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Verhandlung am Landgericht Traunstein

Nach sexuellem Missbrauch in Ostermünchen: Kinderschänder (26) rechtskräftig verurteilt

Ein Angeklagter sitzt vermummt im gerichtssaal.
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Nach den Missbrauchsvorwürfen gegen einen Jugendtrainer (26) aus Ostermünchen wurde er jetzt von der Jugendkammer des Landgerichts Traunstein verurteilt.

Das Urteil ist gefallen: Ein ehemaliger Mitarbeiter der Offenen Ganztagsschule und Jugendtrainer des SV Ostermünchen hat mehrere Kinder sexuell missbraucht, zwei sogar schwer. Davon ist das Landgericht Traunstein überzeugt und verurteilte den Mann – auch weil dieser ein Geständnis ablegte.

Tuntenhausen – Der Schock saß tief, als bekannt wurde, dass ein damals 25-jähriger Ostermünchener, den alle kannten, mehrere Buben missbraucht haben soll. Am 31. März nahm ihn die Polizei fest. Er stand im Verdacht, in mehreren Fällen männliche Kinder zu sexuellen Handlungen überredet und auch sexuelle Handlungen an diesen Kindern begangen zu haben.

Verdächtiger hat sich an mehreren Buben vergriffen

Die Polizei ging damals von sechs Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen elf und 13 Jahren aus. Bereits im Februar 2023 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die zentral für die Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zuständig ist, ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingeleitet. Ausgangspunkt waren Hinweise eines amerikanischen Cloud-Dienstes. Bei der Durchsuchung seiner Ostermünchener Wohnung am 1. März fanden Polizeibeamte eine Vielzahl kinder- und jugendpornografischer Inhalte.

Das Entsetzen in der Gemeinde war groß: Der 25-Jährige war Mitarbeiter der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) an der Fritz-Schäffer-Grund- und Mittelschule sowie Jugendtrainer beim SV Ostermünchen. Er war von der Gemeinde für die OGTS eingestellt worden und soll dafür auch ein erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge vorgelegt haben.

Zum Sportverein Ostermünchen gehörte er seit frühester Kindheit. Über Jahre hatte er dort trainiert und sich zuletzt auch sehr stark ehrenamtlich engagiert. Es soll nie Beschwerden oder Vorwürfe gegeben haben.

Schule und Sportverein werfen Tatverdächtigen raus

Nach Bekanntwerden der polizeilichen Ermittlungen und der schweren Verdächtigungen gegen den damals 25-Jährigen wurde ihm von der Gemeinde gekündigt sowie ein Haus- und Betretungsverbot der Schule ausgesprochen. Vom Sportverein wurde er aufgefordert, sofort alle Ämter niederzulegen und aus dem Verein auszutreten.

Warum wurde Öffentlichkeit so spät informiert?

Schule, Sportverein, Gemeindeverwaltung, Kreisjugendamt sowie Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle der Caritas organisierten am 21. Juni eine Informationsveranstaltung, um das Thema „Wie schütze ich mein Kind vor sexuellem Missbrauch“ und die Vorfälle in der Gemeinde aufzuarbeiten. Dabei wurde von Familien auch Kritik an der zeitlich verzögerten Information der Öffentlichkeit geübt. Schule, Sportverein und Verwaltung entschuldigten das damit, dass sie auf die Freigabe der Informationen durch die Kriminalpolizei warten mussten.

Die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen bewegt seit April die Menschen in der Gemeinde Tuntenhausen.

Bei der Informationsveranstaltung kam auch zur Sprache, dass sich Eltern bereits im Jahr 2022 an die Polizei gewandt und von Auffälligkeiten berichteten hatten: Der junge Mann solle sich Kindern gegenüber merkwürdig verhalten und sie sogar eingeladen haben, bei ihm zu übernachten. 

Erste Verdachtsmomente gab es schon 2022

Auf OVB-Nachfrage bestätigte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd, dass die Verdachtsmomente der Eltern ernst genommen worden seien. Polizeibeamte hatten den Mann in Ostermünchen aufgesucht und eine „Gefährderansprache“ gehalten. Der 25-Jährige wurde über die Rechtslage und die Maßnahmen informiert, die die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten „Störung“ ergreifen werde.

Tatverdächtiger seit 31. März in U-Haft

Der von einer „Gefährderansprache“ erhoffte Einschüchterungs- und Abschreckungseffekt funktionierte im konkreten Fall nicht. Trotz der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Hausdurchsuchung am 1. März suchte der Ostermünchener weiterhin Kontakt zu männlichen Kindern. Aufgrund der Wiederholungsgefahr wurde Haftbefehl erlassen und am 31. März vollstreckt.

Seitdem sind acht Monate vergangen, die der inzwischen 26-jährige Ostermünchener in Untersuchungshaft verbracht hat. Nach Anklageerhebung durch die Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde der Angeklagte am 5. Dezember von der Jugendkammer des Landgerichts Traunstein zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

Zu vier Jahren Haft verurteilt

Der Ostermünchener legte dabei ein Geständnis ab. Von der Jugendkammer des Landgerichts Traunstein wurde er in sechs tatmehrheitlichen Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen – davon in einem Fall in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Schriften, in einem weiteren Fall in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Inhalte und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit der Besitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte.

Außerdem wurde er in vier tatmehrheitlichen Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind schuldig gesprochen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit der Anfertigung kinderpornographischer Inhalte.

Zwei Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch

In zwei tatmehrheitlichen Fällen wurde der Ostermünchener des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und in dem anderen Fall in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Inhalte und dem Besitz kinderpornographischer Inhalte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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