Gemeinderat schiebt weiter an
Energiewende in Reit im Winkl: Biomasse und Sonne auf dem Vormarsch
Reit im Winkl setzt auf erneuerbare Energien. Das Biomasse-Heizkraftwerk soll größer werden, ein Solarpark entstehen. Das sagen Bürger und Behörden zu den Vorhaben.
Reit im Winkl – Die Gemeinde will die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) sowie die Erweiterung des bestehenden Biomasse-Heizkraftwerks schaffen. Zu diesem Zweck wird der Flächennutzungsplan für beide Bereiche geändert. In seiner jüngsten Sitzung wog der Gemeinderat die dazu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ab und beschloss die Änderung des Flächennutzungsplans.
Die Regierung von Oberbayern hatte festgestellt, dass beim Änderungsbereich Freiflächen-Photovoltaikanlage den Belangen von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz eine hohe Bedeutung zukomme und diesen in enger Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde Rechnung zu tragen sei. Zudem seien die Belange des Hochwasserschutzes mit den zuständigen Wasserrechtsbehörden abzuklären.
Artenschutz ist schon berücksichtigt
Hierzu hatte das Planungsbüro vermerkt, dass auf Basis der inzwischen erstellten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Bebauungsplanentwurf Festsetzungen zum Artenschutz getroffen worden seien. In seiner Gesamtschau kommt es zu dem Ergebnis, dass der geplante Solarpark Reit im Winkl bei weiterer Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz sowie des Hochwasserschutzes den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegenstehe. Der Gemeinderat sah hier ebenfalls keinen Handlungsbedarf, ebenso wie bei einer vom regionalen Planungsverband Südostoberbayern vorliegenden Stellungnahme.
Zwei weitere Rückmeldungen – von Eigentümern eines angrenzenden Wirtschaftswaldes und von der Abteilung Naturschutz- und Waldrecht im Landratsamt Traunstein – trafen nicht auf die Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Die eine ist privatrechtlich zu regeln, die andere Teil des Bebauungsplanverfahrens. Der Gemeinderat beschloss zu beiden einstimmig, dass hier auf Ebene des Flächennutzungsplans kein Handlungsbedarf besteht.
Abschließend stellte der Gemeinderat einstimmig die 35. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der an diesem Tag überarbeiteten Fassung fest. Unabhängig davon geht das Verfahren für den parallel dazu aufzustellenden Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Reit im Winkl“ weiter.