Vergünstigtes Bauland
Reit im Winkl beschließt neue Bauland-Richtlinien: Ist der Hauptwohnsitz verpflichtend?
Der Gemeinderat von Reit im Winkl hat die Richtlinien zur Vergabe von preisvergünstigtem Bauland geändert. Das ist künftig fest vorgeschrieben.
Reit im Winkl – Eine redaktionelle Änderung der Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Vergaberichtlinien seien 2022 ausgearbeitet, mit einer Anwaltskanzlei abgestimmt und in einer Sitzung im März beschlossen worden, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU).
Hauptwohnsitz-Bindung auf Dauer festgeschrieben
Bereits im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags für die an der Tiroler Straße neugebauten Posthäuser sei die bislang auf 20 Jahre festgeschriebene Hauptwohnsitzbindung durch eine Hauptwohnsitzbindung auf Dauer verbindlich festgelegt worden. Die Richtlinien für alle künftigen Fälle gehörten entsprechend angepasst, damit generell die Sicherung des Hauptwohnsitzes auf Dauer zur Anwendung komme. Der Gemeinderat entsprach dem und beschloss einstimmig, die Vergaberichtlinien, wie zuletzt bereits vollzogen, dahingehend anzupassen, dass der Hauptwohnsitz auf Dauer und ohne zeitliche Bindung zu begründen ist.
Entsprechend wurde in den Richtlinien folgender Text angefügt: „Unabhängig von der 20-jährigen Selbstnutzungsverpflichtung hat sich der Käufer zu verpflichten, dass das auf dem Grundstück errichtete Wohngebäude dauerhaft nur durch Personen genutzt werden darf, die in dem Wohngebäude ihren Hauptwohnsitz nehmen. Zur Sicherung dieser Verpflichtung ist zugunsten der Gemeinde Reit im Winkl eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Für den Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen die Wohnnutzungsbeschränkung hat sich der Käufer zur Zahlung einer wertgesicherten Vertragsstrafe zu verpflichten.“