Baurecht im Landschaftsschutzgebiet
Unrecht als Grundlage für Recht? Überseer Bau-Ausschuss entscheidet über folgenreichen Antrag
Ein Antrag auf Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Baumgarten-Seethal“ in Richtung Süden könnte bei Genehmigung unkontrollierbare Folgen nach sich ziehen. Dieser Verantwortung stellte sich nun der Überseer Bauausschuss.
Übersee – Gegenüber der Autobahnzufahrt Richtung München endet die letzte Gebäudereihe, die zum „Innenbereich“ Übersees gehört. In Richtung Süden zum Chiemsee hin floss hier einst die Tiroler Achen in den See. Inzwischen finden sich entlang des alten Flussbetts Grünflächen und uralte Bäume. Das Gebiet ist so außergewöhnlich, dass es zum Landschaftsschutzgebiet „Chiemsee/Chiemseeufer“ erklärt wurde. Doch hier und da finden sich in dem Gebiet dennoch einzelne bewohnte Häuser und landwirtschaftliche Gebäude. Soll hier tatsächlich noch mehr Bebauung erlaubt werden?
Ein Antrag mit unkontrollierbaren Folgen
Ein in Baumgarten wohnender Überseer stellte aktuell einen Antrag auf Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Baumgarten-Seethal“ in Richtung Süden. Laut Antrag soll mit der Änderung dieser Bereich, der durch eine unregelmäßige und vergleichsweise ungeordnete Bebauung geprägt ist, ortsplanerisch geregelt und geordnet werden. Speziell im Bereich der Flurnummer 1304 und 1306 soll eine Bebauung ermöglicht werden (Baulücken, Baugrund für Einheimische). Die ortsbildprägende Baumgruppe entlang des ehemaligen Achenbettes soll dabei als schützenswerter Grünraum erhalten bleiben. Ebenso soll ein Obstanger und eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist eine Planung des Büros Schultze-Naumburg.
Eine Erweiterung hätte zahlreiche Folgen
„Theoretisch sei dies ein gangbarer Weg“, so Bürgermeister Herbert Strauch (FBL) zu Beginn der Sitzung, mit dem man ein oder zwei Baurechte, auch für Einheimische, schaffen könne. Doch gab er auch zu bedenken, dass der Plan keine Baugrenzen für die zwei beantragten Grundstücke aufweise, weshalb mit einer weiteren Bebauung zu rechnen sei. Darüber hinaus würden durch die Erweiterung der Satzungsgrenze nicht nur diese beiden Grundstücke in den Innenbereich aufgenommen, sondern auch noch weitere Flächen wie zum Beispiel die Flurnummern 1494, 1504, 1502 oder 1493/3.
„Das könnte uns später überrennen“
Die Satzungserweiterung würde also Innenbereichsgrundstücke gemäß §34 des Baugesetzbuchs schaffen. Es sei nicht abschätzbar, so Strauch, was damit auf die Gemeinde zukommen würde. „Das könnte uns später überrennen.“ Außerdem habe aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet auch das Landratsamt mitzureden.
Unrecht als Grundlage für neues Recht?
Gemeinderat Paul Stephl (FBL) meinte daraufhin, es sei der richtige Weg, hier baurechtlich etwas zustande zu bringen. Zudem gelte für ihn der Grundsatz „gleiches Recht für alle“, womit er auf eine bereits bestehende Bebauung in dem Bereich anspielte, die aber in der späteren Diskussion vom Gremiumsmitglied Anton Stefanutti scharf verurteilt wurde: „Ein Unrecht, das geschaffen worden ist, darf nicht als Begründung für nachfolgende Rechte herangezogen werden.“
Nur so wäre es für Stephl denkbar
Letztlich meinte Stephl, dass er dem Antrag – trotz grundsätzlichem Verständnis – nicht zustimmen könne, da die beantragte Satzungsgrenze zu groß sei. Wenn, dann Stephl, müsse man gesetzliche Grundlagen schaffen, die das alte Achenbett und den Baumbestand für „immer und ewig“ von der Bebauung frei halten.
Klare Absage
Für Stefan Haneberg (GfÜ) ist der Antrag, im Landschaftsschutzgebiet breitflächig zu erschließen, nicht genehmigungsfähig. Bis zu sechs Bauplätze würden den Charakter der Fläche komplett verändern. „Ein Landschaftsschutzgebiet erhalte ich nicht, wenn ich‘s zubetoniere“, so seine klare Aussage.
Anton Stefanutti (Bündnis 90/Die Grünen) sei dem Antrag gegenüber nach eigener Aussage zunächst gar nicht mal so negativ eingestellt gewesen, doch die Aussicht, hier Baurecht nach §34 zu schaffen, ernüchterte ihn. „Wenn das passiert, haben wir als Gemeinde alles verloren. Nein, das geht hier nicht in der Größenordnung und mit diesen Folgen.“
Unantastbar – im Moment
In der anschließenden Abstimmung wurde die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Baumgarten-Seethal“ einstimmig abgelehnt.
