sonst unbescholtenen Mann einzustellen, womit allerdings Staatsanwalt Benedikt Metzl nicht einverstanden war.

Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verhängt

Immerhin wollte Metzl die 60 Tagessätze aus dem Strafbefehl auf 40 reduzieren, obschon zwischen Parfüm und Pfefferspray gewiss keine Ähnlichkeit bestehe. Jedoch habe der Zeuge die Überraschung des Kurden selbst glaubhaft geschildert. Der bat, seine Strafe zu reduzieren.

Richter Haiker halbierte die 60 Tagessätze auf 30. Deren Höhe bleibt bei 10 Euro. Damit war der Mann, der wegen politischer Verfolgung in der Türkei nach Deutschland gekommen war, einverstanden. Er kann Ratenzahlung beantragen.

hhö

Rubriklistenbild: © hhö

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