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Interview mit Dr. Sandro Nitsche

Heiligabend hinter Gittern – Sind in den Gefängnis-Zellen Christbäume erlaubt?

Sandro Nitsche ist stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalten Bernau, Traunstein (im Bild) und Bad Reichenhall.
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Sandro Nitsche ist stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalten Bernau, Traunstein (im Bild) und Bad Reichenhall.

Sandro Nitsche ist stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalten (JVA) Bernau, Traunstein und Bad Reichenhall. Im OVB-Interview verrät er, ob in den Gefängnis-Zellen Christbäume erlaubt sind, was es dort an Weihnachten zu essen gibt und ob Geschenke verteilt werden.

Bernau/Traunstein – 855 Gefangene sitzen hier aktuell hinter Gittern. Sie werden von 400 Bediensteten beaufsichtigt, betreut und versorgt. Der stellvertretende Behördenleiter hat sein Büro in Bernau und verfügt im Justizvollzug über große Erfahrung. Der 44-Jährige arbeitete zuvor in der JVA Stadelheim als Abteilungsleiter und in der JVA Straubing als Leiter der Einrichtung „Sicherheitsverwahrung“. Das OVB sprach mit dem Oberregierungsrat zum Thema „Weihnachten im Knast von Bernau, Traunstein und Bad Reichenhall“.

Herr Dr. Nitsche, gibt es im Gefängnis so etwas wie eine gemeinsame Weihnachtsfeier? Wenn ja, wie sieht die aus?

Sandro Nitsche: In einzelnen Arbeitsbetrieben sowie den besonderen Betreuungsabteilungen finden im kleinen Rahmen Weihnachtsfeiern statt. Im Wesentlichen handelt es sich um ein geselliges Beisammensein mit Weihnachtsgebäck und Weihnachtsmusik. Eine gemeinsame Weihnachtsfeier aller Gefangenen gibt es in Bernau, Traunstein und Bad Reichenhall nicht.

Gibt es an Weihnachten Erleichterungen für die Insassen?

Nitsche: An Weihnachten werden die Gefangenen deutlich später als sonst in ihren Hafträumen eingeschlossen, sodass sie sich den Großteil des Tages in der Gemeinschaft mit anderen aufhalten können.

Findet zum Fest eine Amnestie statt?

Nitsche: Fällt das Strafende in die Zeit vom 22. Dezember bis 6. Januar, so können die Gefangenen – wenn sie dies wünschen und fürsorgliche Gründe nicht entgegenstehen – am 21. Dezember entlassen werden.

Können Angehörige zum Fest kommen?

Nitsche: In der Justizvollzugsanstalt Bernau können die Gefangenen an 365 Tagen im Jahr, und somit auch am Heiligen Abend oder den Weihnachtsfeiertagen, im Besuchsbereich der Anstalt Besuch empfangen. An anstaltsinternen Veranstaltungen wie den Weihnachtsfeiern oder den Weihnachtsgottesdiensten können Dritte aus Gründen der Sicherheit und Ordnung nicht teilnehmen.

Gibt es zum Fest zusätzlich Gesprächsbedarf durch Pfarrer, Seelsorger, Therapeuten oder Trostspender?

Nitsche: Eine wesentliche Erhöhung des Gesprächsbedarfs war bislang nicht feststellbar, was damit zusammenhängen könnte, dass Gefangene, die sich durch die Trennung von ihrer Familie belastet fühlen, ohnehin meist bereits an den psychologischen oder seelsorgerischen Dienst angebunden sind.

Gibt es eine gemeinsame Messe?

Nitsche: Am Heiligen Abend und dem zweiten Weihnachtsfeiertag werden in der Anstalt für die Gefangenen ökumenische Festgottesdienste abgehalten. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

Auch hinter hohen Betonwänden, Stacheldraht und Gitterfenstern findet Weihnachten statt. Im Bild die Justizvollzugsanstalt Traunstein.

Sind in Zellen Adventskranz, Christbaum oder Kerzen erlaubt?

Nitsche: In den Zellen sind Adventskranz, Christbaum und Kerzen aus Gründen der Sicherheit und zur Gewährleistung des Brandschutzes und der Übersichtlichkeit des Haftraumes nicht erlaubt. Die Unterkunftsgebäude sind aber mit jeweils einem Christbaum sowie Adventskränzen mit elektrischen Kerzen ausgestattet.

Gibt es so etwas wie Weihnachtsurlaub?

Nitsche: Auch in der Weihnachtszeit können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Lockerungen des Vollzugs wie Urlaub gewährt werden. Ein spezieller „Weihnachtsurlaub“ ist vom Gesetz indes nicht vorgesehen.

Was gibt es zu essen – am Heiligen Abend, an den beiden Feiertagen und an Silvester?

Nitsche: Am Heiligen Abend gibt es Puten-Cordon-Bleu, Kartoffel-Gurken-Salat und Mandarinen-Schoko-Kuchen, am ersten Weihnachtsfeiertag mediterranes Puten-Gulasch, Nudeln, Salat und Obst und am zweiten Weihnachtsfeiertag asiatische Reispfanne mit Salat und Pudding. Der Speiseplan für Silvester steht noch nicht fest.

Sind Geschenke überhaupt ein Thema an Weihnachten?

Nitsche: Die Gefangenen können sich zu Weihnachten von Angehörigen oder Freunden auf ein gesondertes Konto Geld einzahlen lassen und damit beim Anstaltskaufmann Nahrungs- und Genussmittel erwerben. Bedürftige Gefangene erhalten über den Sozialdienst der Anstalt ein Weihnachtsgeschenk vom Gefangenenfürsorgeverein.

Wie sieht es bei Ihren Beamten aus zum Fest? Mindestbesetzung oder Wechselschicht? Haben Sie genügend Personal, das am Heiligen Abend arbeiten will?

Nitsche: Es ergeben sich hier keine Abweichungen zum normalen Dienstbetrieb.

Haben die Werkstätten am Heiligen Abend geschlossen oder wird früher aufgehört zu arbeiten? Und wie sieht es an den Feiertagen aus?

Nitsche: Am Heiligen Abend, der dieses Jahr ohnehin auf einen Sonntag fällt, und an den Feiertagen haben die Arbeitsbetriebe geschlossen.

Kann in einer JVA überhaupt so etwas wie Weihnachtsstimmung aufkommen?

Nitsche: Die Ruhe der Feiertage und der besinnlichen Zeit strahlt mittelbar auch in geschlossene Einrichtungen wie eine Justizvollzugsanstalt aus. Inwiefern die einzelnen Gefangenen in Weihnachtsstimmung kommen (können und möchten), ist natürlich individuell verschieden und nicht pauschal beantwortbar.

Wird ein Unterschied zwischen harten Jungs und kleinen Ganoven gemacht?

Nitsche: Im Vollzugsalltag werden die Gefangenen nicht nach Deliktsarten unterschieden und grundsätzlich gleichbehandelt. Selbstverständlich spielt die strafrechtliche Vorgeschichte aber eine wichtige Rolle bei diversen Prüfungsverfahren, die wir im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung vorzunehmen haben.

Ist eigentlich alles gleich in den JVAs von Bernau, Traunstein und Bad Reichenhall oder gibt es hier Unterschiede?

Nitsche: Es gibt zahlreiche Unterschiede, die nicht nur aus den unterschiedlichen Größen und räumlichen Gegebenheiten resultieren, sondern auch daraus, dass unterschiedliche Haftarten – Traunstein und Bad Reichenhall: Untersuchungshaft, Bernau: primär Strafhaft – vollzogen werden.

Haben Sie bei Erleichterungen oder Vergünstigungen gegenüber Insassen eigentlich völlig freie Hand oder sind Sie an Weisungen des Justizministeriums gebunden?

Nitsche: Als Beamter hat man nie „völlig freie Hand“, da man einerseits an Gesetz und Recht gebunden ist und andererseits dort, wo ein Ermessensspielraum besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden werden muss.

Wie lautet Ihr Wunsch zu Weihnachten?

Nitsche: Auf den Strafvollzug bezogen, hoffe ich, dass alles ohne besondere Vorkommnisse friedlich abläuft. Generell leben wir ja in unruhigen Zeiten, da wünsche ich mir, dass wir nach Corona in eine ruhigere Fahrrinne kommen und die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und in Israel ein Ende nehmen.

Interview: Karlheinz Kas

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